Was ist ein Verpflichtungsjahr?

Ein Verpflichtungsjahr entspricht gemäß UERV einem Kalenderjahr. Ab dem Verpflichtungsjahr 2020 ist eine Anrechnung von UER-Nachweisen möglich. Um die Treibhausgasquote in einem bestimmten Verpflichtungsjahr (z.B. 2020) zu bedienen, müssen UER-Nachweise für UER, die im entsprechenden Verpflichtungsjahr (im Beispiel 2020) erzielt wurden, bis zum 15.04. des Folgejahres (im Beispiel 2021) vom Quotenverpflichteten auf das Entwertungskonto der Biokraftstoffquotenstelle übertragen werden.

Bitte beachten Sie, dass Quotenverpflichtete nach § 37f des Bundesimmissionsschutzgesetz und der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung darüber berichten müssen, in welcher Form sie die Treibhausgasquote für ein Verpflichtungsjahr erfüllen. Diese Berichtspflicht besteht auch für UER-Nachweise, die auf die Quote in einem Verpflichtungsjahr (zum Beispiel 2020) angerechnet werden sollen. Die Berichte müssen bereits zum 31.03. des Folgejahres (im Beispiel 2021) eingereicht werden. Die zu berichtenden Daten werden in den UER-Nachweisen hinterlegt und sind für deren Inhaber einsehbar.