nEHS für Wärme und Verkehr

Letzte Aktualisierung 11.08.2023

Mit Jahresbeginn 2021 startete in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), mit dem die Bepreisung von CO₂-Emissionen eingeführt wird, insbesondere für die Sektoren Wärme und Verkehr. Das Prinzip ist einfach: Für jede Tonne CO₂, die bei der Verbrennung von Brennstoff freigesetzt werden kann, muss ein nEHS-Zertifikat abgegeben werden. Ob Sie zur Teilnahme verpflichtet sind und welche Verantwortung damit einhergeht, erfahren Sie auf dieser Seite.

Quelle: ©H Ko - stock.adobe.com

Bin ich zur Teilnahme am nEHS verpflichtet?

Rechtsgrundlagen auf einen Blick

Zu Gesetzen und Verordnungen des nEHS

Zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS) sind laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die als Schuldner der Energiesteuer in bestimmten Fällen definiert sind – und zwar auch dann, wenn sich an das Entstehen der Energiesteuer ein Verfahren der Steuerbefreiung anschließt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Großhändler von Brennstoffen, Hersteller von Brennstoffen mit Großhandelsvertrieb, die Brennstoffe in Verkehr bringen, sowie um Unternehmen, die Brennstoffe nach Deutschland importieren, das heißt im Sinne der Energiesteuer einführen. Darüber hinaus sind auch Unternehmen verpflichtet, die Kohle in bestimmten Fällen steuerfrei verwenden oder Abfallverbrennungsanlagen betreiben.

Seit 2021 sind die Brennstoffe Benzin, Gasöle, Heizöle, Erdgas und Flüssiggas vom nEHS erfasst und seit 2023 auch zahlreiche andere Brennstoffe wie zum Beispiel Kohle.

Bitte beachten Sie die verschiedenen Zeiträume des Anwendungsbereichs, der Emissionsermittlung und Abgabeverpflichtung. Die Informationen zu den Jahren 2021 und 2022 richten sich an die BEHG-Verantwortlichen, die bereits seit dem Jahr 2021 am nEHS teilnehmen. Neue BEHG-Verantwortliche informieren sich entlang des Leitfadens und auf den Seiten zum Anwendungsbereich 2023 bis 2030.

Ausführliche Informationen zu dem Zeitraum ab 2023

Anwendungsbereich und Emissionsermittlung 2023 bis 2030

Leitfaden: Anwendungsbereich sowie Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im nEHS (2023-2030) (24.06.2024, PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Ihre Pflichten für die Teilnahme am nEHS

Grundsätzlich haben Sie als Verantwortliche*r drei Hauptpflichten, die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt sind:

Noch Fragen?

Sie wollen noch mehr wissen?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich rechtzeitig an unseren Kundenservice. Besonders zum Ende von Antragsfristen steigt das Aufkommen und damit auch die Bearbeitungszeit.

In unserem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig unter anderem zu allen Neuerungen und bevorstehenden Informationsveranstaltungen.

Zum Kontaktformular

1. Überwachungsplan erstellen und einreichen

Für jede Handelsperiode wird ein Überwachungsplan erstellt und uns, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), übermittelt. Er umfasst eine vollständige und transparente Dokumentation der Überwachungsmethoden für die vom BEHG-Verantwortlichen in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe. Ein Überwachungsplan musste erstmalig bis zum 31.10.2023 für das Kalenderjahr 2024 eingereicht werden (siehe Leitfaden Kapitel 5, 9 und 10).

2. Emissionsbericht abgeben

Sie müssen auf Basis ihres Überwachungsplans einen Emissionsbericht (EmB) erstellen, der über die in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres berichtet. Zur Ermittlung der Emissionen eines in Verkehr gebrachten Brennstoffs wird die Brennstoffmenge mit den entsprechenden Berechnungsfaktoren multipliziert (unter anderem Emissionsfaktor, Heizwert, Bioenergieanteil etc.). Die Angaben im Emissionsbericht müssen von einer zugelassenen Prüfstelle verifiziert werden. Den Emissionsbericht reichen Sie nur über unsere DEHSt-Plattform ein. Postalische oder andere digitale Wege (E-Mail, USB-Datenträger) können wir nicht akzeptieren (siehe Leitfaden Kapitel 5).

3. nEHS-Zertifikate abgeben

Sie sind zur Abgabe von nEHS-Zertifikaten (nEZ) verpflichtet, die der Menge der von Ihnen berichteten Brennstoffemissionen entspricht. Das bedeutet, dass für jede Tonne CO₂ ein nEZ abgegeben werden muss, das zur Emission eben dieser Tonne CO₂ berechtigt. Hierfür müssen sie ein Compliance-Konto im nEHS-Register eröffnen. Diese nEZ erwerben sie direkt an der EEX oder über einen Intermediär (Intermediary). Der Transfer erfolgt auf das Compliance-Konto im nEHS-Register.

Hinweis: Um eine Doppelbelastung durch das Europäische Emissionshandelssystem 1 (EU-ETS 1) und das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) zu verhindern, gibt es im BEHG zwei Mechanismen. Mehr Informationen dazu in der Rubrik Anwendungsbereich und Emissionsermittlung.

Zur Erfüllung dieser Pflichten empfehlen wir Ihnen folgende Schritte zu berücksichtigen. Davon sind einige nur einmalig für neue Teilnehmende relevant.

  1. Laden Sie den Leitfaden herunter

  2. Bestellen Sie eine elektronische Signaturkarte und ein Lesegerät (einmalig)

  3. Eröffnen Sie ein Compliance-Konto im nEHS-Register (einmalig)

  4. Reichen Sie einen Überwachungsplan ein

  5. Erwerben Sie nEHS-Zertifikate

  6. Emissionsbericht

  7. Abgabe von nEHS-Zertifikaten

  8. Ruhendstellen des Inverkehrbringens

Nach Ablauf der Frist zur Emissionsberichterstattung am 31.07.2024 prüfen wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle, Ihre Berichte. Dies kann mehrere Monate dauern. Wir möchten Sie bitten, von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen.

Den Compliance-Status aller BEHG-Verantwortlichen veröffentlichen wir in dem öffentlichen Bereich des nEHS-Registers ab dem 01.10. jeden Jahres.

Zum öffentlichen Teil des nEHS-Register

Was muss ich wann tun?

Es sind die einmalige und jährliche Fristen in einer Infografik dargestellt.
Die jährlichen Pflichten des nationalen Emissionshandels Quelle: DEHSt

Newsletter

Sie wollen noch mehr wissen?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Unser Newsletter informiert Sie in unregelmäßigen Abständen zu Themen und Neuerungen rund um den nationalen Emissionshandel. Abonnentinnen und Abonnenten profitieren unter anderem von:

  • Einladungen zu bevorstehenden Veranstaltungen zum nEHS
  • Hinweisen auf Aktualisierungen und Ergänzungen von Verordnungen und Regularien
  • Detaillierten Informationen zu bestimmten Fokusthemen und Prozessen
  • Ressourcen und weiterführenden Links

Präsentationen von Informationsveranstaltungen