Seeverkehr: EU-ETS 1 und MRV

Schifffahrtsunternehmen sind seit 2018 bezüglich ihrer Emissionen überwachungs- und berichtspflichtig. Seit 2024 wurde der Seeverkehr durch die Anpassung des EU-Klimaschutzziels vollständig in das bestehende Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) integriert, sodass nun auch eine Abgabeverpflichtung für den maritimen Sektor besteht.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden hierbei die Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) und die EU-MRV-SeeverkehrsVO sowie weitere Rechtsakte der EU-Kommission.

Aktuelles

Neuigkeiten Seeverkehr

Die aktuellen Nachrichten, Termine und Publikationen zum Seeverkehr finden Sie hier im Überblick. Über die Tab-Funktion können Sie nach Kategorien filtern oder über den Button am unteren Rand der Box eine gesamte Übersicht anzeigen lassen.

Übersicht

Kurzanleitung Übermittlung von Dokumenten über das DEHSt-Postfach ohne Verifizierung

Dokumenttyp Publikation , vom: 04.10.2024

Leitfaden für Schifffahrtsunternehmen – Erstellung von Überwachungsplänen

Dokumenttyp Publikation , vom: 12.09.2024

20 Jahre Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

Dokumenttyp News , vom: 06.09.2024

Alles zum Seeverkehr

News

Termine

Publikationen

Kurzanleitung Übermittlung von Dokumenten über das DEHSt-Postfach ohne Verifizierung

Dokumenttyp Publikation , vom: 04.10.2024

Leitfaden für Schifffahrtsunternehmen – Erstellung von Überwachungsplänen

Dokumenttyp Publikation , vom: 12.09.2024

DEHSt-Postfach Kurzanleitung: Übermittlung von Dokumenten ohne Verifizierung

Dokumenttyp Publikation , vom: 30.07.2024

Alle Publikationen zum Seeverkehr

Recht

Seeverkehr

Hier finden Sie Gesetze und Verordnungen und (sofern vorhanden) Rechtsprechung zum Thema.

Rechtsgrundlagen

Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.2003 und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Stand: 01.03.2024)

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 29.08.2024

Konsolidierter Text: Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR.

TEHG-Novelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 07.08.2024

Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG“ (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1321 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 im Hinblick auf die Prüfung von Daten und die Akkreditierung von Prüfstellen, vom 13.05.2024

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 16.07.2024

Alle Rechtsgrundlagen

Rechtsprechung

Derzeit noch keine Rechtsprechung zum Thema vorhanden

, vom: 29.07.2024

Alle Rechtsprechungen

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten

In unseren FAQ finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Seeverkehr.

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  • Registerkonto

    Alle am Emissionshandel teilnehmenden Akteure müssen ein Konto im eröffnen, das von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Die Verwaltung des deutschen Teils des Unionsregisters sowie die Bearbeitung von Kontoanträgen erfolgen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). In diesem wird für jedes Schifffahrtsunternehmen im Sinne der Definition der Emissionshandelsrichtlinie ein Registerkonto (maritime operator holding account) eröffnet. Die Abgabetransaktionen der erworbenen Emissionsberechtigungen können ausschließlich über dieses Konto erfolgen. Gegebenenfalls können mehrere Schiffe in einem Konto des Unternehmens erfasst werden.

    Nach aktuellem Stand soll die Eröffnung dieser Registerkonten (maritime operator holding account) für den ab April 2024 möglich sein. Sobald die novellierte EU-Registerverordnung, die dann auch den maritimen Sektor berücksichtigt, verabschiedet wurde, werden wir Hilfestellungen und Informationen zur Einrichtung sowie Nutzung der Konten auf unserer Webseite bereitstellen. Eine Verabschiedung der Verordnung wird durch die für das vierte Quartal 2023 erwartet.

