Methodenplan 2021 bis 2025

Letzte Aktualisierung 03.02.2025

In der EU-Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO) für die vierte Handelsperiode sind Anforderungen an die Datenerfassung und die Methoden zur Überwachung detailliert vorgegeben. Als Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, ihrem Zuteilungsantrag einen Plan zur Überwachungsmethodik beizulegen. Im „Methodenplan“ halten Sie dabei die Methoden für die Ermittlung der Daten für den jährlich im Folgejahr abzugebenden Zuteilungsdatenbericht fest.

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Den Methodenplan müssen Sie, analog zum Überwachungsplan für die Emissionsberichterstattung, über die stets aktuell halten. Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Methodenplan noch gemäß Artikel 9 EU-ZuVO die aktuelle Situation in der Anlage wiedergibt oder ob Sie den Plan anpassen müssen.

Änderungen im Methodenplan zeigen Sie bei der DEHSt unter Nutzung der FMS-Anwendungen Zuteilungsantrag beziehungsweise Zuteilungsdatenbericht an.

Einschränkung der Gültigkeit

Die nachfolgenden Hinweise und Dokumente gelten ab dem Berichtsjahr 2024 nicht für den Methodenplan der folgenden Anlagen:

  • für Anlagen, deren Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2019 erteilt wurde und die im Jahr 2023 oder 2024 den Betrieb aufgenommen haben sowie
  • für Anlagen, die nach Inkrafttreten des novellierten TEHG rückwirdend ab dem 01.01.2024 emissionshandelspflichtig werden, aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/87 (Emissionshandelsrichtlinlie) durch die Richtlinie (EU) 2023/959.

Hinweise zum Methodenplan ab dem Jahr 2024 für die genannten Anlagentypen finden Sie unter

Zuteilungsantrag 2024 für neue Marktteilnehmer

Leitfaden

Leitfaden Teil 2: Allgemeine Regeln für Bestandsanlagen

Die Regeln zur Überwachung zuteilungsrelevanter Daten sowie die Grundlagen für die Erstellung und Verbesserung eines Methodenplans sind in den Kapiteln 3 und 4 des Leitfadens Teil 2 dargestellt.

Leitfaden Zuteilung 2021-2030: Teil 2

Leitfaden Teil 5: Allgemeine Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer und Zuteilungsänderungen

Dieser Teil des Leitfadens enthält auch eine aktualisierte Übersicht der Regeln zur Überwachung zuteilungsrelevanter Daten sowie der Grundlagen für die Erstellung und Verbesserung eines Methodenplans (vgl. Kapitel 3 und 4 des Leitfadens Teil 2).

Beachten Sie die Informationen und Hinweise bei Ihrer regelmäßigen Überprüfung des Methodenplans und besonders dann, wenn sich Änderungen in der Anlage oder an den Methoden zur Erfassung von zuteilungsrelevanten Daten ergeben. Berücksichtigen Sie bitte, dass dieser Teil des Leitfadens ausschließlich für den ersten Zuteilungszeitraum gilt, auch wenn Titel und Inhalte die Differenzierung der Handelsperiode in zwei Zuteilungszeiträume nicht widerspiegeln.

Leitfaden Zuteilung 2021-2030: Teil 5

Präsentationen zu Neuerungen bei Überwachung sowie Erfassung zuteilungsrelevanter Daten

Die für den 14.05.2020 angekündigte Informationsveranstaltung "Neuerungen bei Überwachungsplänen und Überwachung sowie Erfassung zuteilungsrelevanter Daten" fand nicht statt. Die für diese Veranstaltung vorgesehenen Informationen in Bezug auf bisherige Erfahrungen aus der Prüfung der Methodenpläne stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Bisherige Erfahrungen aus der Prüfung der Methodenpläne

Anpassung der Zuteilung wegen Produktions- und anderen Betriebsänderungen