Fußabdruck einer Ratspräsidentschaft
Auch eine EU-Ratspräsidentschaft hinterlässt mit ihren Veranstaltungen einen CO2-Fußabdruck. Beispielweise durch die An- und Abreise von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verschiedensten Treffen oder das Catering vor Ort. Deutschland richtet seinen Ratsvorsitz nachhaltig aus, indem Emissionen zuerst vermieden und soweit es geht reduziert werden. Zum Beispiel verzichtet die deutsche Ratspräsidentschaft auf Kleingeschenke und achtet beim Catering auf regionale und fair gehandelte Lebensmittel, die hauptsächlich pflanzlich sein sollen. Dennoch lassen sich Emissionen, wie bei der An- und Abreise oder vor Ort im Tagungsgebäude, nicht komplett vermeiden. In einem letzten Schritt kompensiert Deutschland daher die verbliebenen Emissionen. Die Gesamtmenge an Emissionen für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist vorab veranschlagt auf 71.519 Tonnen CO2-Äq. Wie eine Beispielveranstaltung in der Grafik zeigt, stammen dabei die meisten Emissionen aus der Mobilität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Unser Ziel
Unser Ziel ist es, die verursachte Klimawirkung unmittelbar auszugleichen. Das Prinzip der Kompensation beruht auf dem Gedanken, dass es für das Klima nicht entscheidend ist, an welcher Stelle Emissionen ausgestoßen oder vermieden werden. An einer Stelle verursachte Emissionen lassen sich auch an einer weit entfernten Stelle einsparen – und zwar durch nachgewiesene, zusätzliche Emissionseinsparungen durch Klimaschutzprojekte. Deutschland erwirbt dafür Emissionsminderungsgutschriften aus anspruchsvollen Projekten, die nach den UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) des Kyoto-Protokolls zertifiziert sind. Mit dem Erwerb der Gutschriften werden hochwertige Klimaschutzprojekte finanziert, die neben einer nachgewiesenen Emissionsminderung einen besonderen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung im Gastgeberland erbringt.
Die Kompensation ist für Deutschland freiwillig, kein Ratsvorsitz ist verpflichtet diese vorzunehmen. Deutschland übernimmt hier zusätzliche Verantwortung und leistet in Fortsetzung entsprechender Ansätze anderer Präsidentschaften zuvor seinen individuellen Beitrag zum Klimaschutz. Mit einer gewissenhaft umgesetzten Kompensation wird dabei der internationale Ansatz eines wirksamen Klimaschutzes gestärkt. Zudem setzt Deutschland mit der Kompensation ein wichtiges Signal für andere Akteure, um für Klimaschutzfragen zu sensibilisieren und Maßnahmen zur Emissionsvermeidung zu schärfen sowie ein Bewusstsein für finanzielle Konsequenzen des eigenen Handelns zu erlangen.
zur Seite Freiwillige Kompensation
Auswahl der Klimaschutzprojekte
Für die Kompensation der Ratspräsidentschaft nutzt Deutschland Klimaschutzprojekte aus dem CDM, da es sich hierbei um ein auf Ebene der Vereinten Nationen entwickeltes und unabhängig überwachtes Marktinstrument handelt. Um als CDM-Projekt registriert zu werden, müssen Klimaschutzprojekte eine anspruchsvolle Prüfung nach den Regeln und Institutionen des Kyoto-Protokolls der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) durchlaufen. Dazu werden die Projekte von unabhängigen Gutachtern auf ihre Qualität geprüft und von einem UN-Exekutivrat freigegeben. Die Höhe der erzielten Emissionseinsparungen wird erst nach tatsächlicher Durchführung des Projekts festgelegt und während der Laufzeit des Projekts regelmäßig von unabhängigen Gutachtern geprüft. Deutschland erwirbt pro emittierter Tonne CO2-Äq eine Gutschrift. Unmittelbar nach dem Erwerb löscht Deutschland die Gutschriften. Dadurch ist die Kompensation dauerhaft sichergestellt, da nach dem Löschen eine weitere Verwendung der Gutschriften ausgeschlossen ist.
Über die Regeln zum CDM hinaus achtet Deutschland auf das Einhalten weiterer Kriterien, um besonders geeignete Projekte zu unterstützen. So sollten die Klimaschutzprojekte in ihrer Wirkung über eine reine Reduktion von CO2 hinausgehen und einen zusätzlichen nachhaltigen Mehrwert – in der Literatur Co-Benefits genannt – für die Projektländer aufweisen. Dazu zählt beispielweise der Schutz weiterer Umweltmedien – wie Luft, Boden oder Wasser –, der Ressourcenschutz, der Ausbau der ländlichen Elektrifizierung, mehr Arbeitsplätze vor Ort oder der Gesundheitsschutz der lokalen Bevölkerung.
Auch legt Deutschland sein Augenmerk auf Kleinprojekte und gebündelte Kleinstprojekte, da diese durch ihre Kostenstruktur im Vergleich zu großen Projekten wirtschaftlich benachteiligt sind. Den generell signifikanten Kosten der Projektentwicklung stehen bei Klein- und Kleinstprojekten regelmäßig geringere Einnahmen aus der kleineren Menge an Gutschriften gegenüber als bei großen Projekten. Gleichzeitig weisen gerade kleine Projekte eine Reihe von Co-Benefits auf und leisten so einen direkten Beitrag zur lokalen nachhaltigen Entwicklung. So werden regionale Arbeitsmärkte durch das Schaffen neuer Arbeitsplätze oder zusätzlicher Einnahmequellen gestärkt, beispielsweise bei der Produktion, im Vertrieb und die Wartung effizienter Kochöfen oder den Ankauf von zuvor nicht genutzten Ernteresten.
Details zu den ausgewählten Klimaschutzprojekten
Alle ausgewählten Projekte sind gebündelte Kleinstprojekte (Programme of Activities (PoA),PoA) und liegen in drei der am wenigsten entwickelten Ländern der Welt (Least Developed Countries, LDC). Insgesamt wurden 71.519 Gutschriften (CERs) für die Kompensation der EU-Ratspräsidentschaft stillgelegt.