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Am 20.07.2017 trat das geänderte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in Kraft. Damit sind Anlagen zur Herstellung bestimmter Polymere (namentlich Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polycarbonate, Polyamide, Polyurethane und Silikone) mit einer Produktionsleistung von mehr als 100 Tonnen je Tag in den Emissionshandel einbezogen.
Als Betreiber einer Polymerisationsanlage bedeutet das für Sie, dass Sie verschiedene Rechte und Pflichten haben:
Alle weiteren Informationen, die sich daraus ergeben, dass Polymerisationsanlagen in den Emissionshandel einbezogen werden, entnehmen Sie bitte unserem Hinweispapier.
31.07.2017
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