Im Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission (EU KOM) die Mitteilung „Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe“, die die Ausgestaltung des EU-weiten Zertifizierungsrahmen für Kohlenstoffbindungen skizzierte und vom UBA bewertet wurde.
Der finale Verordnungsentwurf wurde am 30.11.2022 veröffentlicht. Dieser wird im Jahr 2023 unter schwedischer und spanischer Ratspräsidentschaft verhandelt und muss nach Einigung unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Im Rahmen eines UBA-Forschungsvorhabens erfolgte eine Einschätzung des Verordnungsentwurfes.
Der geplante freiwillige EU-weite Regulierungsrahmen betrifft die Zertifizierung von Kohlenstoffbindungen um Investitionen in Kohlenstoffentnahmen und deren möglichst langfristige Speicherung in den EU-Mitgliedsstaaten attraktiv zu machen. Betroffen sind sowohl Verfahren im Landnutzungssektor als auch technische Verfahren – die EU KOM unterscheidet Carbon Farming, industrielle Verfahren und biogenes CCU (Kohlenstoffeinbindung in Produkten).
Erklärtes Ziel des Zertifizierungsrahmens ist es neben der Schaffung qualitativ hochwertiger Kohlenstoffentnahmen, einen Beitrag zum Klimaneutralitätsziel in 2050 und zu anderen Umweltzielen zu leisten. Zu diesem Zweck wird ein Rahmen für Qualitätskriterien geschaffen, die möglichst nachhaltige und umweltverträgliche Kohlenstoffentnahmen sicherstellen sollen. Zudem werden Regeln für die Überprüfung und Nachverfolgung von Kohlenstoffentnahmen (MRV) sowie die Anerkennung externer Zertifizierungsstellen festgelegt.
Am 20.02.2024 begrüßte die EU-Kommission die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten über den ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen. Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat die Einigung förmlich bestätigen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.