Deutsche Emissionshandelsstelle

Überwachungsplan 2013-2020

Als Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage sind Sie verpflichtet, Ihre Emissionen auf Grundlage des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und der Monitoring-Verordnung (MVO) zu ermitteln und zu berichten. Die Methoden zur Überwachung müssen Sie in einem anlagenspezifischen Überwachungsplan beschreiben, der Grundlage für die Emissionsüberwachung und -berichterstattung ist.

Leitfaden

Im Leitfaden finden Sie eine Beschreibung der Anforderungen an die Überwachungsmethoden und ihre Darstellung im Überwachungsplan. Zudem erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung der Emissionsberichte sowie Informationen zu den Anforderungen an die Verifizierung des Emissionsberichts durch die Prüfstelle.

27.04.2011

Dokumente zum FMS

Für Ihren Überwachungsplan stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System) zur Verfügung, die Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Daten unterstützen soll. Sie stellt sicher, dass die damit erstellten Überwachungspläne den Anforderungen des TEHG und der MVO genügen.

07.12.2016

Sonstige Hilfestellungen

Weitere Informationen zu spezifischen Fragen der Auslegung und Interpretation der Monitoring-Verordnung in Deutschland finden Sie in den Häufig gestellten Fragen. Darüber hinaus können Sie folgende Hilfestellungen nutzen.

27.11.2018

Online Services

  • Formular Management System Formular Management System

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  • Virtuelle Poststelle Elektronische Kommunikation

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