Land Use, Land Use Change and Forestry (LULUCF)
LULUCF ist eine Berichtskategorie für die Bilanzierung von Treibhausgasflüssen. Im LULUCF-Sektor werden Treibhausgasemissionen und Kohlenstoffeinbindungen aus dem Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft erfasst. Das betrifft insbesondere die Treibhausgasflüsse in den Bereichen Wald, Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete und Siedlungen.
Alternativ
Leakage bei Emissionsminderungsprojekten
Projektmechanismen: Eine Emissionsverlagerung außerhalb der Projektgrenzen, die auf die Projektmaßnahme zurückgeführt werden kann, wird als Leakage bezeichnet.
Wichtig ist, dass bei der Berechnung der Projektemissionen auch die als Leakage anfallenden Emissionen mit einzubeziehen sind, sofern ein Bezug zum Projekt besteht, die Emissionen dem Projekt zurechenbar sind und gemessen werden können. Leakage kann sich sowohl in positiver als auch in negativer Form auswirken, also zusätzliche Emissionen oder zusätzliche Einsparungen erzeugen. Solche Emissionserhöhungen können beispielsweise im Zusammenhang mit Verbraucherverhalten auftreten, wenn durch die Projektaktivität die Nachfrage und die Projektleistungen steigen. Auch dürfen Maßnahmen zum Waldschutz nicht dazu führen, dass es auf einer anderen Fläche durch Abholzung zu Emissionen kommt, um den gleichbleibenden Holzbedarf zu decken.
Least Developed Countries
Die am wenigsten entwickelten Länder der Welt werden als Least Developed Countries (LDC) bezeichnet. Den Status „LDC“ erhält ein Land von den Vereinten Nationen aufgrund ökonomischer (Pro-Kopf-Einkommen und Merkmale der Volkswirtschaft) sowie sozialer Kriterien (Bildung und Gesundheit).
Liste der Vertrauenskonten
Von Anlagen-, Luftfahrzeugbetreiber und Personenkonten können im Unionsregister nur Transaktionen zu sogenannten Vertrauenskonten vorgenommen werden.
Die kontobevollmächtigten Personen können diese Liste selbst erstellen und aktualisieren. Konten derselben kontoinhabenden Person stehen automatisch auf der Vertrauenskontenliste.
Alternativ
Luftfahrzeugbetreiber
EU-ETS: Ein Luftfahrzeugbetreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die Luftverkehrsaktivitäten durchführt.
Luftverkehr im Emissionshandel
EU-ETS: Neben der Industrie und Energiewirtschaft trägt auch der Luftverkehr erheblich zu den globalen Emissionen bei – und das mit stark steigender Tendenz. Seit Januar 2012 wird daher der Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Luftfahrzeugbetreiber müssen nun für jede aus ihrer Luftverkehrstätigkeit resultierende Tonne Kohlendioxid (CO2) eine Emissionsberechtigung abgeben.