Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfe für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.
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Neuigkeiten zur
Strompreiskompensation
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Übersicht
Erfahrungsaustausch mit Prüfstellen und prüfungsbefugten Stellen
Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten vom 13.03.2024
Kategorie:
Rechtsgrundlagen, // vom:
27.03.2024
Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030
Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 (2020/C 317/04)
In unseren FAQs finden Sie Fragen und Antworten zur SPK.
Zur Erbringung der ökologischen Gegenleistungen ab dem Abrechnungsjahr 2024 werden wir unseren Leitfäden rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten Antragstellung im Jahr 2025 aktualisieren und verweisen zunächst auf die Förderrichtlinie.
Weiterführende Seiten
Strompreiskompensation verstehen
Hier erfahren Sie alles über die Funktionsweise der Strompreiskompensation