Nationaler Emissionshandel
Erfahrungsbericht
Der zweite Erfahrungsbericht wurde am 18.12.2024 veröffentlicht. Maßgebliche Grundlage dafür ist ein Forschungsvorhaben, für welches wir das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und die Prognos AG mit einem umfassenden Gutachten zur Wirkung des nationalen Emissionshandels (nEHS) beauftragt haben. Untersucht wurden die Wirkung des nEHS auf die Entwicklung der Brennstoffpreise für die Verbrauchenden und die Wirkung des nEHS auf die CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor. Der nächste Erfahrungsbericht soll im Jahr 2028 und anschließend im Vierjahres-Turnus veröffentlicht werden.
In § 23 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist festgelegt, dass in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung des BEHG durch die Bundesregierung stattfindet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – unterstützt durch uns, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) – erstellt federführend die Erfahrungsberichte und entwickelt den nEHS weiter.
Erfahrungsbericht
Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG
Veröffentlichungen zur Emissionssituation
Auswertungsbericht zur Emissionssituation 2021 und 2022
Der erste nEHS-Auswertungsbericht für die Jahre 2021 und 2022 wurde am 26.03.2024 veröffentlicht. Der Bericht enthält detaillierte Informationen zur Emissionssituation im nEHS aufgegliedert unter anderem nach BEHG-Verantwortlichen, Brennstoffen und abzugsfähigen Emissionen.
Vollständiger nEHS-Auswertungsbericht
nEHS: Emissionssituation 2021 und 2022
Meldungen ausgewiesener Daten zur Emissions- und Abgabesituation
5,7 Millionen Tonnen CO2 (2,0 Prozent) weniger als im Vorjahr – diese Emissionsreduktion melden wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), im dritten Jahr des nationalen Emissionshandels (nEHS). Die Angaben sind noch vorläufig. Für das Berichtsjahr 2023 wurden rund 282,8 Millionen nEHS-Zertifikate (nEZ) abgegeben – jedes nEZ entspricht einer Tonne CO2. Beim ausgewiesenen Rückgang ist zu beachten, dass seit 2023 erstmals zusätzliche Brennstoffe wie Kohle im nEHS reguliert werden. Rechnet man diese Brennstoffe heraus, beträgt die bereinigte Reduktion gegenüber 2022 sogar 9,2 Millionen Tonnen CO2 (3,2 Prozent).
Für das Jahr 2023 mussten Unternehmen, die zur Teilnahme am nEHS verpflichtet sind, bis zum 30.09.2024 nEZ in Höhe der von ihnen berichteten Emissionen abgeben. Die Abgabe erfolgte im nEHS-Register bei der DEHSt. Seit dem 04.11.2024 sind die Daten über das nEHS-Register öffentlich zugänglich (gemäß den Vorgaben von § 33 Brennstoffemissionshandelsverordnung - BEHV).
Eine ausführlichere Zusammenfassung zur Abgabesituation im Jahr 2023 im nEHS sowie den Zugang zum öffentlichen Bereich des nEHS-Registers erreichen Sie über die untenstehenden Links.
Zu den Berichten
Öffentlich zugänglicher Teil des nEHS-Registers
nEHS-Register: Compliance-Informationen
Cap-Erhöhungsmenge und Zusatzbedarf
Veröffentlichung des Zusatzbedarfs gemäß § 36 BEHV
Im nationalen Emissionshandel (nEHS) gibt es ein gesetzlich festgelegtes Mengenziel an Treibhausgasemissionen, das von allen Teilnehmenden insgesamt maximal ausgestoßen werden darf. Da in der Einführungsphase (bis einschließlich 2026) die Veräußerung von Zertifikaten der effektiven Nachfrage der Teilnehmenden am nEHS folgt, kann das festgelegte Mengenziel in diesem Zeitraum überschritten werden.
Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, berechnen entsprechend der Vorgaben von § 36 Absatz 1 und 2 der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) den so genannten Zusatzbedarf, der sich bei einer Überschreitung der Mengenziele im nEHS ergibt.
Besteht ein positiver Zusatzbedarf und werden gleichzeitig die Jahresmengen der EU-Klimaschutzverordnung nicht eingehalten, wird der darüberhinausgehende Bedarf an Emissionszertifikaten durch Nutzung von Flexibilisierungsmöglichkeiten nach der EU-Klimaschutzverordnung gedeckt, einschließlich des Zukaufs einer entsprechenden Menge an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten.
Der Zusatzbedarf für ein Kalenderjahr ergibt sich gemäß § 36 BEHV aus der Menge der im nEHS-Register abgegebenen nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) abzüglich der Brennstoffemissionen der ETS-1-Kompensation und der festgelegten Emissionsmenge (§ 34 Absatz 2 BEHV) desselben Jahres.
Für das Jahr 2021 ergibt sich nach Berechnungen der DEHSt ein Zusatzbedarf im nEHS von 4.623.836 nEZ.
Für das Jahr 2022 besteht kein Zusatzbedarf, da die Berechnung nach § 36 Absatz 1 und 2 BEHV einen negativen Wert von -3.962.525 nEZ ausweist.
