Nationalen Emissionshandel verstehen

Letzte Aktualisierung 25.10.2024

Der nationale Emissionshandel ist in Deutschland seit 2021 ein weiteres Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr zu reduzieren.

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Erklärfilm

Nationaler Emissionshandel (nEHS)

Unser Erklärfilm zeigt die Funktionsweise des nationalen Emissionshandels und verdeutlicht seine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.

Quelle: Produktion: joernbarkemeyer.de

Warum braucht Deutschland den nationalen Emissionshandel (CO2-Preis)?

Das vom Menschen produzierte Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre trägt erheblich zum Klimawandel bei. Die Europäische Union hat deshalb im Jahr 2005 den Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) eingeführt, um so die Emissionen von Treibhausgasen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des Luftverkehrs kosteneffizient zu vermindern.

Weil diese Sektoren nicht nur in Deutschland einen großen Anteil der CO2-Emissionen verursachen, gibt es im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets auf europäischer Ebene Bestrebungen, für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr einen EU-ETS 2 ins Leben zu rufen. Nach den aktuellen Planungen soll dieser im Jahr 2027 starten.

Wir, die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, sind für die Umsetzung des nEHS zuständig.

Wie funktioniert der Emissionshandel?

Der europäische und der nationale Emissionshandel machen es für alle Teilnehmenden attraktiv, in den Klimaschutz zu investieren. Beide Systeme funktionieren nach dem Prinzip „Begrenzen und Handeln“ („Cap and Trade“). Dabei wird politisch entschieden, wie viele Treibhausgase von allen Teilnehmenden zusammen ausgestoßen werden dürfen („Cap“). Eine Höchstgrenze für die einzelnen Teilnehmer gibt es nicht.

Sinkende Obergrenze nEHS
Die Obergrenze für CO2-Emissionen sinkt jährlich. Quelle: DEHSt

Jeder, der die Luft mit Treibhausgasen belastet, zahlt für jede Tonne CO2 einen Preis, indem er dafür Zertifikate erwirbt. Im EU-ETS 1 wird bisher ein Teil der Zertifikate kostenlos zugeteilt.

Der Preis für diese Zertifikate entsteht durch Handel („Trade“) am Markt. Je weniger Ausstoß von Treibhausgasen erlaubt ist, desto knapper und damit teurer werden die Zertifikate. Steigt der Preis, wird auch der finanzielle Anreiz immer größer, einerseits CO2-Emissionen zu vermeiden und andererseits in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Im nEHS ist der Preis der Zertifikate während der Einführungsphase von 2021 bis 2025 festgelegt.

Weil uns immer wieder Anfragen erreichen, ob der Betrieb von Wasserturbinen oder Photovoltaikanlagen zum Erhalt von „Zertifikaten“ berechtigt, möchten wir darauf hinweisen: Die Teilnahme an dem Compliance Cycle der jeweiligen Emissionshandelssysteme ist nicht freiwillig möglich, sondern erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, dass wir Bestrebungen zur Emissionsminderung nicht durch die Ausgabe von Emissionsberechtigungen (EU-ETS 1) oder nEHS-Zertifikaten honorieren können, auch wenn wir alle Bestrebungen zur Reduktion von Treibhausgasen ausdrücklich begrüßen.

Factsheet: nationaler Emissionshandel

Wie unterscheiden sich der europäische und der nationale Emissionshandel?

Der Europäische Emissionshandel 1 setzt dort an, wo die Emissionen in Industrie, in Kraftwerken und im Luftverkehr entstehen.
Anlagenbetreiber oder Luftfahrzeugbetreiber müssen Emissionsberechtigungen für den CO2-Ausstoß erwerben, den sie selbst verursachen (sogenannter Downstream-Emissionshandel).

Das nationale Emissionshandelssystem hat einen anderen Anknüpfungspunkt: Die BEHG-Verantwortlichen, wie beispielsweise Gaslieferanten, Kohlelieferer oder Unternehmen der Mineralölindustrie, müssen Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten erwerben (so genannter Upstream-Emissionshandel). Sie zahlen also für die Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der fossilen Brennstoffe durch die Endverbrauchenden entstehen.

Die verschiedenen Ansatzpunkte der beiden Systeme erklären sich durch die einbezogenen Sektoren. Die überwiegend betroffenen Sektoren Verkehr und Wärme umfassen sehr viele Emittenten, zum Beispiel Bürger*innen, die ihre Fahrzeuge oder Häuser mit fossilen Brennstoffen betreiben oder heizen. Damit diese Personen nicht alle direkt am nationalen Emissionshandel teilnehmen müssen, erfolgt die Teilnahme über die Unternehmen, die die Brennstoffe in Verkehr bringen, die sogenannten BEHG-Verantwortlichen. Sie geben die Mehrkosten dann an die Verbraucher*innen weiter.

