Deutsche Emissionshandelsstelle

Kostenlose Basiszuteilung 2013-2020

Hier finden Sie die so genannte NIMs-Liste (NIMs = National Implementation Measures) mit den vorläufigen Zuteilungsmengen der stationären Bestandsanlagen in Deutschland für die 3. Handelsperiode und die Liste mit den endgültigen Zuteilungsmengen (National Allocation Table, NAT).

NIMs-Liste

Die so genannte NIMs-Liste (NIMs = National Implementation Measures) - in der Fassung, in der sie am 07.05.2012 an die Europäische Kommission notifiziert wurde - enthält die vorläufigen Zuteilungsmengen der stationären Bestandsanlagen in Deutschland für die 3. Handelsperiode. Nicht enthalten sind die neuen Marktteilnehmer, die Luftfahrzeugbetreiber sowie Anlagen, die in der 3. Handelsperiode am Emissionshandel teilnehmen, aber keine Zuteilung mehr erhalten werden. Die NIMs-Liste wurde in der Fassung, in der sie erstmalig an die Europäische Kommission notifiziert wurde, im BundesanzeigerBAnz AT 04.07.2012 B5 – veröffentlicht.

Die NIMs-Liste musste von jedem EU-Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht werden. Die Europäische Kommission hatte die Prüfung der vorläufigen Zuteilungsmengen bis 2020 aller Mitgliedsstaaten am 05.09.2013 abgeschlossen und das Ergebnis ihrer Prüfung mit dem Beschluss 2013/448/EU (NIMs Decision) veröffentlicht. Die Entscheidung enthält auch die Bekanntgabe des Budgets für die 3. Handelsperiode sowie den sektorübergreifenden Korrekturfaktor, mit dem die Zuteilungsmengen europaweit an das zur Verfügung stehende Budget an Emissionsberechtigungen angeglichen werden.

05.09.2013

Relevante Dokumente

NIMs-Liste (07.05.2012) (07.05.2012, PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Deut­sche An­la­gen­lis­te mit ei­ner vor­läu­fi­gen Zu­tei­lung für die 3. Han­del­s­pe­ri­ode nach Art. 11 EHRL

Nationale Zuteilungstabelle (NAT)

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat die Vorgaben des Beschlusses der Europäischen Kommission zur deutschen NIMs-Liste bearbeitet und die endgültigen Zuteilungsmengen berechnet. Die Liste mit den endgültigen Zuteilungsmengen (National Allocation Table, NAT) hat die Bundesrepublik Deutschland am 25.11.2013 gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert. Die EU-Kommission stimmte am 19.12.2013 dem deutschen NAT zu.

Die in der nationalen Zuteilungstabelle NAT ausgewiesenen Zuteilungsmengen spiegeln die auf der Basis der Zuteilungsanträge für Bestandsanlagen in der 3. Handelsperiode und unter Anwendung der Korrekturfaktoren ermittelten Zuteilungsmengen wider, wie sie von der Europäischen Kommission gebilligt wurden. Dies bedeutet aber nicht, dass jede der dort verzeichneten Anlagen auch die entsprechende Zuteilungsmenge erhält. Änderungen im Anlagenbetrieb, z.B. teilweise Betriebseinstellungen im Jahr 2012, die im Nachgang an die Antragstellung erfolgt sind, können nach der Systematik der EU-weit einheitlichen Zuteilungsregeln weitere Anpassungen der Zuteilungsmenge erforderlich machen. Die jeweilige Zuteilungsmenge ergibt sich daher letztlich erst aus dem Zuteilungsbescheid der DEHSt für die jeweilige Anlage.

Am 12.02.2014 hat die Europäische Kommission die formelle Prüfung der deutschen Zuteilungstabellen (NAT und erste Änderung dazu – 1. NAT-Change) abgeschlossen. Die DEHSt konnte daraufhin den Versand der Zuteilungsbescheide für Bestandsanlagen für die Handelsperiode 2013-2020 bis zum 28.02.2014 abschließen.

28.02.2014

Relevante Dokumente

Ergebnisse der kostenlosen Zuteilung 2013-2020

Die DEHSt hat eine ausführliche Auswertung des Zuteilungsverfahrens für die 3. Handelsperiode veröffentlicht. Der Bericht enthält neben einem Überblick über die emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland zum Beginn der 3. Handelsperiode detaillierte Informationen zu den Zuteilungsregeln einschließlich der relevanten Kürzungsfaktoren sowie zu den Zuteilungsmengen der emissionshandelspflichtigen Branchen. Grundlage der Auswertung ist die nationale Zuteilungstabelle (National Allocation Table, NAT). Sie legt die kostenlose Grundzuteilung für 1.763 Bestandsanlagen in Höhe von insgesamt 1,24 Milliarden Emissionsberechtigungen für die 3. Handelsperiode fest, d.h. durchschnittlich 155 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr.

22.04.2014

Relevante Dokumente

Zuteilung 2013-2020 (22.04.2014, PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Er­geb­nis­se der kos­ten­lo­sen Zu­tei­lung von Emis­si­ons­be­rech­ti­gun­gen an Be­stands­an­la­gen für die 3. Han­del­s­pe­ri­ode 2013-2020

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