    Handelskonto

    Ein Handelskonto (oder mehrere) kann bereits jetzt im Unionsregister eröffnet werden. Für die Kontoeröffnung fallen Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung BMUBMUBGebV, Abschnitt 5 (siehe Link unten) an. Zudem werden nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122, Anhang IV erweiterte Anforderungen an die Überprüfung der Kontoinhaber gestellt (Link unten).

    Nach der Eröffnung eines Registerkontos (maritime operator holding account) durch ein Schifffahrtsunternehmen können Emissionsberechtigungen von einem Handelskonto auf das Registerkonto übertragen werden. Die Einrichtung der Konten wird äquivalent zur Einrichtung von Konten im bereits bestehenden EU-ETS 1 verlaufen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Unionsregister (Link unten).

  • aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aufgrund von Hafenaufenthalten sind zu 100 Prozent vom Emissionshandel umfasst. Emissionen aus Fahrten zwischen einem Hafen im EWR und einem Drittstaat sind unabhängig von der Verkehrsrichtung nur zu 50 Prozent abgabepflichtig (vgl. Art. 3 ga Emissionshandelsrichtlinie). Fahrten beginnen und enden in Anlaufhäfen.

  • Ein Schiffseigner kann die EU-ETS-1-Pflichten nur an eine Person oder Organisation übertragen, wenn es den Schiffseigner als ISM-Manager vertritt. Deswegen ist es notwendig, dass der ISM-Manager ein "Document of Compliance" (ISM-DOC) vorhält, das ihn als ISM-zertifiziert ausweist und er alle Plichten und Verantwortlichkeiten nach dem ISM-Code für die betroffenen Schiffe vom Schiffseigner übernommen hat. und somit ISM-zertifiziert ist. Ist das der Fall, kann dieser ISM-Manager vom Schiffseigner die Verantwortung für die Erfüllung der EU-ETS-1-Verpflichtungen übernehmen (vgl. Art. 1 Abs. 3 (EU) 2023/2599). Nach ordnungsgemäßer Bevollmächtigung im Sinne dieser Vorschrift (Mandat) gilt der ISM-Manager als Schifffahrtsunternehmen im Sinne der EHRL (vgl. Art. 3 w) EHRL). Eine Mandatsvorlage kann über folgenden Link heruntergeladen werden:

Alle FAQ zum Seeverkehr

Allgemeine Informationen zum EU-ETS 1

EU-Emissionshandel verstehen

Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa.

Reform und Perspektiven

Der Emissionshandel in Europa wird im Zuge des „Fit-for-55“ Legislativpakets angepasst und erweitert. Künftig kann der Geltungsbereich erweitert und EU-ETS 1 und EU-ETS 2 miteinander verknüpft werden.

Internationale Entwicklungen im europäischen Emissionshandel

Nach der Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) im Jahr 2005 sind weltweit weitere nationale und regionale Emissionshandelssysteme entstanden.

Unionsregister

Im Unionsregister mit seinen verschiedenen Kontotypen finden die Prozesse und Transaktionen der europäischen Emissionshandelssysteme statt.

Prüfstellen

Akkreditierte oder zertifizierte Prüfstellen spielen eine zentrale Rolle im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1), denn sie verifizieren die Angaben der Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber.

Sanktionierung

Erfüllen Sie ihre Pflicht zur jährlichen Abgabe von Emissionsberechtigungen nicht rechtzeitig, werden Sanktionen fällig.

Versteigerung

Durch die Versteigerung von Emissionsberechtigungen werden die Klimakosten der Unternehmen sichtbar gemacht.

Auswertungen und Berichte

Hier finden Sie alle unsere Auswertungen und Berichte für den Bereich Europäisches Emissionshandelssystem 1 (EU-ETS 1).

Weiterführende Seiten

Seeverkehr

EU-ETS 1 im Seeverkehr

Alle Informationen seit Integration des Seeverkehrs in das bestehende Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) ab 2024.

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Seeverkehrsemissionen überwachen

Relevante Informationen über die Überwachung von Emissionen für Schifffahrtsunternehmen nach MRV-Seeverkehrverordnung.

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