Deutsche Emissionshandelsstelle

Berichterstattung 2013-2020

Als Anlagenbetreiber ermitteln Sie auf der Basis Ihres anlagenspezifischen Überwachungsplans und der Monitoring-Verordnung (MVO) die jährlichen Emissionen der Anlage und stellen diesen in einem Emissionsbericht dar. Diesen Bericht legen Sie einer Prüfstelle zur Bestätigung vor, bevor Sie ihn jeweils zum 31.03. des Folgejahres an uns übermitteln.

Ablauf der Emissionsberichterstattung

Die ermittelten und bestätigten Emissionen der Anlage im abgelaufenen Kalenderjahr sind die Grundlage für Ihre „Abrechnung“, das heißt die Abgabe der Emissionsberechtigungen für das betreffende Jahr.

Für die Erstellung Ihres Emissionsberichts steht Ihnen unser Formular-Management-System (FMS) zur Verfügung. Diese serverbasierte Anwendung setzt die Anforderungen an den Inhalt und die Struktur der Berichte so um, wie es in der Monitoring-Verordnung gefordert wird. Die elektronische Kommunikation zwischen dem Anlagenbetreiber, der Prüfstelle und der DEHSt erfolgt über die Virtuelle Poststelle (VPS).

Schritt 1

Legen Sie sich als Anlagenbetreiber online einen Benutzerzugang im FMS an. Zur Erstellung des Emissionsberichts muss ein Überwachungsplan zugrunde gelegt werden. Die Daten aus dem Überwachungsplan werden über die XML-Schnittstelle importiert. Geben Sie erforderliche Daten (wie z.B. konkrete Werte für Berechnungsfaktoren und Einsatzmengen) in die einzelnen Formulare ein oder fügen Sie gegebenenfalls weitere Formulare hinzu. Danach muss der Emissionsbericht von einer Prüfstelle verifiziert werden. Dazu geben Sie das Bearbeitungsrecht an die Prüfstelle weiter.

Schritt 2

a) Die Prüfstelle prüft und bestätigt Ihre eingegebenen Daten im FMS und testiert den Emissionsbericht. Sie erhalten im Anhang einer VPS-Nachricht den verifizierten Emissionsbericht als ZIP-Datei über die VPS von der Prüfstelle zurück. Diese Nachricht ist zur Erfüllung der Schriftform von der Prüfstelle qualifiziert elektronisch signiert.

b) Die im geprüften Emissionsbericht ermittelte Emissionsmenge wird entweder von einen Kontobevollmächtigten des Anlagenkontos oder von der von Ihnen als Betreiber beauftragten Prüfstelle in das Unionsregister eingetragen (sogenannter VET-Eintrag) und abschließend von der Prüfstelle bestätigt. Für die Zuordnung einer Prüfstelle zu einer Anlage muss zunächst der Kontobevollmächtigte des Anlagenkontos die Prüfstelle im Unionsregister auswählen. Die Prüfstelle muss diese Zuordnung im Unionsregister akzeptieren. Danach ist die Prüfstelle berechtigt, den Eintrag der geprüften Emissionen sowie die Genehmigung des Eintrags für das entsprechende Berichtsjahr vorzunehmen. Ist der Eintrag und die Genehmigung nicht bis spätestens zum 31.03. durchgeführt, sperrt die Registerverwaltung das Konto solange, bis der Eintrag und die Genehmigung erfolgt sind. Änderungen eines vorhandenen Eintrags sind durch die Bevollmächtigten des Anlagenkontos oder der Prüfstelle nicht möglich. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden Sie im Leitfaden.

Schritt 3

Leiten Sie die von der Prüfstelle erhaltene VPS-Nachricht mit dem darin enthaltenen Emissionsbericht über die VPS bis zum 31.03. eines Jahres an uns weiter. Auch Sie müssen diese VPS-Nachricht zur Bestätigung der Rechtsverbindlichkeit vor dem Versand mit ihrer Signaturkarte qualifiziert elektronisch signieren.

Schritt 4

Wir prüfen die eingegangen Emissionsberichte und fordern, falls nötig, zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung unklarer Sachverhalte nach.

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