Verkauf und Handel

Letzte Aktualisierung 25.10.2024

Damit Sie sich als teilnehmende Unternehmen schrittweise auf den nationalen Emissionshandel (nEHS) einstellen können, gibt es eine Einführungsphase (2021 bis 2026). Die nEHS-Zertifikate werden zunächst zu Festpreisen verkauft (2021 bis 2025) und im Jahr 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindest- und Höchstpreis versteigert. Die Rahmenbedingungen für den Verkauf sind in der Brennstoffemissionshandelsverordnung festgelegt. Ab 2027 ist eine Versteigerung mit freier Preisbildung am Markt möglich.

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Festpreisphase (2021 bis 2025)

nEHS-Zertifikate werden an der EEX veräußert

Über die Ergebnisse berichten wir regelmäßig.

Zu den Verkaufsberichten

Die Festpreisphase im nationalen Emissionshandel (nEHS) gilt für die ersten fünf Jahre von 2021 bis 2025. Dabei steigt der Festpreis (mit Ausnahme des Jahres 2023) jährlich an. Grundlegend hierfür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie dessen neueste Änderung, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Beschlossen wurde, dass der CO2-Preis für die Jahre 2024 und 2025 auf den im Rahmen der ersten Novelle des BEHG vorgesehenen Pfad zurückkehrt. Der Festpreis pro nEHS-Zertifikat (nEZ) und damit für eine Tonne CO2 beträgt somit im Jahr:

  • 2021: 25 Euro
  • 2022: 30 Euro
  • 2023: 30 Euro
  • 2024: 45 Euro
  • 2025: 55 Euro

Versteigerungsphase ab 2026

Auf dieser Seite werden weitere Informationen zum Veräußerungsverfahren ab 2026 veröffentlicht, sobald diese verfügbar sind.

Unter folgenden Link finden Sie die bisher bekannten Informationen.

Versteigerungsphase ab 2026

Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 15.03.2021 den Zuschlag für die Veräußerung von nEHS-Zertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) erhalten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. Das Mandat der EEX umfasst den Verkauf der nEZ während der gesamten Festpreisphase bis einschließlich 2025. Weitere Informationen zu verschiedenen Aspekten des Verkaufs stellt zudem die EEX auf ihrer Website zur Verfügung.

Website der EEX zum nEHS

FAQ der EEX zum nEHS

Der Bundesrat hat am 07.10.2022 dem „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" zugestimmt. Mit dieser Gesetzesänderung ist im Umsatzsteuergesetz die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von nEHS-Zertifikaten erweitert worden (vergleiche Website des Deutschen Bundestags). Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind aufzufinden in Artikel 12 Nummer 2 in Verbindung mit 18 Absatz 4 des Artikelgesetzes (siehe BGBl. Teil I v. 28.10.2022, S. 1838). Das Reverse-Charge-Verfahren ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage

Brennstoffemissions­handelsgesetz (BEHG)

Bundesgesetzblatt Teil I - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Brennstoffemissionshandelverordung (BEHV)

Deutscher Bundestag - Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Rahmendaten zum Verkauf an der EEX

Die nEHS-Zertifikate (nEZ) werden an zwei Terminen pro Woche zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, ist auf der Website der European Energy Exchange (EEX) verfügbar. Während der einzelnen Verkaufstermine steht den Teilnehmern ein Zeitfenster von sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung.

Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für nEHS-Zertifikate des aktuellen Jahres ist in den Verkaufsterminen während der gesamten Festpreisphase nicht vorgesehen. Im jeweiligen Folgejahr ist gemäß § 10 Absatz 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein begrenzter Nachkauf von nEZ mit der Vorjahresfälligkeit möglich (sogenannte Nachkaufregel). Der zum 31.12. jedes Jahres auf dem Compliance-Konto eines BEHG-Verantwortlichen ausgewiesene Saldo an nEHS-Zertifikaten bildet hierzu die Bemessungsgrundlage. Im Folgejahr kann ein BEHG-Verantwortlicher bis zu 10 Prozent dieses Saldos an nEHS-Zertifikaten zum Preis des Vorjahres an der EEX nachkaufen beziehungsweise von Intermediären nachkaufen lassen. Termine für den Nachkauf können ebenfalls dem jeweils aktuellen Verkaufskalender der EEX entnommen werden.

Pro erworbenem nEZ fällt bei der EEX ein Transaktionsentgelt in Höhe von 0,0049 Euro oder 0,49 Cent (0,0058 Euro inklusive Umsatzsteuer) an. Fixe Entgelte oder Gebühren fallen nicht an.

Zur Website der EEX

nEHS Verkaufskalender

Website der EEX zum nEHS

Website der EEX zu den nEHS Verkaufsergebnissen

Rahmendaten zur Zulassung an der EEX

BEHG-Verantwortliche und andere nach dem BEHG zulassungsberechtigte Personen können einen Zulassungsantrag bei der European Energy Exchange (EEX) stellen. Die Zulassungsbedingungen sind auf der Website der EEX einsehbar. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die nEHS-Zertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder Intermediär) zu erwerben. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform ist damit nicht verpflichtend. Kosten für die Zulassung an der EEX zum Erwerb der nEZ fallen nicht an.

Der Verkauf der nEHS-Zertifikate erfolgt auf einer Verkaufsplattform, die von der EEX bereitgestellt wird. Zu dem Thema „Zugang zu den Verkäufen" veranstaltete die EEX zuletzt am 03.04.2024 ein Online-Seminar, das sich auch an neue BEHG-Verantwortliche ab 2024 richtete. Neben Informationen zum direkten Zugang über die EEX wurde dabei auch ein Überblick über den Zugang über Intermediäre gewährt. Zu diesem Zweck stellte sich eine Reihe von Intermediären kurz vor.

Für Fragen und Anmerkungen zu dem Online-Seminar wenden Sie sich bitte direkt an E-Mail: nehs@eex.com

Zur Website der EEX

Website der EEX zum nEHS

Aufzeichnungen der Web-Seminare der EEX

EEX Web-Seminar 2024: Marktzugang zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS)