Deutsche Emissionshandelsstelle

Zuteilung 2013-2020

Am 01.01.2013 startete die 3. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels. Wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und stellen die wichtigsten Dokumente zur Verfügung.

Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können auf Antrag für den Zeitraum 2013-2020 eine kostenlose Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen erhalten.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bietet Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen für das Antragsverfahren und informiert Sie über die gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Alle Informationen zur Zuteilung der 2. Handelsperiode 2008-2012 finden Sie in unserem Archiv.

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und Zuteilungsverordnung 2020

In Deutschland wird der Beschluss der Europäischen Kommission über die Zuteilung kostenloser Zertifikate ab 2013 im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie in einer Zuteilungsverordnung (ZuV) umgesetzt und erst dadurch rechtlich bindend geregelt.

Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf der TEHG-Novelle am 16.02.2011 verabschiedet und der Bundesrat am 08.07.2011 der im parlamentarischen Verfahren abgestimmten Fassung zugestimmt hat, ist das TEHG am 28.07.2011 in Kraft getreten.

Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen, der Bundestag hat am 22.09.2011 zugestimmt. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden, geschaffen.

20.10.2011

Informationen der Europäischen Kommission

Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2772) (2011/278/EU)

30.11.2016

Beschluss

Am 27.04.2011 hat die Europäische Kommission ihren Beschluss über die Zuteilung kostenloser Zertifikate für die Emissionshandelsperiode 2013-2020 erlassen. Darin werden die EU-weiten Zuteilungsregeln hinterlegt.

Als ergänzende Dokumente hat die Kommission bislang acht "Guidance Documents" und zwei "Templates" veröffentlicht, in denen umfangreiche Erläuterungen zu den Zuteilungsregeln sowie Datenerfordernissen gegeben werden. Die Guidance-Dokumente repräsentieren jedoch nicht die offizielle Position der Kommission und sind rechtlich unverbindlich.

In Deutschland werden die europäischen Vorgaben in nationale gesetzliche Regelungen umgesetzt und erst dadurch rechtlich bindend geregelt. Informationen hierzu finden Sie unter TEHG-Novelle.

30.11.2016

Guidance

Guidance-Dokument 1

Generelle Übersicht über das Zuteilungsverfahren

Guidance-Dokument 2

Allgemeine Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen

Guidance-Dokument 3

Datenerfordernisse

Wichtiger Hinweis: Für die Erstellung der Zuteilungsanträge in Deutschland wird die DEHSt – wie bereits in der Vergangenheit – eigene Formulare im Formular-Management-System (FMS) samt erläuternder deutschsprachiger Leitfäden zur Verfügung stellen. Die Nutzung des FMS wird für die Antragstellung in Deutschland verpflichtend sein.

Guidance-Dokument 4

Verifikation

Guidance-Dokument 5

Carbon Leakage

Vorstellung der Thematik Carbon Leakage und ihr Einfluss auf die Berechnung der kostenlosen Zuteilung

Guidance-Dokument 6

Anlagenüberschreitende Wärmeflüsse

Spezielle Hinweise für anlagenüberschreitende Wärmeflüsse

Guidance-Dokument 8

Prozessemissionen und Restgase

Spezielle Hinweise für Prozessemissionen und Restgase

Guidance-Dokument 9

Produktbenchmarks

Sektorspezifische Hinweise und Erläuterungen zu den Produktbenchmarks

Guidance-Dokument 10

Anlagenteilungen und Zusammenlegungen

Hinweise für Anlagenteilungen und Zusammenlegungen

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