Methodenplan 2026 bis 2030

Letzte Aktualisierung 29.02.2024

Auch im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode ist ein Methodenplan Pflicht für Anlagenbetreiber . Als „Methodenplan“ wird der Teil des Plans zur Überwachungsmethodik bezeichnet, der die Methoden für die Ermittlung der Daten für den jährlichen Zuteilungsdatenbericht in der Zukunft darstellt.

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In Deutschland erstellen Sie den Methodenplan als integralen Bestandteil Ihres Zuteilungsantrags in der Software FMS und überprüfen regelmäßig, ob dieser noch die aktuelle Situation in der Anlage wiedergibt oder der Plan zu verbessern ist. Änderungen müssen Sie bei der DEHSt unter Nutzung der FMS-Anwendungen Zuteilungsantrag beziehungsweise Zuteilungsdatenbericht anzeigen.

Weiterführende Informationen und Dokumente stellen wir zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle bereit.