Wann muss die Sicherheit geleistet werden, wann wird sie zurückgegeben und wann wird auf sie zugegriffen?

Die Bankbürgschaft muss spätestens mit dem ersten Antrag auf Freischaltung der Ausstellung von UER-Nachweisen beim uns eingegangen sein.

Die Bankbürgschaft wird zurückgegeben wenn sichergestellt ist, dass aufgrund von Fehlern in den Verifizierungsberichten nicht zu viele UER-Nachweise im Register vorhanden sind. Die Prüfung erfolgt in mehreren Stufen.

  1. Wir überprüfen alle Verifizierungsberichte einer Projekttätigkeit auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Prüfung kann bis zu einem Jahr nach Ende des Anrechnungszeitraums dauern. Stellen wir fest, dass der Verifizierungsbericht fehlerfrei ist und die ausgestellte Menge an UER-Nachweisen korrekt ist, geben wir die Bankbürgschaft zurück.
    Zeigt sich hingegen, dass durch Fehler im Verifizierungsbericht zu viele UER-Nachweise ausgeschüttet wurden, folgt Prüfungsstufe zwei. Dasselbe gilt auch dann, wenn wir feststellen, dass entgegen der Erklärung des Projektträgers die Upstream-Emissionsminderungen bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union geltend gemacht wurden.
  2. Wir stellen gegenüber dem Projektträger fest, in welchem Umfang die Angaben zur Höhe der Upstream-Emissionsminderungen unrichtig sind. Anschließend berichtigen oder löschen wir UER-Nachweise entsprechend der festgestellten Unrichtigkeit auf dem Konto des Projektträgers. Konnte dadurch die Fehlerhöhe vollständig ausgeglichen werden, geben wir die Bankbürgschaft zurück.
    UER-Nachweise, die bereits auf ein anderes Konto übertragen wurden, bleiben wirksam. Sie werden weder gelöscht noch berichtigt.
    Ist das Konto des Projektträgers nicht in entsprechender Höhe gedeckt, um die nötigen Berichtigungen und Löschungen vorzunehmen, folgt Prüfungsstufe drei.
  3. Wir verpflichten den Projektträger, innerhalb einer angemessenen Frist UER-Nachweise in entsprechendem Umfang auf sein Konto zur anschließenden Löschung zu übertragen. Kommt der Projektträger dieser Aufforderung fristgerecht nach, geben wir die Bankbürgschaft zurück.
    Kommt der Projektträger dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, verwerten wir die Bankbürgschaft.