Infothek

Unsere Aufgaben sind ebenso vielfältig wie komplex. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle grundlegende Informationen und häufig gestellte Fragen präsentieren.

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Die Infothek bietet einen ersten Einblick, ohne dem Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit zu entsprechen. Detaillierte rechtsverbindliche Informationen sowie Richtlinien und Verordnungen finden Sie innerhalb der Hauptkategorien unserer Webseite, die wir unter jedem Abschnitt verlinken. Am Ende dieser Seite finden Sie eine Auswahl an aktuellen Fragen und Antworten.

Gemeinsam gegen den Klimawandel

Sinkende Obergrenze nEHS
Die Obergrenze für CO2-Emissionen sinkt jährlich. Quelle: DEHSt

Die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten der UN-Klimakonferenz versuchen gemeinsam den Klimawandel auf ein Minimum zu begrenzen. Dazu wurden auf allen Ebenen verschiedene politische Instrumente etabliert. Der Emissionshandel ist dabei ein wichtiges Element, mit dem unter anderem bis zum Jahr 2045 die Emissionen in Deutschland auf das Niveau vor der Industrialisierung im 19. Jahrhundert zurückgefahren werden sollen. Dessen Ziel ist es, die Klimaneutralität zu den geringsten volkswirtschaftlichen Kosten und schnellstmöglich zu erreichen. Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, sind für den Vollzug des Emissionshandels verantwortlich.

Erklärfilm des BMUV

Kurz erklärt: CO2-Preis, Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz

Was ist ein Emissionshandelssystem?

Der Ausstoß von Treibhausgasen trägt maßgeblich zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel bei. Damit die Verursacher solcher Emissionen einen wirtschaftlichen Anreiz haben, den Ausstoß zu verringern, gibt es in Deutschland zwei verschiedene Emissionshandelssysteme. Beide eint folgendes Prinzip: Jeder, der die Luft mit Treibhausgasen belastet, zahlt direkt oder indirekt für jede Tonne CO2-Äquivalent einen Preis, indem er dafür Verschmutzungsrechte erwirbt. CO2 ist die chemische Formel für Kohlendioxid. Als CO2-Äquivalente werden alle Gase bezeichnet, die einen Treibhauseffekt auslösen. Dafür wird die Schädlichkeit von beispielsweise Methan mit der von Kohlendioxid in Relation gesetzt und als CO2-Äquivalent angegeben.

Der Emissionshandel funktioniert nach dem Prinzip "Cap and Trade". Mit der staatlich festgelegten Obergrenze (Cap) wird politisch entschieden, wie viel CO2-Äquivalente (CO2-Äq) insgesamt höchstens emittiert werden dürfen. Ein klimapolitisch anspruchsvolles Cap sorgt dafür, dass CO2 ein knappes Gut wird und sich durch den Handel (Trade) am Markt ein Preis für CO2 bildet, der einen Anreiz setzt, in mehr Klimaschutz zu investieren.

Ein kleines Mädchen hat ein zu groß Basecap auf, das ihre Augen verdeckt. Daneben steht: "Das Cap muss kleiner werden! Damit unsere Zukunft eine bessere Aussicht hat." Unten ist das Logo der Deutschen Emissionshandelsstelle.
Quelle: ©evannovostro - AdobeStock

Alle Unternehmen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit ihren Anlagen oder Flugzeugen am Emissionshandel teilnehmen, müssen für jede emittierte Tonne CO2-Äq eine Emissionsberechtigung abgeben. Einem Teil der Unternehmen wird aus dem Cap eine begrenzte Anzahl Emissionsberechtigungen entsprechend europaweit festgelegter Zuteilungsregeln kostenlos zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die keine kostenlosen Emissionsberechtigungen erhalten oder bei denen die Zuteilung nicht ausreicht, müssen Emissionsberechtigungen in den regelmäßig stattfindenden Auktionen ersteigern oder von anderen Unternehmen kaufen. Wenn sie zu viele Emissionsberechtigungen besitzen, können sie diese verkaufen. Daher stammt die Bezeichnung Emissionshandel. Genau genommen werden also nicht Emissionen, sondern Berechtigungen gehandelt, um die entsprechende Menge an Treibhausgasen ausstoßen zu dürfen.

