Übereinkommen von Paris (Paris Agreement)
Das ab 2021 greifende Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde am 12.12.2015 auf der Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention beschlossen und löst als Nachfolgeabkommen das Kyoto-Protokoll ab. Die Staatengemeinschaft verpflichtet sich darin, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celcius gegenüber dem vorindustriellen Niveau von 1990 zu begrenzen. Erstmalig sind nun auch Entwicklungs- und Schwellenländer zu Klimaschutzbeiträgen verpflichtet.
Übertragung
Übertragung ist eine Transaktion von Zertifikaten von einem Besitzkonto auf ein anderes Besitzkonto. Eine Übertragung ist vergleichbar mit einer Überweisung im Online-Banking.
Alternativ
Überwachung und Berichterstattung
Teilnehmer und Verantwortliche müssen ihre Emissionen überwachen und der zuständigen Behörde Bericht erstatten. Dies gilt sowohl für den Europäischen Emissionshandel als auch für den nationalen.
Alternativ
Union Registry Identification Number (URID)
EU-ETS: Die Union Registry Identification Number (URID) ist eine eindeutige, individuelle Identifikationsnummer eines Kontobevollmächtigten im Unionsregister. Im von Deutschland verwalteten Teil des Unionsregisters können nur Nutzer mit einer deutschen URID als Kontobevollmächtigte eingesetzt werden; diese beginnen stets mit DE.
Alternativ
Unionsregister
EU-ETS: Das Unionsregister ist eine Onlineanwendung, die zentral von der Europäischen Kommission betrieben wird. Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein verwalten dort die in ihrer Zuständigkeit liegenden Konten. Am Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) teilnehmende Unternehmen haben im Unionsregister Konten. Auf diesen Konten können europäische Berechtigungen (EUA und aEUA) gehalten und transferiert werden.
Upstream Emissionsminderung (UER)
UER-Verordnung: Upstream Emissionen sind sämtliche Treibhausgasemissionen, die entstehen bevor der Raffinerierohstoff in die Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangt, in der Kraftstoffe hergestellt werden. Upstream Emissionsminderungen sind die hypothetische Menge der Upstream-Emissionen, die ohne eine Projekttätigkeit entstanden wären. Sie spielen vor allem im nationalen Emissionshandel (nEHS) eine Rolle.
Die Upstream-Emissions-Reduktion (UER) wiederum ist ein Zertifikatstyp. Er wird für Treibhausgasminderungen erzeugt, die entstehen, bevor ein fossiler Rohstoff zur Kraftstoffherstellung in eine Raffinerie gelangt. UER werden beispielsweise für Projekte vergeben, die das Abfackeln von Gasen bei der Rohölgewinnung vermeiden.
UER-Nachweise sind zertifizierte Upstream Emissionsminderungen, die für erfolgreich durchgeführte UER-Projekte generiert werden.
Durch ein UER-Projekt wird eine Upstream Emissionsminderung erreicht. Für erfolgreich durchgeführte UER-Projekte werden UER-Nachweise erstellt.
Die Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) regelt, welche Projekte sogenannte UER erzeugen können und die die UER-Mengen vermessen werden.
Alternativ