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Mitteilung nach § 27 Abs. 2 Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten nach § 27 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt hat die in § 27 Abs. 1 ZuV 2020 genannten Informationen auf ihren Internetseiten bekannt gegeben. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt mit einer Presseinformation am 29.02.2012 auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen. Bis zum 30.04.2012 wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.