Über die Auktionen und den Handel zwischen den Unternehmen ergibt sich ein Marktpreis für die Emissionsberechtigungen. Stehen im Verhältnis zu den Emissionen der Unternehmen (Nachfrage) viele Emissionsberechtigungen zur Verfügung (Angebot), ist der Marktpreis niedrig. Werden die Emissionsberechtigungen hingegen knapp, weil beispielsweise zur Erreichung der Klimaschutzziele weniger Berechtigungen verfügbar sind, steigt der Preis.

Bei höheren Preisen wird es für immer mehr Unternehmen interessant, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Denn wenn es kostengünstiger ist, eine Tonne CO2-Äq zu vermeiden, als eine Emissionsberechtigung zu kaufen, lohnt es sich, technische Maßnahmen vorzunehmen. In der allgemeinen Öffentlichkeit grassiert bis heute oftmals fälschlicherweise der Begriff CO2-Steuer. Dazu erreichen uns auch häufig Anfragen, die nach Informationen zu etwaigen Steuerentlastung bitten. Da die Einnahmen allerdings Zweckgebunden sind und nur einen bestimmten Adressatenkreis ansprechen, handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer.

Factsheet

Factsheet: Warum gibt es den Europäischen Emissionshandel? (19.06.2020, PDF, 392KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Welche Emissionshandelssysteme gibt es?

In Deutschland gibt es den Europäischen und den nationalen Emissionshandel. Zusammen erfassen sie die Sektoren Verkehr, Wärme, Energie, Industrie und Luftverkehr, die im Jahr 2021 rund 85 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland verursachten.

Europäischer Emissionshandel

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) setzt dort an, wo die Emissionen in großen Anlagen der Industrie, in Kraftwerken und im innereuropäischen Flugverkehr entstehen. Anlagenbetreiber oder Luftfahrtgesellschaften müssen so genannte Emissionsberechtigungen, also die zuvor erwähnten Verschmutzungsrechte, für die Emissionen erwerben, die sie verursachen (so genannter Downstream-Emissionshandel). Die Europäische Kommission hat für jedes Jahr eine verbindliche Obergrenze an den gesamten europaweiten CO2-Emissionen festgesetzt (so genanntes Cap). Diese Verschmutzungsrechte werden anteilig auf alle Mitgliedsstaaten umgelegt. Davon wird ein Teil durch die zuständigen Behörden den Anlagenbetreibern und Fluggesellschaften kostenlos zugeteilt. Stößt ein Unternehmen weniger CO2-Äquivalente aus, als kostenlos zugeteilt wurde, kann es die überschüssigen Emissionsberechtigungen an andere Teilnehmer verkaufen. Reichen die kostenlosen Zuteilungen nicht aus, müssen weitere Emissionsberechtigungen von anderen Teilnehmern oder an der zuständigen Auktionsplattform erworben werden. In Deutschland sind wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle, für die Zuteilung von Verschmutzungsrechten zuständig. Die Auktionierung erfolgt in unserem Auftrag an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Das Begrenzen und Handeln von diesen Rechten nennt sich „Cap and Trade“.

Wie viel CO2-Äquivalente sie ausgestoßen haben, müssen die regulierten Unternehmen in einem jährlichen Emissionsbericht an uns übermitteln. Strikte Überwachungspläne und die Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen garantieren eine präzise Erfassung der tatsächlichen Emissionen.

Am Ende des Kreislaufs steht die Abgabe der Emissionsberechtigungen in Höhe der berichteten und geprüften Emissionen. Kommen die Teilnehmer dem nicht vollumfänglich nach, folgen empfindliche Sanktionen.

Emissionshandel – Volkswirtschaft und Klimaschutz

Unser Erklärfilm zeigt die Funktionsweise des Europischen Emissionshandels.

Quelle: Produktion: joernbarkemeyer.de

Nationaler Emissionshandel

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) hat einen anderen Ausgangspunkt: Es verpflichtet die Inverkehrbringer von Brennstoffen zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (so genannter Upstream-Emissionshandel). Sie zahlen also für die Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen, nachdem sie in Verkehr gebracht wurden.

