Projektmechanismen der Vereinten Nationen

Letzte Aktualisierung 20.02.2024

Die Nutzung von Projektmechanismen – die Anrechnung von Minderungsergebnissen zwischen den Staaten und die internationale Anrechnung von Klimaschutzprojekten – ist ein wichtige Klimaschutzinstrument. Einen detaillierten Überlick finden Sie auf dieser Seite.

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Projektmechanismen im Überblick

Klimaschutz erfordert einen globalen Einsatz und weltweite Maßnahmen. Mit dem Übereinkommen von Paris (Paris Agreement) (ÜvP) und seinem Vorgänger, dem Kyoto Protokoll haben sich die Unterzeichnerstaaten das Ziel gesetzt, den Klimawandel einzudämmen. Wichtige Instrumente zur Zielerreichung sind die Nutzung von Projektmechanismen, die Anrechnung von Minderungsergebnissen zwischen den Staaten und die internationale Anrechnung von Klimaschutzprojekten. Diese sind in Artikel 6 des ÜvP geregelt. Die Mechanismen tragen dazu bei, dass Emissionsminderungen dort realisiert werden, wo die Minderungskosten am geringsten sind. Damit kann die Ambition insgesamt gesteigert werden und gleichzeitig soll zur nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden. Grundidee hierbei ist, dass es für den Klimaschutz zweitrangig ist, wo Emissionen gemindert werden.

Ziele des Übereinkommens von Paris und die Rolle der Projektmechanismen

Im Vergleich zum Kyoto-Protokoll, dessen Hauptziel die Senkung von Treibhausgasen war, wurde die Zielsetzung im Übereinkommen von Paris deutlich umfassender formuliert.

Neben dem Senken der Emissionen sind die zentralen Ziele des ÜvP:

  • die Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur (unter 2 °C – möglichst 1,5 °C – gegenüber dem vorindustriellen Niveau),
  • die Stärkung der Fähigkeiten der Länder beim Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels (Anpassung an den Klimawandel) und
  • die Umlenkung der Finanzströme hin zu einer Wirtschaftsweise mit niedrigen Treibhausgasemissionen und nachhaltiger Entwicklung (Lenkung von Finanzmitteln).
    Wie und mit welchen Maßnahmen die Länder ihre Klimaschutzziele erreichen sollen, ist dabei nicht festgelegt. Dennoch bietet das Übereinkommen von Paris, wie auch schon das Kyoto Protokoll, die Möglichkeit zur Nutzung von (projektbasierten) Marktmechanismen. Der Wortlaut ist allgemein gehalten. Konkrete Regeln und Modalitäten sowie technische Details für die Umsetzung dieser Mechanismen werden erarbeitet. Beide Klimaschutzabkommen gelten als Grundlage für die Schaffung eines internationalen Markts für Emissionsgutschriften.

Die Mechanismen aus Artikel 6 als wichtiges Instrument im ÜvP ermöglichen eine Übertragung und Anrechnung von Minderungsergebnissen zwischen den Staaten und die internationale Anrechnung von Klimaschutzprojekten. Damit soll eine kosteneffiziente Erfüllung von Klimaschutzzielen ermöglicht und die Ambition insgesamt gesteigert werden. Weiterhin sollen die Mechanismen die nachhaltige Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen unterstützen (Ambitionssteigerung, Erreichen weiterer ökologischer und sozialer Ziele) sowie die Nutzung umweltfreundlicher Technologien anreizen (Transformation).

Dabei soll es mit diesen Ansätzen auch gelingen, die Nachfrage der unterzeichneten Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken.

ProjektmechnismusBeschreibungÜbereinkommenZeitraum
Kooperationsmechanismen

Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt:

  1. Kooperationen zur Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse zum Erreichen der national festgelegten Beiträge (Artikel 6.2)
  2. ein international überwachter Mechanismus zur Minderung von Emissionen in einem Land mit Transfer der Minderungsergebnisse und Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen (Artikel 6.4)
  3. Nicht-marktbasierte Ansätze zur Förderung auf dem Gebiet der Minderung und der Anpassung (Artikel 6.8).
Übereinkommen von Paris, Artikel 6ab 2021
Clean Development Mechanism (CDM)Staaten oder Unternehmen konnten mit diesen Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern (ohne eigene Reduktionsverpflichtung) Emissionsgutschriften (CER) erwerben, die auf die eigenen Verpflichtungen angerechnet werden konnten.Kyoto-Protokoll, Artikel 12von 2008 bis 2020
Joint Implementation (JI)Bei JI-Projekten arbeiteten zwei Industrieländer partnerschaftlich zusammen, um ihrem festgelegten Ziel der Emissionsreduktion nachzukommen. Dabei finanzierte das eine Land ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Land. Dafür wurden Minderungszertifikate (ERU) auf das Reduktionsziel angerechnet. Das Gastgeberland wiederum musste seine eigenen Emissionsrechte um den Umfang der exportierten Zertifikate verringern.Kyoto-Protokoll, Artikel 6von 2008 bis 2020

Projektmechanismen des Übereinkommens von Paris

Ab 2021 greift das 2015 verabschiedete Übereinkommen von Paris (Paris Agreement) (ÜvP) für den globalen Klimaschutz, das in Artikel 6 ebenfalls die Möglichkeit zur internationalen Nutzung von marktbasierten Mechanismen vorsieht. So sind auch die Projektmechanismen nach dem ÜvP wieder ein wichtiges Instrument zur Kooperation.

