Zur Reduktion oder Kompensation von Treibhausgasemissionen inner- und außerhalb der EU gibt es verschiedene Möglichkeiten. Für Klimaschutzprojekte stehen unter anderem die Mechanismen des Kyoto-Protokolls, Projekte im freiwilligen Markt oder Upstream-Emissionsreduktionen im Kraftstoffsektor zur Verfügung.
Aktuelles
Neuigkeiten zu
Klimaschutzprojekten
Die aktuellen Nachrichten, Termine und Publikationen zu Klimaschutzprojekten finden Sie hier im Überblick. Über die Tab-Funktion können Sie nach Kategorien filtern oder über den Button am unteren Rand der Box eine gesamte Übersicht anzeigen lassen.
Übersicht
20 Jahre Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt
Unsere Aufgaben sind ebenso vielfältig wie komplex. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle grundlegende Informationen und häufig gestellte Fragen präsentieren.
Sowohl die Klimakrise als auch die Biodiversitätskrise bedrohen das Leben auf der Erde. Beide Krisen sind eng miteinander verbunden und verstärken sich gegenseitig. Unter dem Begriff „Natürlicher Klimaschutz“ werden beide Krisen gemeinsam betrachtet und Klimaschutz mit dem Schutz natürlicher Ökosysteme verbunden.
Gesetze und Verordnungen und (sofern vorhanden) Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie 2004/101/EG vom 27.10.2004 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG
Kategorie:
Rechtsgrundlagen, // vom:
27.12.2023
Richtlinie 2004/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.10. 2004 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls
Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung vom 22. Januar 2018 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. November 2021 (BGBl. I S. 4932) geändert worden ist
Verordnung zur Festlegung der Verwendungsrechte für internationale Gutschriften von 2013-2020 (RICE) vom 08.11.2013
Kategorie:
Rechtsgrundlagen, // vom:
08.11.2013
Verordnung (EU) Nr. 1123/2013 der Kommission vom 08.11.2013 zur Festlegung der Verwendungsrechte für internationale Gutschriften gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
In unseren FAQs finden Sie Fragen und Antworten zu Klimaschutzprojekten.
Um die erwarteten Emissionsreduktionen zu schätzen, muss zunächst ermittelt werden, welche Emissionen mit dem Projekt selbst verbunden wären. Anschließend muss ein Szenario aufgestellt werden, das die Situation beschreibt, die ohne das Projekt entstanden wäre. Dieses Szenario wird als Baseline bezeichnet. Die Differenz zwischen Baseline-Emissionen (Referenzfallemissionen) und den erwarteten Projekt-Emissionen (inklusive Leakage) ergibt die erwarteten Emissionsreduktionen.
Die Projektteilnehmer können bei CDM zwischen zwei Typen von Anrechnungszeiträumen (Crediting Period) wählen, wobei die einmal getroffene Wahl endgültig ist:
sieben Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption und erneuter Baseline-Festsetzung, also maximal 21 Jahre, oder
einmalig zehn Jahre ohne Erneuerungsoption.
Die tatsächliche Höhe der erreichten Emissionsreduktionen wird später innerhalb des bestimmt. Die anrechenbaren können deshalb gegebenenfalls auch kleiner ausfallen, wenn die Projektaktivität in der Realität nicht die erwartete Emissionsminderung erbringt.
Die Menge auszuschüttender Emissionsminderungen berechnet sich aus der Differenz der Baseline- und der Projektemissionen (jeweils in Tonnen Kohlendioxidäquivalenten - CO2eq), bereinigt um die berechneten Leakage-. Zu beachten ist, dass Leakage auch positiv wirken kann und nicht zwangsweise anfallen muss.
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexalfluorid (SF6).
Diese Gase tragen in unterschiedlicher Stärke zum bei. Sie werden gemäß ihrem Treibhausgaspotenzial (englisch: Global Warming Potential [GWP] bezogen auf hundert Jahre) hinsichtlich CO2 gewichtet. Die Maßeinheit für alle Gase ist daher eine Tonne Kohlendioxidäquivalent (tCO2eq). Das heißt z.B. 1 Tonne CH4 = 21 tCO2eq.
Hier finden Sie alle Informationen, wie die Veranstaltungen während des sechsmonatigen deutschen Ratsvorsitzes nachhaltig und klimaneutral durchgeführt wurden.
Unternehmen, die in Deutschland der Treibhausgasquote unterliegen, können ihre Verpflichtung seit dem Verpflichtungsjahr 2020 teilweise mit Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) erfüllen.