Für die Berechnungen wurden die Abgabemenge von Zertifikaten aus dem nEHS-Register mit Stand 11.03.2024 und Daten aus den Kompensationsanträgen der EU-ETS-1-Anlagen mit Stand 18.03.2024 herangezogen.
Bis wann der bereinigte Zusatzbedarf an nEZ für die Kalenderjahre 2021 bis 2026 veröffentlicht werden muss, ist in § 36 Absatz 3 BEHV definiert. Die Fristen sind in folgender Tabelle dargestellt:
Kalenderjahr | Veröffentlichungsfrist (§ 36 Absatz 3 BEHV) |
---|---|
2023 | 31.03.2025 |
2024 | 31.03.2026 |
2025 | 31.03.2027 |
2026 | 31.03.2028 |
Veröffentlichung der Cap-Erhöhungsmenge im Bundesanzeiger
Die Cap-Erhöhungsmenge entspricht den Brennstoffemissionen, für die sowohl im EU-ETS 1 als auch im nEHS eine Abgabe erfolgte. Diese doppelt bilanzierten Emissionen werden dem EU-ETS 1 zugerechnet und nicht dem nEHS, weshalb das nEHS-Cap um diese Menge erweitert wird. Die Erhöhungsmenge wird von uns bestimmt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bundesanzeiger
Veröffentlichung der jährlichen Erhöhungsmengen für die Jahre 2021 bis 2024
Verkaufsberichte
Seit Oktober 2021 bietet die Bundesrepublik Deutschland Emissionszertifikate („nEHS-Zertifikate“) im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) zum Verkauf an. Die Verkäufe werden zweimal wöchentlich an der Leipziger Energiebörse European Energy Exchange (EEX) durchgeführt. Wir informieren die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Ergebnisse der Verkäufe regelmäßig mittels Auswertungsberichten.
Unsere regelmäßigen Verkaufsberichte enthalten neben einer detaillierten Auswertung der deutschen Verkaufsergebnisse auch umfassende Informationen zum Verkaufsprozess.
Carbon Leakage
Berichte zum BECV-Konsultationsverfahren
Wir führen ebenfalls seit 2022 eine jährliche Konsultation (§ 26 Absatz 2 BECV) durch, um die Auswirkungen der BECV zu evaluieren.
Damit sollen die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen ermittelt werden. Die Konsultation richtet sich an Interessensverbände, die für betroffene Sektoren und Teilsektoren tätig sind, an Sozialpartner sowie an weitere Carbon-Leakage-Expertinnen und Experten.
Das Konsultationsverfahren aus dem Jahr 2024 umfasste wie auch in den Vorjahren zum einen eine Online-Befragung und zum anderen die Diskussion der Ergebnisse auf einem Experten-Forum. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse beider Teilprozesse zusammen. Er ist Teil des jährlichen Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30.09. vorlegen soll. In diesem Rahmen wurde er zum zweiten Mal veröffentlicht.
Zentrale Themen
- Wirkung des CO2-Preises und der Carbon-Leakage-Kompensation
- Konkrete Ausgestaltung der Beihilfe, der ökologischen Gegenleistungen sowie der Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe
- Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der Carbon-Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2022
Beim Konsultationsverfahren 2024 unterstützte uns wie auch in den letzten Jahren, nach öffentlicher Ausschreibung und gewährtem Projektzuschlag, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS).
Auch das BECV-Konsultationsverfahren 2025 wird wieder eine Online-Befragung sowie ein Experten-Forum umfassen. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für Herbst 2025 vorgesehen. Dafür werden wir wieder eine öffentliche Ausschreibung einleiten.
Auswertungsberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation
Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, veröffentlichen gemäß der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (§ 26 Absatz 1 BECV) die Ergebnisse des Antragsverfahrens im Jahr nach der Antragstellung. Eine ausführliche Auswertung der Ergebnisse für das Abrechnungsjahr 2021 (CLK-Bericht 2021) ist am 27.03.2024 erschienen. Die Veröffentlichung des Berichts für das Abrechnungsjahr 2022 (CLK-Bericht 2022) erfolgte am 02.07.2024.
Zu den Berichten
Transparenzberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation
Der Genehmigungstext der Europäische Kommission legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung einiger Daten von Unternehmen mit einer Beihilfehöhe von über 100.000 Euro verpflichtet ist. Mit den Veröffentlichungen der Transparenzberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation 2021 am 27.03.2024 und 2022 am 02.07.2024 kamem wir dieser Pflicht entsprechend nach.
EU-ETS-1-Kompensation
Erfahrungsbericht zur Kompensation von Anlagen des EU-ETS 1 im nEHS 2021 und 2022
Der erste Erfahrungsbericht zur Kompensation von Anlagen des EU-ETS 1 im nEHS für die Jahre 2021 und 2022 wurde am 29.05.2024 veröffentlicht. Gemäß § 11 BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) werden die wesentlichen Ergebnisse des Kompensationsverfahrens analysiert. Die Kompensationsdaten für den EU-ETS 1 werden ausgewertet und die Vollzugsperspektive wird dargestellt.