nEHS

Der nationale Emissionshandel

Die CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ist eine zentrale Klimaschutzmaßnahme in Deutschland. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) ab dem Jahr 2021.

Aktuelles

Neuigkeiten zum nEHS

Die aktuellen Nachrichten, Termine und Publikationen zum nationalen Emissionshandel finden Sie hier im Überblick. Über die Tab-Funktion können Sie nach Kategorien filtern oder über den Button am unteren Rand der Box eine gesamte Übersicht anzeigen lassen.

Übersicht

Einreichung des (ggf. verifizierten) Emissionsberichts 2024 bei der DEHSt

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Nationaler Emissionshandel

Termin im Zeitraum vom: 31.07.2025 - 31.07.2025

Einreichung des (verifizierten) Antrags zur Kompensation doppelt belasteter Brennstoffmengen (EU-ETS-1-Kompensation) für das Abrechnungsjahr 2024

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Nationaler Emissionshandel

Termin im Zeitraum vom: 31.07.2025 - 31.07.2025

Abgabe von nEHS-Zertifikaten in Höhe der berichteten Emissionen 2023 im nEHS-Register

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Nationaler Emissionshandel

Termin im Zeitraum vom: 30.09.2025 - 30.09.2025

Alle nEHS Meldungen

News

Veröffentlichung des Verkaufsberichts für Oktober 2024

Dokumenttyp News , vom: 27.11.2024

Emissionen 2023 trotz Einbeziehung zusätzlicher Brennstoffe um zwei Prozent gesunken

Dokumenttyp News , vom: 05.11.2024

Verkaufsbericht zum dritten Quartal 2024 veröffentlicht

Dokumenttyp News , vom: 25.10.2024

Alle nEHS News

Termine

E-world energy & water 2025

Dokumenttyp Termin , vom: 26.11.2024

Termin im Zeitraum vom: 11.02.2025 - 13.02.2025

Erbringung des Einsatznachweises für im Rahmen EU-ETS 1-Kompensation bereits kompensierte, aber im Abrechnungsjahr noch nicht eingesetzte Brennstoffmengen (im EU-ETS 1-Emissionsbericht)

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Nationaler Emissionshandel

Termin im Zeitraum vom: 31.03.2025 - 31.03.2025

Einreichung des Antrags auf Carbon Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2024

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Nationaler Emissionshandel

Termin im Zeitraum vom: 30.06.2025 - 30.06.2025

Alle nEHS Termine

Publikationen

Hinweispapier BEHG Carbon Leakage – Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)

Dokumenttyp Publikation , vom: 19.12.2024

Leitfaden: Anwendungsbereich sowie Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im nEHS (2023-2030)

Dokumenttyp Publikation , vom: 09.12.2024

Eigenerklärung zur Nachhaltigkeitsnachweisführung für Biomethan bei Lieferung an EU-ETS-1-Anlagen

Dokumenttyp Publikation , vom: 09.12.2024

Allen nEHS Publikationen

Themenschwerpunkte

Diese Themen könnten derzeit für Sie von Interesse sein.

Verkauf und Handel

Kategorie: nEHS , vom: 12.01.2024

nEHS für Wärme und Verkehr

Kategorie: nEHS , vom: 11.08.2023

Nationaler Emissionshandel:  CO2-Emissionen sanken 2022 um 5,9 Prozent

Kategorie: nEHS , vom: 26.03.2024

Neue Rekordeinnahmen im Emissionshandel

Kategorie: nEHS , vom: 04.01.2024

Einfach erklärt

Nationalen Emissionshandel verstehen

Der nationale Emissionshandel ist in Deutschland seit 2021 ein weiteres Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr zu reduzieren.

Infothek

Unsere Aufgaben sind ebenso vielfältig wie komplex. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle grundlegende Informationen und häufig gestellte Fragen präsentieren.

Presse

Wir leisten aktive Pressearbeit über gesetzlichen Aufgaben, Ergebnisse, Erkenntnisse und Erfahrungen. Wir vermitteln auch Interviews und Hintergrundgespräche mit unseren Experten.

Recht

nEHS

Gesetze und Verordnungen und (sofern vorhanden) Rechtsprechung

Rechtsgrundlagen

Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.2003 und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Stand: 01.03.2024)

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 12.12.2024

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Alle Rechtsgrundlagen

Rechtsprechung

Derzeit noch keine Rechtsprechung zum Thema vorhanden

, vom: 29.07.2024

Zu allen Rechtsprechungen

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten

In unseren FAQs finden Sie Fragen und Antworten zum nationalen Emissionshandel.

Quelle: © thanapun – stock.adobe.com
  • Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde keine CO2-Steuer eingeführt, sondern ein Emissionshandelssystem. Nach der Einführungsphase mit ansteigenden Festpreisen schließt sich eine freie Preisbildung am Markt an.

  • Anwendungsbereich 2021 und 2022

    Anknüpfungspunkt für die Pflichten im nationalen Emissionshandel ist grundsätzlich das Entstehen der Energiesteuer für den jeweils in Verkehr gebrachten Brennstoff. Ein Brennstoff gilt nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als in Verkehr gebracht, wenn für diesen eine Steuerpflicht nach den in § 2 Absatz 2 BEHG genannten Tatbeständen des Energiesteuergesetzes ab dem 01.01.2021 entsteht (siehe Kapitel 2.1 in unserem Leitfaden).

    Zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS) sind laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die für die Tatbestände nach § 2 Absatz 2 BEHG als Steuerschuldner definiert sind (Ausnahme: Einlagerer, siehe Kapitel 1.1 des Leitfadens 2021-2022).

    Anwendungsbereich ab 2023

    Anknüpfungspunkt für die Pflichten im nationalen Emissionshandel ist grundsätzlich das Entstehen der Energiesteuer für den jeweils in Verkehr gebrachten Brennstoff. Ein Brennstoff gilt nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als in Verkehr gebracht, wenn für diesen eine Steuerpflicht nach den in § 2 Absatz 2 Satz 1 BEHG genannten Tatbeständen des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) entsteht. BEHG-Verantwortlicher sind in den Fällen des § 2 Absatz 2 Satz 1 alle natürlichen oder juristischen Personen, die für die dort genannten Tatbestände als Steuerschuldner definiert sind. (Ausnahme: Einlagerer, siehe Kapitel 1.1 des 2023 bis 2030)

    Kohlen:

    Kohlen gelten über den oben genannten § 2 Absatz 2 Satz 1 BEHG hinaus nach § 2 Absatz 2 Satz 2 BEHG auch als in Verkehr gebracht, soweit sie nach § 37 Absatz 2 Nummer 3 (als Kraft- oder Heizstoff zur Stromerzeugung) oder Nummer 4 (als Heizstoff für Prozesse und Verfahren nach § 51) EnergieStG energiesteuerfrei verwendet werden, sofern diese energiesteuerfreien Mengen an Kohle nicht in einer dem Europäischen Emissionshandel unterliegenden Anlage verwendet werden. BEHG-Verantwortlicher ist in diesen Fällen der Verwender.

    Abfälle:

    Ab 2024 gelten darüber hinaus Brennstoffe nach § 2 Absatz 2a BEHG als in Verkehr gebracht, wenn sie in nicht emissionshandelspflichtigen Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen verwendet werden, die entweder nach Nummer 8.1.1 oder Nummer 8.1.2 mit dem Hauptbrennstoff Altöl nach Anhang 1 zu der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einer Genehmigung bedürfen. Die Betreiber der Anlagen sind in diesen Fällen Verantwortliche nach dem BEHG.

  • Um die Änderung zu bestätigen, benötigen wir einen Beleg aus dem die Adressänderung hervorgeht, wenn Sie nicht aus einem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug hervorgeht.

Zu allen nEHS FAQs

Weiterführende Seiten

nEHS verstehen

Mit dem nationalen Emissionshandel hat Deutschland 2021 ein weiteres Klimaschutzinstrument eingeführt, um den Ausstoß von CO2-Emissionen vor allem in den Sektoren Wärme und Verkehr zu reduzieren.

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nEHS für Wärme und Verkehr

Das Prinzip des nationalen Emissionshandels ist einfach: Für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Brennstoff freigesetzt werden kann, muss ein nEHS-Zertifikat abgegeben werden.

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Sanktionierung

Erfüllen Verantwortliche diese Abgabepflicht oder die Pflicht zur Berichterstattung nicht oder nicht rechtzeitig, sind vom Gesetz verschiedene Sanktionen vorgesehen.

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nEHS-Register

Das nationalen Emissionshandelsregister ist eine Datenbank, in der nEHS-Zertifikate nur in elektronischer Form erzeugt und verwaltet werden.

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Verkauf und Handel

Damit Sie sich als teilnehmende Unternehmen schrittweise auf den neu eingeführten nationalen Emissionshandel einstellen können, gibt es eine Einführungsphase.

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Carbon Leakage

Dieses Carbon-Leakage-Risiko soll vermieden werden. Deshalb können Sie einen Antrag auf Beihilfen stellen.

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EU-ETS-1-Kompensation

Doppelbelastung durch nationalen und europäischen Emissionshandel können unter gewissen Vorraussetzungen ausgeglichen werden.

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Härtefälle

In ganz außergewöhnlich gelagerten Einzelfällen kann dadurch für ein betroffenes Unternehmen eine unzumutbare Härte entstehen. Zum Ausgleich können Sie einen Antrag auf finanzielle Kompensation stellen.

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Auswertungen und Berichte

Die gesetzlichen Grundlagen des nationalen Emissionshandels (nEHS) sehen eine Reihe von Berichtspflichten vor. Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle, sind für einige dieser Pflichtberichte selbst verantwortlich oder unterstützen.

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Berichtsphase EU-ETS 2 (2024-2026)

Das Europäische Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) ist ein neues eigenständiges System für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. Insbesondere Unternehmen, die bereits am nationalen Emissionshandel (nEHS) teilnehmen, erhalten hier einen ersten Überblick.

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