Paris-Abkommen
Quelle: MEDDE - Arnaud Bouissou

Die Marktmechanismen sind in Artikel 6 des ÜvP benannt. Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt:

Rechtsgrundlagen auf einen Blick

Projektmechanismen der Vereinten Nationen

Zu Gesetzen und Verordnungen

  • Kooperationen zur Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse zum Erreichen der national festgelegten Beiträge in Verantwortung der beteiligten Staaten (in Artikel 6.2);
  • ein international überwachter Mechanismus zur Minderung von Emissionen in einem Land mit Transfer der Minderungsergebnisse und Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen (in Artikel 6.4);
  • Nicht-marktbasierte Ansätze zur Förderung auf dem Gebiet der Minderung und der Anpassung (in Artikel 6.8).

Mit diesen drei Ansätzen soll es gelingen, die Belange aller Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken. Die Mechanismen stehen allen Ländern zur Erreichung der übergreifenden Ziele des ÜvP zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Dadurch können Minderungsergebnisse aus Klimaschutzprojekten zwischen Staaten für die Anrechnung vereinbarter Ziele übertragen und genutzt werden.

Neben einer Emissionsminderung oder einer verstärkten Bindung von Kohlenstoffdioxid (etwa durch Wiedervernässung von Mooren oder Aufforstung) sollen durch dieses Instrument auch Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung und zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen erbracht werden. Nicht nur Staaten sollen aktiv werden, auch private Akteure, beispielsweise Fluggesellschaften, kommen als Abnehmer dieser Minderungsgutschriften in Betracht.

Von essentieller Bedeutung ist dabei ein robustes Anrechnungssystem, welches Doppelzählung und andere Risiken für die Umweltintegrität zuverlässig verhindert.

Unsere Forschungsergebnisse zu Artikel 6

Das Forschungsvorhaben „Stärkung der transformativen Wirkung von Marktansätzen unter dem Paris Übereinkommen“ (Forschungskennzahl 3719 42 504 0) analysierte und arbeitete Voraussetzungen für Artikel 6 des ÜvP. Dabei setzte es einen Fokus auf stärkere transformative Ansätze. Diese sollten möglichst so gestaltet und angewendet werden, dass Transformationspfade ambitioniert eingeschlagen und beibehalten werden.

Das Forschungsteam definierte im Vorhaben den Begriff Transformation beziehungsweise transformativen Wandel: „Ein grundlegender, nachhaltiger Wandel eines Systems, der etablierte kohlenstoffintensive Praktiken beendet und zu einer emissionsfreien Gesellschaft beiträgt, im Einklang mit dem Ziel des Pariser Abkommens, die Globale Erwärmung auf 1,5-2 °C zu begrenzen, und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen".
Vier Merkmale sind für die Ziele von Artikel 6 besonders relevant: "Digitalisierung", "Privatsektor und Regierungen", "Kohlenstoffpreisgestaltung" und "dynamische Baselines".

Das weitere Vorhaben „Anpassung der Clean Development Mechanism (CDM)-Methodiken zur Anwendung im Rahmen von Artikel 6 des Pariser Abkommens“ umfasst einen Bericht als „Lessons Learned“ sowie einen Abschlussbericht. Die Lessons Learned geben die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des KP wieder. Während der Abschlussbericht weitere Analysen beinhaltet, inwiefern existierende Methodiken für die Bestimmung der Zusätzlichkeit (Additionality) und der Referenzfälle sowie das Monitoring für die Anwendung unter dem Artikel 6.4-Mechanismus angepasst werden können.

Aus einem weiteren Forschungsvorhaben „Analyse der Rolle von Artikel 6 in den NDCs der Vertragsstaaten“ ist ein umfangreiches Factsheet entstanden. Es untersucht die Rolle von Artikel 6 des ÜvP in den national festgelegten Beiträgen (engl. Nationally Determined Contributions (NDCs)), die die Vertragsstaaten bei der Klimarahmenkonvention eingereicht haben. Die Ergebnisse zeigen, dass im Allgemeinen eine beträchtliche Offenheit gegenüber Artikel 6 besteht, wobei die Absicht, Einheiten zu kaufen, deutlich geringer ist als die Bereitschaft, solche Einheiten zu verkaufen.