Teilnehmende Sektoren
Sektoren im EU-ETS und nEHS Quelle: DEHSt

Die verschiedenen Ansatzpunkte der beiden Systeme erklären sich durch die einbezogenen Sektoren. Die Sektoren Verkehr und Wärme betreffen sehr viele Emittenten, zum Beispiel Autofahrer*innen und Hausbesitzer*innen, die fossile Brennstoffe für Mobilität oder Wärme nutzen.

Damit diese Personen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teilnehmen müssen, werden die Inverkehrbringer zur Teilnahme verpflichtet. Sie geben die Mehrkosten dann an die Verbraucher*innen weiter. Durch die steigenden Preise wächst für die Endverbraucher*innen der Anreiz, den eigenen CO2-Fußabdruck zu verkleinern.

Aktuell befinden wir uns hier noch in einer Festpreisphase. Das bedeutet, dass der Preis von Zertifikaten nicht vom Markt bestimmt wird, sondern politisch festgesetzt wurde. Diese Phase endet mit dem Jahr 2025. Danach bildet sich der Preis zunächst in einem Korridor und soll sich dann perspektivisch frei am Markt bilden – also unter den gleichen Bedingungen, wie es im EU-ETS der Fall ist. Die derzeitigen Preisniveaus wirken sich nur geringfügig auf den Verbraucher*innenpreis aus. Bei Diesel, Superbenzin und leichtem Heizöl liegt die Steigerungen zwischen sieben und acht Cent pro Liter. Bei Erdgas sind es sogar nur 0,5 Cent.

Nationaler Emissionshandel (nEHS)

Unser Erklärfilm zeigt die Funktionsweise des nationalen Emissionshandels und verdeutlicht seine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.

Quelle: Produktion: joernbarkemeyer.de

Auch im nationalen Emissionshandel muss berichtet werden, wie viel Brennstoff in Verkehr gebracht wurde und wie viel CO2 dadurch potentiell ausgestoßen wird. Die Berichterstattung und die Umrechnung von Brennstoff zu CO2-Äquivaltenten erfolgen auf unserer DEHSt-Plattform. Insofern keine besonderen Tatbestände bestehen, sind dafür die Daten der Energiesteueranmeldung ausreichend. Erst für das Berichtsjahr 2023 ist auch ein Überwachungsplan vorgesehen.

Auf europäischer Ebene soll spätestens ab 2028 ein Emissionshandelssystem für die Emissionen eingeführt werden, die nicht dem bestehenden EU-ETS unterliegen.

Factsheet: nationaler Emissionshandel

Unsere Themenseiten

EU-Emissionshandel verstehen

Nationalen Emissionshandel verstehen

Wer kann am Emissionshandel teilnehmen?

Die Teilnahme am Handel oder beispielsweise der Kompensation ist sowohl beim Europäischen als auch beim nationalen Emissionshandel stehen allen offen. Bei Abgabe- und Berichtspflicht sowie dem Zuteilungsanspruch sieht es anders aus. Wir begrüßen ausdrücklich alle privaten Bemühungen, die zum Klimaschutz beitragen, können diese aber nicht durch die Vergabe von „Zertifikaten“ (Emissionsberechtigungen bzw. Emissionszertifikaten) honorieren. Nur Anlagenbetreiber, Luftfahrzeugbetreiber und die Inverkehrbringer von Brennstoffen sind zur Teilnahme verpflichtet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden hierfür im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG, für den EU-ETS) und im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG, für den nEHS) geschaffen. Das bedeutet, dass für Emissionsminderungen durch Photovoltaik-Anlagen, Wasserkraftwerke oder durch die Aufforstung privater Wälder keine „Zertifikate“ ausgegeben werden können. Ab wann wer zum Emissionshandel verpflichtet ist, entnehmen Sie bitte unseren Grundlagenseiten zum nEHS und EU-ETS oder den entsprechenden Gesetzestexten.

Wer nicht zur Teilnahme an einem der Emissionshandelssysteme verpflichtet ist und unvermeidbare Emissionen kompensieren möchte, kann dies dennoch freiwillig tun. Dafür bietet das Umweltbundesamt extra einen CO2-Rechner an und wir stellen auf den unten verlinkten Seiten Informationen zum Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften bereit. Möchten Sie also aktiv zum Klimaschutz beitragen, errechnen Sie die Emissionen beispielweise des nächsten Urlaubs mit dem CO2-Rechner und erwerben Gutschriften bei einem der vielen Anbieter.

