Erleichterungen für Kleinemittenten 2026 bis 2030

Letzte Aktualisierung 30.09.2024

Wenn Sie eine stationäre Anlage betreiben, deren CO2-Emissionen in jedem der Jahre 2021, 2022 und 2023 nachweislich eingereichter Emissionsberichte weniger als 15.000 Tonnen betrugen, gelten Sie als Kleinemittent. Dann können Sie einen Antrag auf Befreiung von einzelnen Pflichten des Emissionshandels stellen. Hierzu müssen Sie sich zu einer von zwei gleichwertigen Maßnahmen verpflichten: Entweder einer Ausgleichszahlung oder einer anlagenspezifischen Emissionsminderung.

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Antragsverfahren

Rechtliche Grundlage

Die Möglichkeit einer Befreiung von Kleinemittenten ist durch die Emissionshandels-Richtlinie (EHRL) sowie dasTreibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vorgesehen. Die genauen Voraussetzungen und Folgen einer Befreiung von Kleinemittenten sind in der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) geregelt. Die Befreiung betrifft in erster Linie die Abgabepflicht von Berechtigungen nach Paragraph 7 TEHG im Befreiungszeitraum 2026 bis 2030.

Im Gegenzug erhalten Sie als Kleinemittent wiederum keine kostenlose Zuteilung. Über Ihre im Befreiungszeitraum müssen Sie, mit gewissen Erleichterungen, weiterhin jährlich berichten.

Befreiung der Abgabeverpflichtung

Wenn Sie sich im Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 als Kleinemittent befreien lassen möchten, müssen Sie fristgerecht bis spätestens 21.06.2024, 24:00 Uhr einen entsprechenden Antrag bei uns einreichen. Dazu füllen Sie bitte das unten bereit gestellte Antragsformular aus und senden es uns über die Virtuelle Poststelle (VPS) zu. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung, Bundesanzeiger, Amtlicher Teilvom 23.04.2024 B11. Dies ist eine materielle Ausschlussfrist. Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Antrag kein Anspruch auf eine Befreiung für diesen Zuteilungszeitraum besteht.

Falls Sie eine Befreiung als Kleinemittent beabsichtigen, bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass es unter verschiedenen Gesichtspunkten vorteilhaft sein kann, zeitgleich mit dem Befreiungsantrag ebenfalls bis 21.06.2024 einen verifizierten Zuteilungsantrag zu stellen:

  • Bei Ablehnung des Befreiungsantrags:
    Sollten wir, die DEHSt, oder die Ihren Antrag auf Befreiung als Kleinemittent ablehnen, so können Sie eine kostenlose Zuteilung für den Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 nur dann erhalten, wenn Sie fristgerecht zum 21.06.2024 auch einen Zuteilungsantrag bei uns eingereicht haben.
  • Bei Überschreiten der Emissionsgrenze:
    Falls Ihre Anlage zu einem späteren Zeitpunkt während der Befreiung in einem Jahr mehr als 25.000 Tonnen -Äq emittiert und damit wieder unter die Abgabepflicht nach Paragraph 7 TEHG fällt, so können Sie eine kostenlose Zuteilung für den Rest des Zuteilungszeitraums nur dann erhalten, wenn Sie fristgerecht bis 21.06.2024 einen Zuteilungsantrag bei uns eingereicht haben. Näheres dazu in Kapitel 5.2 des Hinweispapiers.

  • Ausgleichsbetrag als gleichwertige Maßnahme:
    Falls Sie beabsichtigen, als gleichwertige Maßnahme die Zahlung des Ausgleichsbetrags nach Paragraph 19 EHV 2030 zu wählen, kann es vorteilhaft sein parallel bis zum 21.06.2024 einen verifizierten Zuteilungsantrag einzureichen. Denn die Berechnung des Ausgleichbetrages basiert auf den verifizierten und bis zum 21.06.2024 eingereichten Zuteilungsdaten. Andernfalls wird der Ausgleichsbetrag gegenüber einer hypothetische von Null bestimmt.

