Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfe für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.
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Strompreiskompensation
Die aktuellen Nachrichten, Termine und Publikationen zur SPK finden Sie hier im Überblick. Über die Tab-Funktion können Sie nach Kategorien filtern oder über den Button am unteren Rand der Box eine gesamte Übersicht anzeigen lassen.
Übersicht
Auszahlung der SPK-Beihilfen für das Abrechnungsjahr 2024
In unseren FAQs finden Sie Fragen und Antworten zur SPK.
Zur Erbringung der ökologischen Gegenleistungen ab dem Abrechnungsjahr 2024 werden wir unseren Leitfäden rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten Antragstellung im Jahr 2025 aktualisieren und verweisen zunächst auf die Förderrichtlinie.
Weiterführende Seiten
Strompreiskompensation verstehen
Hier erfahren Sie alles über die Funktionsweise der Strompreiskompensation