Abgabe

EU-ETS: Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber müssen für ihre Treibhausgasemissionen im Europäischen Emissionshandel eine entsprechende Anzahl an Berechtigungen abgeben. Dies geschieht mit dem Transaktionstyp „Abgabe von Berechtigungen“. Grundlage für die Anzahl der abzugebenden Berechtigungen ist der von der Prüfstelle verifizierte Emissionsbericht. Die kontobevollmächtigte Personen müssen bis spätestens 30.04. des Folgejahres die Abgabetransaktion im Unionsregister veranlassen.

nEHS: Verantwortliche im nationalen Emissionshandel bzw. deren kontobevollmächtigten Personen im nEHS-Register müssen jeweils bis zum 30.09. des Folgejahres eine Abgabetransaktion im nEHS-Register mit nEHS-Zertifikaten in Höhe ihrer Vorjahresemissionen vornehmen.

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