DEHSt Platform

Last update 29.02.2024

The DEHSt platform is accessible to participants in various enforcement programmes. It is a web-based platform for communicating with the DEHSt, where users can create reports, notifications and applications. They are supported by instructions, catalogues and input validations to help them fill out forms that are as error-free and as complete as possible.

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General information

The DEHSt platform facilitates the secure transmission of documents and, through Integration with a signature application component, provides legally compliant communication with the DEHSt to meet legally required written form requirements. To transmit complex data messages created using the DEHSt platform or the FMS, you require a qualified electronic signature card, a reader and the installation of the signature application component Governikus DATA Boreum WebEdition locally. If you only need to transmit PDF files, you can use qualified electronic signatures from a remote signature provider. Further information and providers can be found on our electronic signatures topic page.

In your organisation, several staff members can access the data, forms and requests via a secure Internet connection.

On this page you will find all relevant information about using the platform. We provide enforcement-specific information about the use in PDF files on the topic pages.

Access to Registration

To make the registration process as straightforward as possible, some participants can use a data transfer from a registry application. Only a small amount of data then needs to be added for registration on the platform and no further organisation identification checks are necessary.

For participants in the nEHS

If you haven’t yet set up an account on the DEHSt platform, a registration link is available to you as the account holder and authorised representatives. This can be found under ‘Click on account holder’ within your compliance account in the nEHS Registry. If necessary, please forward this registration link to the person in your company who is responsible for drafting the emissions report (right-click and save link address). If you use the link, the company or organisation name along with the associated address data will be transferred to the DEHSt platform. You must add any other pertinent data that is not available in the nEHS registry. Subsequently, your account will be activated automatically.

If you are a tax warehouse keeper who is merely a service provider and not an obligated party as per BEHG, you do not require emission allowances for surrender. In this case, you do not need an account in the nEHS Registry, then all you need to do is contact DEHSt customer service directly for the registration link to the DEHSt platform. You will be authorised by DEHSt after your data has been checked and you will receive a file number.

For parties involved in EU ETS 1 maritime transport

As an applicant for an account in the Union Registry, DEHSt will provide you with a file number and a link for registration on the DEHSt platform together with the application documents. If necessary, you must forward the registration link to the person in the company who is responsible for submitting the necessary documents. If you use the link, the company or organisation name along with the associated address data will be transferred to the DEHSt platform. You must add any other pertinent data that is not available in the Union Registry. Subsequently, your account will be automatically activated. Once you have successfully registered, you will have access to the DEHSt mailbox and can submit your documents to DEHSt.

If you do not have an account in the nEHS Registry or do not need to apply for an account in the Union Registry, but still need access to the DEHSt platform, please contact DEHSt Customer Service.

Information on the Electronic Signature

Newsletter subscribe and unsuscribe

Contact DEHSt Customer Service

Tutorial: Registration on the DEHSt platform

In addition to detailed instructions about the registration procedure, we are offering a video tutorial. Ideally, you should use both offers for a smooth registration. The tutorial ist available in German only.

Tutorial: Registierungsprozess auf der DEHSt-Plattform

Tutorial: Registierungsprozess auf der neuen Plattform der Deutschen Emissionshandelsstelle

Frequently asked questions (available in German only)

  • Die Deutsche Emissionshandelsstelle macht keine konkreten Vorgaben zur Form einer Vollmacht. Sie sollte aussagen, welche Organisation von welcher Organisation für welche Tätigkeiten und gegebenenfalls über welchen Zeitraum bevollmächtigt wird.

  • Da es sich um eigenständige Accounts handelt, müssen die Benutzernamen jeweils unterschiedlich sein. Die Benutzernamen müssen systemweit unique sein. Eine natürliche Person kann mit ihrem eigenen Namen und derselben Email-Adresse aber mehrere Accounts besitzen, die sich dann jeweils im Benutzernamen unterscheiden.

  • Es entstehen keine weiteren Kosten. Nach Freischaltung Ihres Accounts auf der Startseite der DEHSt-Plattform können Sie die Software kostenlos downloaden und nutzen.

  • Wenn bereits eine erfolgreiche Registrierung durchgeführt wurde, wird der Registrierungslink im nEHS-Konto unter Konten > Konten und neue Transaktionen > Kontoinhaber-Namen für Kontoinhaber und kontobevollmächtigten Personen ausgeblendet. Bitte prüfen Sie ob dieser Link von einer anderen Person des Kontos geklickt wurde.

  • Welche Person die Anträge oder Berichte, die bei der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in elektronischer Form (gemäß § 126a BGB als Ersatz für die schriftliche Form) eingereicht werden müssen, qualifiziert elektronisch signiert, unterliegt den jeweiligen unternehmensinternen Regelungen. Die DEHSt macht dafür keine weiteren Vorgaben. Reichen unternehmensfremde Personen Anträge und/oder Berichte bei der DEHSt ein, benötigen diese eine Vollmacht des Unternehmens, welches sie vertreten.