    Näheres dazu in Kapitel 3.1 des Hinweispapiers.

Das Hinweispapier enthält weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen einer Befreiung sowie zum Antragsverfahren 2024.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auch im Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 gibt es wieder eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Antragsverfahrens zur Befreiung von Kleinemittenten. Gemäß Paragraph 22 EHV 2030 geben wir die Namen der Anlagen bekannt, für die eine Befreiung nach Paragraph 16 Absatz 1 EHV 2030 beantragt wurde.

Die Liste enthält für jede dieser Anlagen die beantragte gleichwertige Maßnahme nach Paragraph 18 EHV 2030 und die in den Jahren 2021 bis 2023 verursachten Treibhausgasemissionen.

Ab der Bekanntgabe hat die Öffentlichkeit bis zum 16.09.2024 (vier Wochen lang) die Gelegenheit, zu den beantragten Befreiungen Stellung zu nehmen. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung richten Sie Ihre Stellungnahme bitte per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de.

Anlagentabelle

Nr.BetreiberAnlagennameStandortBeantragte gleichwertige MaßnahmeEmissionen 2021*Emissionen 2022*Emissionen 2023*
Quelle: EEX, DEHSt
1Haltermann Carless Deutschland GmbHHaltermann Carless Deutschland GmbH - Werk SpeyerSpeyerZahlung eines Ausgleichsbetrags434448457
2Deutsche Edelstahlwerke Specialty Steehl GmbH & Co. KGUmschmelzstahlwerk KrefeldKrefeldZahlung eines Ausgleichsbetrags387339353
3Deutsche Edelstahlwerke Specialty Steehl GmbH & Co. KGWärmebehandlung HattingenHattingenZahlung eines Ausgleichsbetrags130811001100
4Recker Ziegelwerk Berentelg & Hebrok OHGRecker ZiegelwerkReckeZahlung eines Ausgleichsbetrags138521394213706
5Klinker- und Keramikwerke A. Berentelg & Co. KGKlinkerwerk SchüttorfSchüttorfZahlung eines Ausgleichsbetrags698977285552
6Klinker- und Keramikwerke A. Berentelg & Co. KGKlinkerwerk HörstelHörstelZahlung eines Ausgleichsbetrags672162805798
7Klinker- und Keramikwerke A. Berentelg & Co. KGHollager ZiegelwerkWallenhorst-HollageZahlung eines Ausgleichsbetrags554357654993
8ABC Keramik H & R Berentelg GmbH & Co. KGABC KeramikWesterkappeln-VelpeZahlung eines Ausgleichsbetrags706970586923
9KDW Klinkerdachziegelwerk GmbH & Co. KGKlinkerdachziegelwerkNatrup HagenZahlung eines Ausgleichsbetrags552256145493
10DACHKERAMIK Meyer-Holsen GmbHBrennen von Dachziegeln - Werk RahdenRahdenEmissionsminderung121111234310348
11DACHKERAMIK Meyer-Holsen GmbHBrennen von Dachziegeln - Betrieb HüllhorstHüllhorstEmissionsminderung867791597166
12Kartonfabrik Kaierde GmbH & Co. Produktions KGHochdruckdampfkessel mit angeschlossenem 3-Kolben-Dampfmotor zur EigenstromerzeugungDelligsenEmissionsminderung772177667191
13Grünperga Papier GmbHPapierfabrik GrünpergaGrünhainichenEmissionsminderung141311313911906
14AIRBUS HELICOPTERS DEUTSCHLAND GmbHFeuerungsanlage AHDDonauwörthEmissionsminderung534039504521
15SecAmin GmbHSecAmin GmbH NL MützelMützelEmissionsminderung1089194799703
16Rathenower Wärmeversorgung GmbHBHKW mit SLK-Anlage Wärmeversorgung RathenowRathenowEmissionsminderung10925131058027
17Georgsmarienhütte GmbHKraftwerkGeorgsmarienhütteZahlung eines Ausgleichsbetrags307923182170
18Technische Universität DortmundHeizwerk Universität DortmundDortmundZahlung eines Ausgleichsbetrags550642432871
19Röchling Industrial SE & Co. KGGFK und Kunstharz-PressholzproduktionHarenEmissionsminderung138491438113723
20Polyvantis GmbHKesselhaus WeiterstadtWeiterstadtEmissionsminderung10791102749369
