Emissionsbericht 2021 bis 2030

Letzte Aktualisierung 15.01.2024

Als Anlagenbetreiber müssen Sie auf der Basis des anlagenspezifischen Überwachungsplans und der Monitoring-Verordnung (MVO) die jährlichen Emissionen der Anlage ermitteln und in einem Emissionsbericht darstellen. Diesen Bericht legen Sie einer akkreditierten Prüfstelle zur Bestätigung vor, bevor Sie ihn jeweils zum 31.03. des Folgejahres an uns übermitteln.

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Leitfaden

Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten

Die ermittelten, bestätigten und berichteten der Anlage im abgelaufenen Kalenderjahr sind die Grundlage für Ihre „Abrechnung“, das heißt die der Emissionsberechtigungen für das Berichtsjahr im jeweiligen Folgejahr.

Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 4. Handelsperiode (2021 bis 2030)

Leitfaden über das Zusammenwirken von EU-ETS 1 und nEHS

Zur Vermeidung einer Doppelbelastung durch den nationalen Emissionshandel (nEHS) werden im zusätzliche Daten erfasst. Im Leitfaden „Zusammenwirken Europäischer Emissionshandel und nationaler Emissionshandel“ wird beschrieben, wie die zusätzlichen Formulare im (FMS)auszufüllen sind, damit ein Vorabzug nach § 7 Absatz 5 Brennstoffemissionshandelsgesetz () durchgeführt werden kann und keine -Kosten aufgrund des nEHS an den EU-ETS- weitergereicht werden müssen.

Leitfaden: Zusammenwirken EU-ETS und nEHS 2021 und 2022

Handbücher und Hilfestellungen

Für Ihren Emissionsbericht stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS zur Verfügung. Da der Emissionsbericht immer nur auf Basis eines Überwachungsplans angelegt werden kann, finden Sie an dieser Stelle keine XML-Schnittstelle.

Sonstige Hilfestellungen