  • Bitte nutzen Sie zur Übermittlung von Vollmachten im Rahmen der Emissionsberichtserstattung nicht die Upload-Funktion des Registrierungsprozesses innerhalb der DEHSt-Plattform. Diese Funktion ist nur für neu registrierte Organisationen vorgesehen. Durch den Upload auf dieser zentralen Datensicht wird der Plattform-Zugang wieder in einen Prüfzustand gesetzt, womit das Konto erst wieder freigeschaltet werden muss und Sie in dieser Zeit keinen einreichen können.
    Bitte senden Sie Vollmachten im Rahmen der Emissionsberichtserstattung direkt an unseren Kundenservice: E-mail: nationaler-emissionshandel@dehst.de

  • Nein,eine bevollmächtigte Person benötigt keine weiteren Nachweise. Das qualifizierte elektronische Signaturzertifikat beinhaltet auch eine Authentifizierung.

  • Je Inverkehrbringer muss ein eigenständiger Account auf der Plattform angelegt werden. Dies kann die Organisation selbst tun oder es an einen Dienstleister abgeben, auch könnte die Organisation den Account selbst anlegen und die Anmeldedaten an einen Dienstleister weitergeben. Es obliegt der individuellen Entscheidung einer Organisation, die einen Dienstleister beauftragt.

  • Wenn der Organisationsadministrator ein neues Benutzerkonto für eine*n Mitarbeiter*in anlegt, bekommt dieser eine E-Mail mit einem Registrierungslink.

    Dieser ist 48 Stunden lang gültig. Deshalb stellen Sie bitte sicher, dass der*die Mitarbeiter*in innerhalb der Zeit darauf zugreifen kann.

    Sollte der Link abgelaufen sein, muss der Organisationsadministrator den Benutzernamen des neuen Kontos an den*die Mitarbeiter*in weitergeben.

    Damit kann dann über die „Passwort vergessen“ Funktion ein neues Passwort angefordert und das Benutzerkonto aktiviert werden.

  • Beim Anlegen von Mitarbeitenden wird nicht automatisch ein Benutzerkonto hinzugefügt. Dieses kann nach Auswahl der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters in der Sidebar unten angelegt werden (Verweis auf Seite 17 im Handbuch „4.3.2 Benutzerkonto hinzufügen").

  • Loggen Sie sich bitte als einreichende Person oder Organisationsadministrator*in auf der DEHSt-Plattform ein. Dann wählen Sie den eingereichten aus der Übersicht aus oder folgen Sie direkt dem Link zum Erfassungsdatensatz in der Benachrichtigung über die Nachforderung.

    In der Regel ist der Emissionsbericht als „eingereicht“ gekennzeichnet, wenn er im Anschluss nicht mehr bearbeitet wurde. Über die Schaltfläche „Weiter bearbeiten“ können Sie den Bericht bearbeiten und die Nachweise gemäß der Nachforderung an den entsprechenden Stellen des Berichts anhängen. Danach reichen Sie den Bericht erneut mit einer Signatur ein.

  • Die DEHSt-Plattform wird mittelfristig das Formular Management System (FMS) und die Virtuelle Poststelle (VPS) ablösen. Die Aufgaben werden Schritt für Schritt in die DEHSt-Plattform migriert. Wir informieren Sie auf unserer Seite und im Newsletter rechtzeitig über bevorstehende Änderungen.

  • Sollte Ihr Benutzerkonto nach dem mehrmaligen Eingeben eines falschen Passworts gesperrt sein, so wird es nach circa einer Stunde automatisch entsperrt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verfügt über keine Möglichkeiten zur Entsperrung von Benutzerkonten.
    Diese Berechtigung erhält der Organisations-Administrator, der Ihre Organisation registriert hat und Ihr Benutzerkonto angelegt hat. Bitte wenden Sie sich an diese Person für eine frühere Entsperrung. Über die Kachel „Mitarbeiter“ kann eingesehen werden, welche Benutzerkonten gesperrt sind.

  • Wenn Sie den Bericht ohne Signatur eingereicht haben, wurden Sie vom System informiert, dass die Signatur zwingend nachzureichen ist. Sobald Sie über eine verfügen, müssen Sie zum Nachreichen der Signatur den Bericht in der DEHSt-Plattform öffnen und den Button „Signatur nachreichen“ drücken (siehe Abbildung) und den Signaturprozess durchführen. Dann wird nur die Signaturdatei zum schon ohne Signatur eingereichten Bericht übertragen.

    Screenshot der DEHSt-Plattform, auf dem "Signatur nachreichen" rot markiert ist.
    Source: DEHSt-Plattform
  • Wenn Sie nicht rechtzeitig über eine verfügen, können Sie den Bericht und den Überwachungsplan über die DEHSt-Plattform auch unsigniert einreichen. Sie müssen, sobald Sie über die qualifizierte elektronische Signatur verfügen, diese unaufgefordert nachreichen (siehe unten).