Bonn – November 2017

Letzte Aktualisierung 21.02.2024

Robuste Bilanzierung der internationalen Minderungsleistungen

Ein wichtiger Aspekt in der Ausgestaltung der neuen Marktmechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris ist die Sicherstellung einer robusten Bilanzierung der internationalen Minderungsleistungen. Das in Vorbereitung auf die internationale Klimakonferenz in Marrakesch (07. bis 18.11.2016) im Auftrag des Umweltbundesamtes angefertigte vorläufige Diskussionspapier „Robust Accounting of International Transfers under Article 6 of the Paris Agreement – Preliminary Findings“ wurde nun vor dem Hintergrund der Klimakonferenzen in Bonn (06. bis 17.11.1017) ergänzt und finalisiert.

Das vorliegende Papier erörtert wichtige Aspekte und Ansätze, um eine robuste Bilanzierung bei der internationalen Übertragung von Emissionsminderungen aus Marktmechanismen unter Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens sicherzustellen. Es gibt zunächst einen Überblick, welche Aspekte geregelt werden müssen, und zeigt mögliche Regelungsansätze auf. Erweitert wurde die Veröffentlichung nun um das Thema des Zusammenhangs zwischen Minderungszeitpunkt und Zeitrahmen der Klimaziele der Vertragsstaaten für die Bilanzierung. Außerdem werden Fragen der Nachverfolgung und Dokumentation von internationalen Übertragungen analysiert.

Sicherstellung der Umweltintegrität bei der Übertragung und Nutzung internationaler Minderungsleistungen

Einer der wichtigsten übergreifenden Aspekte in der Ausgestaltung der neuen Marktmechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris ist die Sicherstellung der Umweltintegrität bei der Übertragung und Nutzung internationaler Minderungsleistungen. Vor dem Hintergrund der kommenden Klimaverhandlungen in Bonn fasst das vorliegende Diskussionspapier wesentliche Ergebnisse über Gestaltungsoptionen zur Wahrung der Umweltintegrität zusammen.

Es verdeutlicht, dass – im Vergleich zur Nutzung inländischer Minderungsmaßnahmen zur NDC-Erreichung – die Übertragung internationaler Minderungsleistungen nicht zu höheren globalen Treibhausgasemissionen führen darf. Es werden vier Maßnahmen zur Wahrung der Umweltintegrität identifiziert und beschrieben:

  • eine strenge Bilanzierung internationaler Übertragungen,
  • die Qualität der übertragenden Minderungseinheiten,
  • ein robustes NDC-Ziels des übertragenden Landes sowie
  • Anreize zur Ambitionssteigerung.

Weiterhin werden Fragen zur Festlegung von Referenzszenarien der Vertragsparteien des Paris-Abkommens sowie zur Nachweisbarkeit der  (Additionality) von unter Artikel 6 des Paris-Abkommens erzeugten Minderungseinheiten diskutiert.

Der Inhalt dieser Publikation reflektiert nicht notwendigerweise die offizielle Meinung des Umweltbundesamtes.