Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfe für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten. Indirekte -Kosten entstehen dadurch, dass die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben.