Die marktbasierten Kooperationsmechanismen unter Artikel 6 des ÜvP haben auf der Conference of the Parties () 26 im Jahr 2021 einen großen Meilenstein genommen und mit der Annahme der Glasgow-Regeln einen wichtigen Schritt zur Umsetzung erzielt. Die Conference of the Parties () 27, die mit Ägypten als Präsidentschaft in Scharm El-Scheich (englisch: Sharm El Sheikh) ausgerichtet wurde, stand im Zeichen der Implementierung: Der Überwachungsausschuss für Artikel 6.4 (Supervisory Body – SB), der die Rolle des Clean Development Mechanism () Executive Boards im neuen Mechanismus unter 6.4 übernimmt, hatte sich im Juli 2022 konstituiert und mehrere Sitzungen abgehalten. Textentwürfe zur Entwicklung von Methodologien und zur Einbeziehung von Kohlenstoffeinbindungen in den Mechanismus wurden diskutiert aber noch nicht angenommen. Fragen zur Überleitung von bestehenden Clean Development Mechanism () Projekten und von existierenden Gutschriften unter das Dach des ÜvP wurden geklärt. Nähere Regelungen zur Unterscheidung von „autorisierten“ und „nicht-autorisierten“ Emissionsminderungseinheiten, sogenannten „mitigation contribution A6.4ER“, wurden getroffen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zur Autorisierung von Minderungsergebnissen durch den Gastgeberstaat im Einklang mit seinem NDC stehen jedoch noch aus.
Weitere wichtige Punkte auf dem Weg zur Implementierung sind offen, unter anderem zum Aufbau der informationstechnischen Infrastruktur und zur Berichterstattung, sodass die Arbeit unter Beteiligung der Vertragsstaaten in Form von schriftlichen Eingaben und Workshops im Jahr 2023 fortgesetzt wird.