Der europäische Emissionshandel hat im Vergleich dazu viel weniger Akteure, die deshalb direkt teilnehmen. Einige Unternehmen werden aufgrund ihrer Handlungsfelder von beiden Emissionshandelssystemen erfasst. Für diesen Fall gibt es zwei Mechanismen, die eine Doppelbelastung ausschließen. BEHG-Verantwortliche können beim Verkauf von Brennstoffen an Unternehmen, die bereits vom EU-ETS 1 erfasst sind, ihre Abgabeverpflichtungen reduzieren. Damit entfallen die CO2-Kosten der Brennstoffmengen für diese Anlagen. Als weitere Option können Unternehmen, die von beiden Systemen erfasst werden, bei uns einen Ausgleich beantragen.

Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?

Cap-Erhöhungsmenge im Bundesanzeiger

Zu den jährlichen Veröffentlichungen

Mengenziel nEHS
Bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent sinken Quelle: DEHSt

Die Menge der Treibhausgase, die von allen Teilnehmenden am nationalen Emissionshandel emittiert werden darf („Cap“), setzt sich aus der Basis- und der Erhöhungsmenge zusammen. Die Basismenge ergibt sich aus den Minderungsverpflichtungen Deutschlands aus der EU-Klimaschutzverordnung und betrifft alle CO2-Emissionen, die außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 – also im Anwendungsbereich des nationalen Emissionshandels – entstehen. Sie ist in der Brennstoffemissionshandelsverordnung festgelegt. Die Cap-Erhöhungsmenge entspricht den Brennstoffemissionen, für die sowohl im EU-ETS 1 als auch im nEHS eine Abgabe erfolgte. Diese doppelt bilanzierten Emissionen werden dem EU-ETS 1 zugerechnet und nicht dem deutschen Emissionsbudget, weshalb das nEHS-Cap um diese Menge erweitert wird. Sie wird von uns im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Da in der Einführungsphase (bis einschließlich 2026) die Veräußerung von Zertifikaten der effektiven Nachfrage der Teilnehmenden am nEHS folgt, kann das festgelegte Mengenziel zunächst überschritten werden. In diesem Fall ist Deutschland nach der EU-Klimaschutzverordnung verpflichtet, das entstandene Defizit vollständig auszugleichen.

Einige Unternehmen unterliegen sowohl dem nationalen wie auch dem europäischen Emissionshandel. Diese doppelt erfassten Emissionen werden bei der Berechnung der Basismenge nicht berücksichtigt. Darum werden zusätzliche Zertifikate im entsprechenden Umfang im nEHS als Erhöhungsmenge bereitgestellt.

Welche Brennstoffe fallen unter das nationale Emissionshandelssystem?

Es werden alle Brennstoffe des Energiesteuergesetzes in den nationalen Emissionshandel einbezogen.

Dazu zählen Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und seit 2023 neben anderen auch Kohle. Auch Biomasse, die die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllt, ist betroffen. Seit 2024 werden auch Abfälle als Brennstoff erfasst.

Brennstoffe im nEHS
Die Gemeinsamkeit dieser Stoffe: Werden sie verbrannt, entstehen klimaschädliche Emissionen. Quelle: DEHSt

Wie hoch fällt der CO2-Preis aus?

Um allen Akteuren während der Einführungsphase des nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) Planungssicherheit zu gewähren, startet das System mit einer Festpreisphase. In diesem Zeitraum sind die Preise für die nEHS-Zertifikate gesetzlich festgelegt.

Entwicklung der Zertifikatspreise im nationalen Emissionshandel: 2021=25€, 2022=30€, 2023=30€, 2024=45€, 2025=55€, 2026=55-65€
Der Festpreis steigt bis 2025 stetig an (Ausnahme im Jahr 2023). 2026 finden Versteigerungen innerhalb eines Preiskorridors statt. Quelle: DEHSt

Rechtsgrundlagen auf einen Blick

Zu Gesetzen und Verordnungen des nEHS

Die neueste Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Beschlossen wurde, dass der CO2-Preis für die Jahre 2024 und 2025 auf den im Rahmen der ersten Novelle des BEHG vorgesehenen Pfad zurückkehrt. Somit beträgt der Festpreis pro nEHS-Zertifikat 45 Euro im Jahr 2024 und 55 Euro im Jahr 2025.