Wer ist verpflichtet?

Stationäre Anlagen im EU-ETS 1

Teilnehmer am nEHS

Emissionen berechnen und freiwillig kompensieren

CO2-Rechner des Umweltbundesamts

Freiwillige Kompensation

Was sind (Emissions-) Zertifikate?

Im technischen Sinne sind Zertifikate spezielle Hilfsmittel, um die Identität einer Person sicherzustellen oder um Dokumente zu verschlüsseln und damit rechtssicher im Internet übertragen zu können.

Der Begriff Emissionszertifikat wird meistens als Sammelbegriff für Emissionsberechtigungen, Zertifikate im nationalen Emissionshandel und auch für ältere, nicht mehr verwendete Einheiten benutzt. Ein Emissionszertifikat ist ein Datensatz in einer elektronischen Datenbank, einem Register. Ein Zertifikat befindet sich immer auf einem Konto und der Kontoinhaber ist der Eigentümer dieses Zertifikats.

Europäischer Emissionshandel: Im Kontext des Europäischen Emissionshandelssystem sprechen wir von Emissionsberechtigungen und nicht von Zertifikaten. Eine Emissionsberechtigung befähigt Anlagenbetreiber und Luftfahrzeugbetreiber zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalents. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten kostenlose Zuteilungen, die jährlich verknappt werden (Cap). Ist die Zuteilungsmenge nicht ausreichend, um die Emissionen auszugleichen, muss das Unternehmen zusätzliche Berechtigungen erwerben. Sie können unter den Anlagenbetreibern gehandelt (Trade) und werden an der Leipziger Energiebörse EEX versteigert. Im Gegensatz zur Frankfurter Börse können die Emissionsberechtigungen dort nur ersteigert werden. Die Versteigerung ist hingegen nicht möglich. Deswegen und wegen des Verfallsdatums eignen sich diese „Zertifikate“ nicht als spekulatives Investment.

Nationaler Emissionshandel: Beim nationalen Emissionshandel müssen die Inverkehrbringer Emissionszertifikate (nEZ) für den potentiellen Treibhausgasausstoß ihrer Brennstoffe erwerben. Diese sind auch nur für begrenzte Zeit gültig und müssen ebenfalls gehandelt oder an der Leipziger Energiebörse EEX erworben werden. Für die nEZs gilt bis zum Jahr 2025 ein Festpreisphase, in der die Preise jährlich erhöht werden.

Freiwillige Kompensation: Wenn sich bestimmte emissionsintensive Aktivitäten nicht vermeiden lassen, bietet die freiwillige Kompensation von Treibhausgasen die Möglichkeit, entstandene Emissionen auszugleichen. Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen kompensieren so ihre verbliebenen Emissionen und leisten einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz, ohne dass sie dazu verpflichtet wären. Hierzu finanziert der*diejenige, dessen*deren Aktivitäten Treibhausgasausstoß verursachen, bestimmte Maßnahmen, die dazu führen, dass an anderer Stelle der Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dafür können verschiedene Zertifikate gekauft werden. Doch auch diese lassen sich nicht erneut handeln.

Alle Transaktionen werden wie beim Online-Banking in Registern nachgehalten. Zertifikate verschiedener Handelssysteme können untereinander nicht vermischt werden.

Weitere Informationen zu Emissionsberechtigungen

Versteigerung

Weitere Informationen zu nEHS-Zertifikaten

Verkauf und Handel

Wie wird das Verlagern von Emissionen vermieden?

In einer globalisierten Welt besteht das Risiko, dass Unternehmen Investitionen oder Produktionen in ein Land verlagern, in dem keine zusätzlichen Kosten durch einen Emissionshandel entstehen. Das widerspräche dem Klimaschutz, weil damit auch die entsprechenden Emissionen verlagert würden. Die Gefahr einer solchen Verlagerung von Emissionen wird genannt. Um dieses Risiko zu adressieren, gibt es im EU-ETS 1 und im nEHS unterschiedliche Maßnahmen, die eine Abwanderung von beispielsweise Produktionsstätten verhindern soll.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Verfahren finden Sie auf unseren Themenseiten.

