NACE-Code
Um die Volkswirtschaften verschiedener Länder besser miteinander vergleichen zu können, haben sich internationale Standards bei der Klassifizierung der Wirtschaftszweige durchgesetzt. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE). NACE steht für die französische Übersetzung "Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne (NACE)“
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Zum Thema
nEHS
nEHS: Für die vom Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) nicht erfassten Sektoren Wärme und Verkehr gibt es seit 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), dessen rechtliche Grundlage das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist. Es verpflichtet die Inverkehrbringer von Brennstoffen zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). Sie zahlen also für die Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen.
Brennstoffemissionshandelsgesetz
nEHS-Zertifikat
nEHS: Zertifikatstyp des nationalen Brennstoffemissionshandels, auch als Emissionszertifikat und nEZ bezeichnet. Es ist ein Verschmutzungsrecht in Form eines Zertifikats, das zur Emission einer Tonne Treibhausgase in Tonnen Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum berechtigt. Dabei wird nicht die tatsächlichen Emissionen überwacht, sondern die Menge des inverkehrgebrachten Brennstoffs und dessen Potential zur Emission von Treibhausgasen.
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Nicht-CO2-Effekte (Nicht-CO2-Emissionen)
Der Luftverkehr verursacht neben CO2 weitere Emissionen, deren Klimawirksamkeit aufgrund der großen Höhen, in denen sie stattfinden, noch einmal deutlich höher ist als die des CO2 allein. Dazu zählen hauptsächlich Stickstoff-Emissionen, die sich auf die Konzentration von Ozon und Methan auswirken, und die vom Luftverkehr verursachten Kondensstreifen. Zusammengefasst werden sie als Nicht-CO2-Klimaeffekte (oder Nicht-CO2-Emissionen) bezeichnet.
Die von einzelnen Flügen verursachten Nicht-CO2-Effekte können sich sehr stark unterscheiden. Dies gilt sogar dann, wenn dasselbe Flugzeug zu unterschiedlichen Zeiten auf derselben Route fliegt. Maßgeblich dafür sind das aktuelle Wetter und die Tageszeit. Für den gesamten Luftverkehr kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Nicht-CO2-Effekte noch einmal eine doppelt so hohe Klimawirkung haben, wie das CO2 allein.
Durch das deutliche Wachstum des Luftverkehrs ist die Betrachtung der Nicht-CO2-Effekte, auch ohne dass die einzelnen Gase sich lange in der Atmosphäre halten, ein wichtiger Aspekt des Klimaschutzes. Denn sie entstehen zum Teil auch noch bei der Verbrennung von regenerativen Treibstoffen, die künftig das Fliegen CO2-neutral machen sollen.
Nicht-ETS-Anlage
EU-ETS: Eine Nicht-ETS-Anlage ist eine stationäre technische Einheit, in der keine der im Anhang 1 Teil 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verzeichneten Tätigkeiten durchgeführt werden.
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NIMs-Liste
EU-ETS: Die Abkürzung NIMs steht für National Implementation Measures. In der sogenannten NIMs-Liste sind alle europäischen Mitgliedstaaten mit allen emissionshandelspflichtigen Anlagen verzeichnet. Zudem gibt sie durch die kostenlosen Berechtigungen, die den Anlagen zugeteilt wurden, Aufschluss über die vorläufige Jahresgesamtmenge an Emissionen.
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