Einschränkung der Gültigkeit
Die nachfolgenden Hinweise und Dokumente gelten nicht für die Zuteilungsdatenberichte 2024 und 2025 der folgenden Anlagen:
- für Anlagen, deren Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2019 erteilt wurde und die im Jahr 2023 oder 2024 den Betrieb aufgenommen haben sowie
- für Anlagen, die nach Inkrafttreten des novellierten TEHG rückwirkend ab dem 01.01.2024 emissionshandelspflichtig werden, aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/87 (Emissionshandelsrichtlinlie) durch die Richtlinie (EU) 2023/959.
Hinweise zu den Zuteilungsdatenberichten für die genannten Anlagentypen finden Sie unter
Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer
Leitfaden
Mit dem "Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2021 bis 2030" bieten wir Ihnen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informieren Sie über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zum Zuteilungsverfahren und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall.
Bitte beachten Sie, dass die Teile des Leitfadens sich ausschließlich auf den ersten Zuteilungszeitraum der vierten beziehen, auch wenn die Titel und Inhalte die Differenzierung der Handelsperiode in zwei Zuteilungszeiträume nicht widerspiegeln.
Handbücher und Hilfestellungen
Für Ihren Zuteilungsantrag stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS () zur Verfügung.