Forschunsergebnisse

Climate Change 40/2022: Promoting transformational change through carbon markets

Climate Change 02/2024: Lessons Learned from the Kyoto Mechanisms for the Article 6.4 Mechanism

Climate Change 01/2024: Adapting CDM methodologies for use under Article 6 of the Paris Agreement

Climate Change 03/2024: Analysis of the role of Article 6 in Parties’ NDCs

Projektmechanismen des Kyoto-Protokolls

Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 von der dritten Vertragsstaatenkonferenz (CMP 3) der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) (UNFCCC) angenommen. Es ist 2005 in Kraft getreten und stellt weltweit den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Eindämmung des Klimawandels dar. Dieser verpflichtet die beteiligten Staaten, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu senken.

Es beinhaltet zwei Verpflichtungsperioden – die erste von 2008 bis 2012 und die zweite von 2013 bis 2020. In dieser Zeit verpflichteten sich die im Anhang (Annex B) des Protokolls verzeichneten Industriestaaten ihre Treibhausgasemissionen zu senken.

Das Kyoto-Protokoll bot zwei projektbasierte Mechanismen an: Clean Development Mechanism (CDM) sowie Joint Implementation (JI).CDM und JI sind als Elemente des Kyoto-Protokolls in ihrer Anwendbarkeit an die Verpflichtungsperioden des Kyoto-Protokolls gebunden.

Clean Development Mechanism

Klimaschutzprojekte des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development MechanismCDM) gehörten zu den flexiblen Kyoto-Mechanismen und beruhten auf Artikel 12 des Kyoto-Protokolls. Industrieländer konnten ihren Minderungs- oder Stabilisierungsverpflichtungen nachkommen, indem sie Clean Development Mechanism (CDM)-Klimaschutzprojekte in weniger entwickelten Ländern finanzierten oder durchführten.

Joint Implementation

Klimaschutzprojekte der Gemeinsamen Umsetzung (Joint ImplementationJI) gehörten ebenso wie der Clean Development Mechanism (CDM) zu den projektbasierten flexiblen Kyoto-Mechanismen. Sie beruhten auf Artikel 6 des Kyoto-Protokolls und boten Industrieländern eine Möglichkeit zur Minderung der Treibhausgase im gastgebenden Industrieland entsprechend ihrer Verpflichtung im Kyoto-Protokoll. Auch Unternehmen konnten sich an JI-Projekten beteiligen und die ihnen dadurch zufließenden Zertifikate nutzen. An JI-Klimaschutzprojekten durften sich grundsätzlich nur die in Annex B des Kyoto-Protokolls genannten Länder – respektive Unternehmen in diesen Ländern – beteiligen.

Da die Generierung von Emission Reduction Unit (ERU) eine Zuweisung von Assigned Amount Units (AAU) an die Vertragsstaaten für die zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode voraussetzt, waren die Zustimmungen für JI-Projekte bis zum Ende der ersten Verpflichtungsperiode befristet.

Die zweite Verpflichtungsperiode trat erst am 31.12.2020 in Kraft, also zeitgleich mit ihrem Ende. Aus diesem Grund wurden in der Zeit zwischen 2013 und 2020 keine Zustimmungen zu JI-Projekten von deutscher Seite erteilt.

Ende der Projektmechanismen des Kyoto-Protokolls

Am 31.12.2020 endete die zweite Verpflichtungsperiode (2013 bis 2020) des Kyoto-Protokolls, die auf der achten Vertragsstaatenkonferenz (CMP 8) des Kyoto-Protokolls in Doha 2012 beschlossen wurde. Damit laufen auch die Projektmechanismen CDM und JI aus und werden in Zukunft durch die Kooperationsmechanismen aus Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) ersetzt.

Die bestehenden Regelungen lassen sich also nur auf bis Ende 2020 registrierte Projekte und bis dahin erzielte Emissionsminderungen anwenden. Demzufolge stellte die deutsche "Designated National Authority (DNA) (DNA)" im Umweltbundesamt als zuständige Stelle den Vollzug nach dem ProMechG mit Ende der True-Up-Periode der zweiten Verpflichtungsperiode ein.

Weltklimakonferenzen im Überblick

Unter Weltklimakonferenzen sind die jährlich stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen (Conference of the PartiesCOP) der UN-Klimarahmenkonvention zu verstehen. Auch werden diese oft UN-Klimakonferenz oder (Welt-) Klimagipfel genannt. Seit 2005 ist die Konferenz um das Treffen der Mitglieder des Kyoto-Protokolls ergänzt worden (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the ProtocolCOP/MOP, kurz CMP), seit 2018 um das der Mitglieder des Übereinkommens von Paris (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement, kurz CMA).

Übersicht UN Klimakonferenzen
Weltkarte mit den Veranstaltungsorten der UN-Klimakonferenzen Quelle: eigene Darstellung / © pyty - stock.adobe.com

Hier stellen wir Ihnen seit dem bedeutenden Übereinkommen von Paris (Paris Agreement) – COP 21 in 2015 – die weiteren Klimakonferenzen im Zusammenhang mit den Projektmechanismen vor.

Die COP 26 war ursprünglich für den November 2020 im schottischen Glasgow geplant. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die COP 26 um ein Jahr auf November 2021 verschoben.

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