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Die Überwachung und Ermittlung der Treibhausgasemissionen sowie die jährliche Emissionsberichterstattung sind wichtige Bausteine des Emissionshandelssystems. Die ermittelten Treibhausgasemissionen einer emissionshandelspflichtigen Anlage für das abgelaufene Kalenderjahr sind die Grundlage für die „Abrechnung“, das heißt die Abgabe der Emissionsberechtigungen für das betreffende Jahr.
Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen laut Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ihre Treibhausgasemissionen ab dem 01.01.2013 entsprechend der Monitoring-Verordnung der EU-Kommission und Anhang 2 des TEHG ermitteln und berichten.
Die Methode zur Überwachung der Treibhausgasemissionen muss in einem anlagenspezifischen Überwachungsplan beschrieben werden. Der Überwachungsplan konkretisiert, wie die Anforderungen der Monitoring-Verordnung für die jeweilige Anlage umgesetzt werden. Neuanlagen müssen ihren Überwachungsplan vor Inbetriebnahme bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Genehmigung einreichen.
Die Erstellung des Überwachungsplans erfolgt im Formular-Management-System (FMS). Als Anlagenbetreiber müssen Sie die Emissionen Ihrer Anlage auf der Basis des Überwachungsplans ermitteln und jährlich einen Emissionsbericht erstellen.
Zur Unterstützung bei der Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichterstattung steht Ihnen unser Leitfaden zur Verfügung.