Wie kann ich die qualifizierte elektronische Signatur nachreichen?

Wenn Sie den Bericht ohne Signatur eingereicht haben, wurden Sie vom System informiert, dass die Signatur zwingend nachzureichen ist. Sobald Sie über eine verfügen, müssen Sie zum Nachreichen der Signatur den Bericht in der DEHSt-Plattform öffnen und den Button „Signatur nachreichen“ drücken (siehe Abbildung) und den Signaturprozess durchführen. Dann wird nur die Signaturdatei zum schon ohne Signatur eingereichten Bericht übertragen.

Screenshot der DEHSt-Plattform, auf dem "Signatur nachreichen" rot markiert ist.
Quelle: DEHSt-Plattform