Ab 2026 beginnt die Versteigerungsphase. Die nEHS-Zertifikate werden 2026 in einem Preiskorridors mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt.

Wie betrifft der nationale Emissionshandel Verbraucher*innen?

Bürger*innen, die mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nehmen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teil. Stattdessen sind die Inverkehrbringer dieser Brennstoffe zur Teilnahme verpflichtet, die ihre Mehrkosten an die Verbraucher*innen weitergeben.

Durch die steigenden Preise wird es für die Kundinnen und Kunden lohnender, ihren Verbrauch zu senken – zum Beispiel durch Sanierung ihrer Gebäude, den Umstieg auf ein Elektroauto oder den Einbau einer energieeffizienten und umweltfreundlicheren Heizung. Dies führt wiederum zu weniger Treibhausgas-Emissionen.

So leistet der nationale Emissionshandel einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Welche Kosten entstehen für Verbraucher*innen durch den CO2-Preis?

Brennstoffpreise im nEHS
Alle Preise sind gerundet und ohne Mehrwertsteuer und sonstige Aufschläge angegeben. Quelle: DEHSt

Während der Einführungsphase ist die jährliche Erhöhung der CO2-Preise festgelegt. Ab 2026 werden die Zertifikate dann versteigert und der Preis bildet sich im ersten Jahr der Versteigerungsphase im Korridor zwischen 55 und 65 Euro. In Abhängigkeit von der Emissionsintensität des jeweiligen Brennstoffs resultieren für die Endverbraucher*innen daraus die in der Abbildung dargestellte Zusatzkosten im Centbereich.

Die Preise sind auf Grundlage der Standardwerte nach Anlage 1 EBeV 2022 (für die Jahre 2021-2022) und Anlage 2 EBeV 2030 (für den Zeitraum ab 2023) ohne Berücksichtigung biogener Anteile berechnet.

Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Pflicht zur Beimischung biogener Kraftstoffe wie Bioethanol in Benzin oder Biodiesel in Diesel liegen die CO2-Preisaufschläge für diese Brennstoffe in der Realität unter den hier abgebildeten Werten, da für die biogene Beimischung bei Nachweis der Nachhaltigkeit kein CO2-Preis anfällt. Beispielsweise würde für E10 mit einem biogenen Anteil von 10 Prozent der CO2-Preisaufschlag im Jahr 2025 etwa einen Cent geringer ausfallen. Da die biogenen Anteile in E10 jedoch bezogen auf die einzelnen Lieferungen unterschiedlich sind, wurden sie in der vorliegenden Berechnung zur Vereinfachung nicht berücksichtigt.

Werden Verbraucher*innen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt?

Ihr Weg zum passenden Förderprogramm

Zur Förderdatenbank des Bundes

Durch den nationalen Emissionshandel wird die Nutzung fossiler, klimaschädlicher Rohstoffe wie Öl oder Gas teurer.

Die Bundesregierung unterstützt Verbraucher*innen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen beim Umstieg auf energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien. So wird die Anschaffung eines Elektroautos mit der Innovationsprämie für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.

Weitere KfW-Förderungen gibt es für die Wärmedämmung und eine ebenfalls geförderte Energieberatung identifiziert energetische Schwachstellen am Gebäude. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt Verbraucher*innen den Weg zu den passenden Angeboten.

Der KfW-Kredit „Erneuerbare Energien“ unterstützt bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage.

Was geschieht mit den Einnahmen aus dem Emissionshandel?

Ein Großteil der Einnahmen fließt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundesfinanzministeriums. Damit wird die Umstellung zu klimafreundlicheren Modernisierungen und Energiewende finanziert. Für die Verteilung der Einnahmen sind wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle, nicht zuständig.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig einen Bericht zu den Einnahmen und Ausgaben des KTF.

Zudem werden der Vollzug, die Strompreiskompensation und die Carbon-Leakage-Kompensation mit den Mitteln des KTF refinanziert.

Informationen zum Klima- und Transformationsfond

Bundesfinanzministerium: Klima- und Transformationsfonds

Das Sondervermögen ist ein zentrales Finanzierungsinstrument, um Menschen und Betriebe bei der wirtschaftlichen Modernisierung zu unterstützen.

Klima- und Transformationsfondsgesetz

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (Klima- und Transformationsfondsgesetz - KTFG)

Berichte über die Tätigkeit des Energie- und Klimafonds (EKF) (seit Juli 2022 KTF)

Die Bundesregierung berichtet jährlich über die Tätigkeit des Energie- und Klimafonds (EKF) und über die im Folgejahr zu erwartende Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben.