Wie lange können UER-Nachweise aus einem UER-Projekt angerechnet werden?
Die Laufzeit des Anrechnungszeitraums pro Projekt beträgt gemäß UERV ein Jahr. Der Anrechnungszeitraum kann in zwei Verpflichtungsjahren (Kalenderjahren) liegen. Ein UER-Projekt kann weder für mehrere Anrechnungszeiträume geltend gemacht noch ein zweites Mal beantragt werden. Den Beginn eines Anrechnungszeitraums legt der Projektträger nach der Zustimmung des UBA zu dem UER-Projekt fest und teilt ihn dem UBA mit. Frühester Beginn des Anrechnungszeitraums ist der erste Tag nach dem Eingang der Mitteilung des Projektträgers über den Beginn des Anrechnungszeitraums beim UBA.