Sanktionen
Wenn Betroffene die Vorgaben des jeweiligen Emissionshandelssystem missachten oder ihnen nicht vollumfänglich nachkommen, werden Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt.
SARPs
Standard and Recommended Practices (SARPs) sind Grundsatzdokumente, die als Anhang zum Chicagoer Abkommen (Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 07.12.1944) der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation, eine Einrichtung der Vereinten Nationen mit 192 Mitgliedstaaten) in Beschlussform erstellt und veröffentlicht werden. Die über einen strukturierten und mehrstufigen Prozess erarbeiteten Dokumente bilden die Basis für die weltweite Standardisierung der Funktions- und Durchführungsanordnungen im internationalen Luftverkehr. Die ICAO verwaltet derzeit etwa 12.000 SARPs Dokumente.
Alternativ
Schriftformerfordernis
Zur Vorgabe der Elektronischen Kommunikation und zum Schriftformerfordernis erfolgen für die einzelnen Vollzugsverfahren Bekanntmachungen des Umweltbundesamtes, die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Demnach muss die Kommunikation mit uns in den in der Bekanntmachungen aufgelisteten Fällen auf dem elektronischen Weg gemäß den Vorgaben des Umweltbundesamtes erfolgen.
Alternativ
Seeverkehr
Transporte per Schiff haben erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit. Der Seeverkehr verursacht jährlich schätzungsweise 2,2 Prozent der gesamten vom Menschen verursachten CO2-Emissionen. Dies entspricht nahezu den Treibhausgasemissionen Deutschlands. Durch das Klimaschutzabkommen von Paris im Jahr 2016 hat der Druck auf den Seeverkehr weiter zugenommen, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der globalen Klimaschutzziele zu leisten.
Auch die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) unternimmt erste Schritte, um die Datenbasis für den Treibstoffverbrauch ab 2019 weltweit zu verbessern und möglicherweise zukünftige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu ergreifen.
Zum Thema
Sektorübergreifender Korrekturfaktor
EU-ETS: Faktor zur Anpassung der Gesamtmenge der kostenlos zugeteilten Zertifikate für Nicht-Stromerzeuger an die maximale Menge der kostenlosen Zuteilung gemäß Artikel 10a Absatz 5 der EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL). Dieser Faktor wird von der Europäischen Kommission nach Prüfung der NIM-Listen aller europäischen Mitgliedstaaten ermittelt.
Alternativ
EG-Emissionshandels-Richtlinie
Sekundärmarkt (Secondary Market)
Zertifikatehandel, bei dem der Verkäufer nicht unbedingt der Erzeuger des Zertifikats ist und mehrere Handelstransaktionen stattfinden können, beispielsweise der Handel an der Börse.
Alternativ
Senken
Eine Reduktion der Emissionen durch die Aufnahme und Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in Pflanzen und Böden. Senkenprojekte werden im Rahmen von gemeinsamen Projektumsetzungen (JI) und Mechanismen für umweltverträgliche Entwicklungen (CDM) durchgeführt.
Alternativ
Signaturkarte
Auf einer Signaturkarte wird der private Schlüssel eines Teilnehmers sicher abgelegt, so dass dieser seine Nachrichten elektronisch signieren und entschlüsseln kann.
Alternativ
Stromerzeuger
Anlage, die nach dem 31.12.2004 Strom erzeugt und an Dritte verkauft hat und in der ausschließlich eine Tätigkeit gemäß Anhang 1 Nummer 1 bis 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) durchgeführt wird.
Alternativ
Strompreiskompensation
EU-ETS: Beihilfen für indirekte CO2-Kosten. Es handelt sich um finanzielle Beihilfen für Unternehmen in bestimmten Wirtschaftssektoren beziehungsweise Wirtschaftsteilsektoren, bei denen angenommen wird, dass ein erhebliches Risiko der Verlagerung von Kohlendioxid-Emissionen besteht. Angenommene Ursache des Risikos ist, dass die genannten Unternehmen in ihrem Strompreis Kosten tragen, die mit EU-ETS-Zertifikaten verbunden sind und die auf sie abgewälzt werden.