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Am 01.01.2013 startete die 3. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels. Wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und stellen die wichtigsten Dokumente zur Verfügung.
Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können auf Antrag für den Zeitraum 2013-2020 eine kostenlose Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen erhalten.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bietet Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen für das Antragsverfahren und informiert Sie über die gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Alle Informationen zur Zuteilung der 2. Handelsperiode 2008-2012 finden Sie in unserem Archiv.
In Deutschland wird der Beschluss der Europäischen Kommission über die Zuteilung kostenloser Zertifikate ab 2013 im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie in einer Zuteilungsverordnung (ZuV) umgesetzt und erst dadurch rechtlich bindend geregelt.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf der TEHG-Novelle am 16.02.2011 verabschiedet und der Bundesrat am 08.07.2011 der im parlamentarischen Verfahren abgestimmten Fassung zugestimmt hat, ist das TEHG am 28.07.2011 in Kraft getreten.
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen, der Bundestag hat am 22.09.2011 zugestimmt. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden, geschaffen.
20.10.2011
Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2772) (2011/278/EU)
30.11.2016