Strompreiskompensation (SPK)

Indirekte -Kosten entstehen dadurch, dass die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben. Mit den Beihilfen für emissionshandelsbedingte indirekte CO2-Kosten () soll für Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind, ein Teil dieser Kosten kompensiert werden. Ziel dabei ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu erhalten. Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb des EU-Emissionshandelssystems und damit die Verlagerung von CO2-Emissionen sollen damit verhindert werden.