Als Berechtigungen zählen hierbei EU-Allowances () (General allowances), EU Aviation Allowances () (Luftfahrzeugberechtigungen auch als EUAA bezeichnet) und die entsprechenden Berechtigungen des verlinkten Systems der Schweiz, CHU und CHUA.
Wir empfehlen kontobevollmächtigten Personen, sich mit der Funktionsweise des Unionsregisters rechtzeitig vertraut zu machen und sicherzustellen, dass sie sich tatsächlich einloggen können. Es sollten auch unternehmensinterne Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, wenn kontobevollmächtigte Personen das Unternehmen verlassen, damit eine zeitnahe Übertragung der Kontovollmachten auf neue Mitarbeitende erfolgen kann.
Am 01.10. eines Jahres überprüfen wir den Stand der Einhaltung der Abgabepflichten anhand der Emissionsberichterstattung. Wurden nicht genügend Berechtigungen abgegeben, wird gegebenenfalls eine Sanktionszahlung von 100 Euro (zzgl. des Anstiegs des Europäischen für das jeweilige Berichtsjahr gegenüber dem Bezugsjahr 2012) pro fehlender verhängt. Die fehlenden Berechtigungen müssen trotzdem weiterhin abgegeben werden.
Weitere Informationen zu Transaktionen im Unionsregister erhalten Sie unter dem Abschnitt Transaktionen auf unserer Website.