Unsere Themenseiten

Schutz vor Carbon Leakage

Strompreiskompensation verstehen

Carbon Leakage

Härtefälle

EU-ETS-1-Kompensation

Was passiert mit den Einnahmen aus dem Emissionshandel?

Im Jahr 2022 erbrachten der Europäische und der nationalen Emissionshandel Erlöse in Höhe von 13,6 Milliarden Euro. Sie fließen zweckgebunden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und eröffnen so neue Spielräume zur staatlichen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen. Außerdem werden sie genutzt, um anteilig die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren, die Beihilfen auf Kompensation auszuschütten und den Vollzug zu finanzieren. Einen detaillieren Bericht zu allen Einnahmen und Ausgaben stellt das Bundesfinanzministerium jährlich zur Verfügung.

Pressemitteilung zu den Erlösen des Vorjahres

Rekordeinnahmen im Emissionshandel: Über 13 Milliarden Euro für den Klimaschutz

EU-ETS 1: Verwendung der Erlöse

Verwendung der Erlöse

nEHS: Einnahmen aus dem Emissionshandel

Nationalen Emissionshandel verstehen

Sie haben Fragen? (FAQs)

  • Die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung, dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), fließen in den staatlichen Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden aktuell größtenteils zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen verwendet. Fördermittel aus den Einnahmen direkt zu beantragen, ist nicht möglich und vorgesehen. Potenzielle Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen aus dem KTF können über die Förderdatenbanken des Bundes, der Länder sowie der Kommunen beantragt werden.

  • Praktische Hinweise für den Kauf von Kompensationszertifikaten haben wir in einem Factsheet zur freiwilligen Kompensation zusammengeführt. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir bezüglich der Dienstleister von Kompensationsmaßnahmen keine Empfehlung aussprechen dürfen. Auf unserer Themenseite finden Sie dazu unverbindlich eine Liste, die einen Überblick über die Anbieter gibt, wobei sich einige speziell an deutsche Kunden richten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder qualitative Bewertung). Es gibt sowohl gemeinnützige Anbieter als auch Firmen, die profitorientiert arbeiten. Manche haben eigens entwickelte Qualitätsstandards für ihr Klimaschutzprojekte, die Mehrheit nutzt jedoch international anerkannte Standards.

  • Informationen über die Höhe und Verwendung der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) im Jahr 2021 finden Sie in unserer unten verlinkten Pressemitteilung. Eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach Wirtschaftssektor oder Endverbraucher ist allerdings nicht möglich, da die Verantwortlichen im Sinne des BEHG die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen sind, die durch ihren Erwerb der Emissionszertifikate die Einnahmen generieren. In welchem Wirtschaftssektor die Brennstoffe letztendlich eingesetzt werden, ist den Inverkehrbringern häufig nicht bekannt. Bei Inverkehrbringern handelt es sich insbesondere um Großhändler von Brennstoffen, Hersteller von Brennstoffen mit Großhandelsvertrieb sowie Unternehmen, die Brennstoffe nach Deutschland importieren und die Brennstoffe dann an die Endverbraucher*innen beziehungsweise Unternehmen liefern. Somit müssen Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger, die mit diesen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nicht selbst am nEHS teilnehmen.

  • Wir begrüßen alle Aktivitäten die zur langfristigen Speicherung von beitragen. Dazu zählen auch Projekte im Bereich des natürlichen Klimaschutzes, wie beispielsweise die Renaturierung von Mooren oder Biotopen. Diese Bemühungen können allerdings nicht als CO2-Kompensation angerechnet werden, da sie bereits auf die CO2 Bilanz Deutschlands angerechnet werden. Eine Anrechnung auf private Akteure wäre eine Doppelzählung und würde einen doppelten Erfolg suggerieren. Mehr dazu finden Sie auf unseren Seiten zur freiwilligen Kompensation und Moorklimaschutz.

  • Das Umweltbundesamt bietet einen webbasierten CO2-Rechner an, der unter anderem auch den CO2-Ausstoß für Fernreisen berechnen kann. Die tatsächlichen können abweichend sein. Dennoch bietet der Rechner einen ersten Richtwert zur anschließenden freiwilligen Kompensation.

