Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer (ZDB)

Letzte Aktualisierung 03.02.2025

Betreiber von Anlagen, die als neue Marktteilnehmer am Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) teilnehmen, können eine kostenlose Zuteilung beantragen. Auf dieser Seite geben wir Hinweise zur Antragstellung für Betreiber von Anlagen, für die ab dem Jahr 2024 geänderte Zuteilungsregeln gelten.

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Änderung der Zuteilungsregeln ab dem Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden die Zuteilungsregeln geändert - durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/873 vom 30.01.2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 (im Folgenden Änderungs-VO 2024/873). Nach Art. 2 der Änderungs-VO 2024/873 gelten die neuen Regeln für einige Anlagen bereits ab dem Jahr 2024, für alle anderen Anlagen erst ab dem Jahr 2026. Ab dem Jahr 2024 gelten die neuen Regeln bereits

  • für Anlagen, deren Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2019 erteilt wurde und die im Jahr 2023 oder 2024 den Betrieb aufgenommen haben sowie
  • für Anlagen, die nach Inkrafttreten des novellierten TEHG rückwirkend ab dem 01.01.2024 emissionshandelspflichtig werden, aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/87 (Emissionshandelsrichtlinie) durch die Richtlinie (EU) 2023/959.

Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für die genannten Anlagen.

Antragstellung

Bevor Sie eine Zuteilung für das Jahr 2024 beantragen können, müssen Sie einen Überwachungsplan zur Genehmigung bei der DEHSt eingereicht und einen verifizierten für das Jahr 2024 erstellt haben.

Für die Beantragung einer Zuteilung nach den neuen Zuteilungsregeln stellen wir spezielle FMS-Anwendungen für den Methodenplan und für die Antragsdaten zur Verfügung. Sie müssen zunächst im FMS einen Methodenplan anlegen und abschließend bearbeiten, auf dessen Grundlage Sie in der FMS-Anwendung „Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer (ZDB)“ anschließend einen Zuteilungsantrag generieren. Eine detaillierte Hilfestellung zu den neuen FMS-Anwendungen „Methodenplan“ und „Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer (ZDB)“ finden Sie im Hinweispapier „EU-ETS 1: Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer“.

Für das Jahr 2023 gelten noch die alten Zuteilungsregeln. Falls Sie im Jahr 2023 den Betrieb aufgenommen haben und uns noch Daten für das Berichtsjahr 2023 zukommen lassen möchten, verwenden Sie bitte für Methoden und Daten aus dem Jahr 2023 die FMS-Anwendung „Zuteilungsdatenbericht 2021-2025“.

Zum Thema

Überwachungsplan 2021-2030

Emissionsbericht 2021-2030

Formular-Management-System (FMS) - Stationäre Anlagen

Hinweispapier und Leitfaden

Nachfolgend sind alle Teile des Leitfadens aufgeführt, die für die oben genannten Anlagen bereits ab dem Jahr 2024 relevant sind. Mit dem Hinweispapier „EU-ETS 1: Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer“ geben wir besondere Hinweise für die Antragstellung und die Benutzung der neuen FMS-Anwendungen. Alle weiteren Leitfadenteile beziehen sich zwar primär auf den Zeitraum 2026 bis 2030 (2. Zuteilungszeitraum der 4. Handelsperiode), die Regelungen gelten jedoch für die genannten Anlagen bereits ab dem Jahr 2024.

Übersicht: Excel-Tool zu Leitfaden 2

Übersicht: Formularsatz zu Leitfaden 3a

Übersicht: Excel-Tools zu Leitfaden 3c