21Entega AGHeizwerk Da.-EberstadtDarmstadtEmissionsminderung678668986684
22Caterpillar Energy Solutions GmbHProduktionsprüfstände Geb. 26/124MannheimEmissionsminderung286217211633
23Rolls-Royce Solutions Magdeburg GmbHMotorenprüfstandMagdeburgEmissionsminderung558969949
24RWE Gas Storage West GmbHErdgaskavernenspeicher Epe L-GasGronauZahlung eines Ausgleichsbetrags549647626
25bayernets GmbHVerdichterstation HaimingHaimingZahlung eines Ausgleichsbetrags5845677
26BASF SEGlyoxal-FabrikLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags1305691656201
27Celanese Production Germany GmbH & Co. KGAcetaldehyd-AnlageFrankfurt am MainZahlung eines Ausgleichsbetrags584616461
28BASF SEAmeisensäure-FabrikLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags000
29BASF SEIsoocten-AnlageLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags1258769500
30BASF SEButindiol-AnlageLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags000
31BASF SEUltramid A-Fabrik IIILudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags847151318180
32BASF SEUltramid B-Fabrik IILudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags130715971606
33BASF SEUltramid B-Fabrik ILudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags307422502013
34BASF SEUltramid A-Fabrik IILudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags529461912763
35BASF SENeopor-FabrikLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags179217631805
36BASF SEPE-Wachs-FabrikLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags163817211122
37BASF SEStyropor-FabrikLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags299025441557
38BASF SEPolystyrol-FabrikLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags916785946524
39Wacker Chemie AGN9 - AK-Öl-BetriebBurghausenZahlung eines Ausgleichsbetrags393939
40BASF Polyurethanes GmbH4067 Anlage zur Herstellung von TPU - SyntheseLemfördeZahlung eines Ausgleichsbetrags529360299
41BASF Polyurethanes GmbH4061 Anlage zur Herstellung von PU-Granulat - Bandanlage (Gebäude B30)LemfördeZahlung eines Ausgleichsbetrags170314811066
42Celanese Production Germany GmbH & Co. KGHDPE-Anlage, GUR-StraßeOberhausenZahlung eines Ausgleichsbetrags646452
43BASF SEPAV-FabrikLudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags416641823998
44BASF SEImidazol-Fabrik ILudwigshafenZahlung eines Ausgleichsbetrags000

* in Tonnen -Äquivalent

Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom 19.08.2024 bis 16.09.2024 fand im Rahmen des Antragsverfahrens zur Befreiung von Kleinemittenten im Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 die nach § 22 EHV 2030 vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Dazu wurden die Namen der Anlagen öffentlich bekannt gegeben, die eine Befreiung nach § 16 EHV 2030 beantragt haben. Die breite Öffentlichkeit war aufgerufen, Stellungnahmen zu den beabsichtigten Befreiungsentscheidungen abzugeben.

Innerhalb dieses Zeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Mitteilung an die Europäische Kommission

Wir haben am 27.09.2024 die oben unter Öffentlichkeitsbeteiligung aufgeführte Liste mit Anlagen, die Deutschland zu befreien beabsichtigt, sowie das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die Europäische Kommission hat die Möglichkeit, gegen eine beabsichtigte Befreiung nach § 16 EHV 2030 der aufgelisteten Anlagen Einwand zu erheben. Die endgültigen, rechtsmittelfähigen Befreiungsbescheide werden daher erst nach Abschluss der Prüfungen der Europäischen Kommission erstellt und versandt.