Rechtliche Grundlage der Klimaneutralitätspläne
Der grundlegende Beschluss zu den Klimaneutralitätsplänen wurde in Artikel 10a der novellierten Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) getroffen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch weitere zwei Rechtsakte, der EU-Zuteilungsverordnung (derzeit im Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Kommission) und der Durchführungsverordnung zu Klimaneutralitätsplänen.
Die Betreiber der betroffenen Anlagen werden von der DEHSt verbindlich informiert.
Vorlage für den Klimaneutralitätsplan
Für die Erstellung eines Klimaneutralitätsplans stellen wir Ihnen hier eine Vorlage zur Verfügung.