Im Europäisches Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die erstmalige Aufnahme des Regelbetriebs nach Abschluss des Probebetriebs die Inbetriebnahme. Achtung: Die Inbetriebnahme ist nicht zu verwechseln mit dem Beginn der Emissionshandelspflicht einer Anlage (erstes Feuer)!
Intermediäre sind Unternehmen/Dienstleister, die als Vermittler oder Zwischenhändler beauftragt werden können, Wertpapiere (zum Beispiel nEHS-Zertifikate) im Namen von Handelsteilnehmern zu handeln. Somit können Intermediäre eine indirekte Handelsteilnahme am Primär- oder Sekundärmarkt (Secondary Market) ermöglichen.
ICAO (International Civil Aviation Organization) ist die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation der Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Montreal (Kanada)
IVU-Richtlinie
Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Richtlinie 96/61/ EG). Ziel ist die integrierte Vermeidung/Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Integriert bedeutet, dass die Gesamtheit der Auswirkungen von Industrieanlagen auf die Umwelt bei Genehmigungsverfahren beachtet werden muss. Ebenso ist die Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für Anlagen in der EU-Richtlinie geregelt.
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