  • Grundsätzlich begrüßen wir jedes Engagement in einen umweltgerechten Schutz und Aufbau von Wäldern. Bei entsprechender Beachtung von Anforderungen an eine umweltgerechte benötigt man daher nicht zwingend einen externen Anbieter. Allerdings können solche Maßnahmen in Deutschland nach unserem Verständnis zur Zeit nicht zur Kompensation genutzt werden. Deutschland hat ohnehin Klimaziele zur Stärkung der funktion von Wäldern. Daher werden Erfolge in diesem Sektor automatisch in den Emissionsbilanzen Deutschlands abgebildet. Eine weitere Nutzung zur eigenen Kompensation wäre eine Doppelzählung der Einsparung ohne zusätzlichen Mehrwert für das Klima. Die großen Anbieter von Kompensationsleistungen bieten daher auch keine deutschen Waldprojekte an.

  • Klimaschutzerfolge, die in Deutschland erzielt werden, werden auf das deutsche und europäische Klimaziel angerechnet. Das gilt auch für Klimaschutzerfolge, die in Klimaschutzprojekten erzielt werden. Wenn für solche Klimaschutzerfolge Zertifikate ausgestellt werden, sollten sie aus unserer Sicht nicht auf freiwillige Klimaschutzziele angerechnet werden. Denn dadurch würde ein und derselbe zugleich auf mehrere Klimaschutzziele angerechnet. Diese Doppelzählung ist aus unserer Sicht nicht umweltinteger.

    Die Möglichkeit, nationale Klimaschutzerfolge von der Anrechnung auf die Klimaschutzziele auszunehmen, ist in Deutschland und der EU nicht vorgesehen. Deshalb kann die Doppelzählung nur ausgeschlossen werden, wenn der zertifizierte Klimaschutzerfolg nicht auf ein separates freiwilliges Klimaschutzziel angerechnet wird, sondern als Beitrag zum nationalen Klimaschutzziel ausgewiesen wird. Dabei können wie bisher quantifizierte Klimaschutzerfolge auf dem freiwilligen Markt angeboten und verkauft werden, lediglich die begleitende Kommunikation muss angepasst werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Themenseite.

  • Das Umweltbundesamt selbst stellt keine Zertifikate für Emissionsminderungen oder Einspeicherung von Kohlenstoff aus. Weder im europäischen noch im nationalen Emissionshandelssystem können derzeit Gutschriften aus Klimaschutzprojekten eingesetzt werden. Gutschriften können aber auf dem freiwilligen Markt gehandelt werden. Dort werden zertifizierte Emissionsminderungen oder Einbindungen gehandelt, die in Klimaschutzprojekten nach bestimmten Standards erzielt und verifiziert werden. Informationen zum freiwilligen Markt finden Sie auf unserer Themenseite.

    Dort finden Sie auch die Anforderungen, die wir an die Umweltintegrität der Maßnahmen, der Zertifizierung und der Verwendung von Zertifikaten stellen.

  • Brennholzhändler dürfen Kosten des nationalen Emissionshandels („-Abgabe“) nur dann an Ihre Kunden weiterreichen, wenn sie selbst auch tatsächlich den Berichts- und Abgabepflichten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) unterliegen und selbst nEHS-Zertifikate für das Inverkehrbringen von Brennholz abgeben müssen. Da für das Inverkehrbringen von Holzerzeugnissen nach der aktuellen Gesetzeslage aber keine Energiesteuerpflicht und damit auch nicht die Pflichten nach dem BEHG entstehen, sind Brennholzhändler nicht berechtigt, für Pellets einer Pelletheizung zusätzliche CO2-Kosten zu erheben.

  • Für die Erfüllung der Abgabepflicht im nationalen wie auch im Europäischen Emissionshandel sind keine Gutschriften, Credits oder Rückerstattungen aus Technologieprojekten wie den genannten Beispielen zugelassen. Die (EU 2018/2066) sowie die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) berücksichtigen zur Reduzierung der Abgabeverpflichtung ausschließlich biogene Anteile in Brennstoffen. Die Reduzierung der Abgabepflichten über -Reduktionen von Klimaschutzprojekten können im Emissionshandel nicht anerkannt werden.