Deutsche Emissionshandelsstelle

Mitteilung zum Betrieb 2013-2020

Alle Anlagenbetreiber, die eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten, sind verpflichtet, bis zum 31.01. des Folgejahres eine jährliche Mitteilung zum Betrieb bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einzureichen. Das gilt auch, wenn sie nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) als Kleinemittenten von der Abgabepflicht von Emissionsberechtigungen befreit sind.

Die Mitteilung zum Betrieb beinhaltet Angaben zur gesamten Anlage sowie Angaben zu jedem einzelnen Zuteilungselement. Im Besonderen müssen Sie Angaben zu im Berichtsjahr tatsächlich vorgenommenen oder für das laufende Jahr geplanten physischen Änderungen, zu wesentlichen Kapazitätsänderungen und sonstigen Änderungen im Betrieb machen und für das jeweilige Berichtsjahr die Aktivitätsraten aller Zuteilungselemente berichten.

Leitfaden

Teil 6 des "Leitfadens für das Zuteilungsverfahren 2013-2020" erläutert die Regelungen zur Anpassung der Zuteilungsmengen bei wesentlichen Kapazitätsverringerungen, bei teilweisen Betriebseinstellungen und Betriebseinstellungen der Anlage sowie die sich daraus ergebenden Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers.

Der Leitfaden gibt Ihnen Hinweise für die Erstellung der jährlichen Mitteilung zum Betrieb.

27.04.2011

Dokumente zum FMS

Für die Mitteilung zum Betrieb stellt Ihnen die DEHSt die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System) zur Verfügung.

14.12.2016

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