Strompreiskompensation (SPK)
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfe für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.
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Strompreiskompensation
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Zur Erbringung der ökologischen Gegenleistungen ab dem Abrechnungsjahr 2023 werden wir unseren Leitfaden zu einem späteren Zeitpunkt aktualisieren und verweisen insofern zunächst auf die Förderrichtlinie.