Seeverkehr: EU-ETS 1 und MRV

Schifffahrtsunternehmen sind seit 2018 bezüglich ihrer Emissionen überwachungs- und berichtspflichtig. Seit 2024 wurde der Seeverkehr durch die Anpassung des EU-Klimaschutzziels vollständig in das bestehende Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) integriert, sodass nun auch eine Abgabeverpflichtung für den maritimen Sektor besteht.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden hierbei die Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) und die EU-MRV-SeeverkehrsVO sowie weitere Rechtsakte der EU-Kommission.

Aktuelles

Neuigkeiten Seeverkehr

Die aktuellen Nachrichten, Termine und Publikationen zum Seeverkehr finden Sie hier im Überblick. Über die Tab-Funktion können Sie nach Kategorien filtern oder über den Button am unteren Rand der Box eine gesamte Übersicht anzeigen lassen.

Übersicht

Einnahmen aus dem Emissionshandel erneut auf Rekordniveau

Dokumenttyp Pressemitteilung , vom: 07.01.2025

Sicherstellung, dass gültige Konformitätsbescheinigung für den Berichtszeitraum 2024 an Bord mitgeführt wird

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Seeverkehr (EU-MRV und EU-ETS 1)

Termin im Zeitraum vom: 30.06.2025 - 30.06.2025

Veröffentlichung der geprüften Emissionen sowie der Anzahl der abgegebenen Berechtigungen für das vorangegangene Jahr für jedes Schifffahrtsunternehmen

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Öffentlicher Teil des Europäischen Transaction Log (EUTL)

Termin im Zeitraum vom: 01.10.2025 - 01.10.2025

Alles zum Seeverkehr

News

Einnahmen aus dem Emissionshandel erneut auf Rekordniveau

Dokumenttyp Pressemitteilung , vom: 07.01.2025

20 Jahre Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

Dokumenttyp News , vom: 06.09.2024

Alle News zum Seeverkehr

Termine

Einreichung eines von einer Prüfstelle vorgeprüften Überwachungsplans für jedes nach dem 01.01.2024 in den Anwendungsbereich fallende Schiff zur Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde (in Thetis-MRV): Umgehend, spätestens 3 Monate nach erstem Anlaufen eines Hafens in einem MS

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Seeverkehr (EU-MRV und EU-ETS 1)

Termin im Zeitraum vom: 01.01.2025 - 31.12.2025

Einreichung eines verifizierten Teilemissionsberichts bei einem Wechsel des Schifffahrtsunternehmens bezüglich des Zeitraums unter seiner Verantwortung (in Thetis -MRV): Umgehend, spätestens 3 Monate nach einem Wechsel des Schifffahrtsunternehmens

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Seeverkehr (EU-MRV und EU-ETS 1)

Termin im Zeitraum vom: 01.01.2025 - 31.12.2025

Mitteilung von durch eine Prüfstelle vorgeprüften Änderungen eines Überwachungsplans zur Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde (in Thetis-MRV): laufend

Dokumenttyp Termin , vom: 20.12.2024

Seeverkehr (EU-MRV und EU-ETS 1)

Termin im Zeitraum vom: 01.01.2025 - 31.12.2025

Alle Termine zum Seeverkehr

Publikationen

Themenblock 4: Lessons learnt und Ausblick zu öGL im Kontext SPK und CLK

Dokumenttyp Publikation , vom: 05.12.2024

Kerstin Kallmann, DEHStHans-Jürgen Garvens, DEHSt

Themenblock 1: Europäischer Emissionshandel (EU-ETS 1)

Dokumenttyp Publikation , vom: 05.12.2024

Burkhard Lenzen, DEHStIris Steinigk, DEHStKirsten Schwabe, DEHStGeorg Naumann, DEHSt

Themenblock 3: Erfahrungen und Neuigkeiten der DAkkS

Dokumenttyp Publikation , vom: 05.12.2024

Martin Albrecht, DAkkSMaik Kadraba, DAkkS

Alle Publikationen zum Seeverkehr

Recht

Seeverkehr

Hier finden Sie Gesetze und Verordnungen und (sofern vorhanden) Rechtsprechung zum Thema.

Rechtsgrundlagen

Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.2003 und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Stand: 01.03.2024)

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 12.12.2024

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Alle Rechtsgrundlagen

Rechtsprechung

Derzeit noch keine Rechtsprechung zum Thema vorhanden

, vom: 29.07.2024

Alle Rechtsprechungen

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten

In unseren FAQ finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Seeverkehr.

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  • Registerkonto

    Alle am Emissionshandel teilnehmenden Akteure müssen ein Konto im eröffnen, das von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Die Verwaltung des deutschen Teils des Unionsregisters sowie die Bearbeitung von Kontoanträgen erfolgen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). In diesem wird für jedes Schifffahrtsunternehmen im Sinne der Definition der Emissionshandelsrichtlinie ein Registerkonto (maritime operator holding account) eröffnet. Die Abgabetransaktionen der erworbenen Emissionsberechtigungen können ausschließlich über dieses Konto erfolgen. Gegebenenfalls können mehrere Schiffe in einem Konto des Unternehmens erfasst werden.

    Nach aktuellem Stand soll die Eröffnung dieser Registerkonten (maritime operator holding account) für den ab April 2024 möglich sein. Sobald die novellierte EU-Registerverordnung, die dann auch den maritimen Sektor berücksichtigt, verabschiedet wurde, werden wir Hilfestellungen und Informationen zur Einrichtung sowie Nutzung der Konten auf unserer Webseite bereitstellen. Eine Verabschiedung der Verordnung wird durch die für das vierte Quartal 2023 erwartet.

    Handelskonto

    Ein Handelskonto (oder mehrere) kann bereits jetzt im Unionsregister eröffnet werden. Für die Kontoeröffnung fallen Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung BMUBMUBGebV, Abschnitt 5 (siehe Link unten) an. Zudem werden nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122, Anhang IV erweiterte Anforderungen an die Überprüfung der Kontoinhaber gestellt (Link unten).

    Nach der Eröffnung eines Registerkontos (maritime operator holding account) durch ein Schifffahrtsunternehmen können Emissionsberechtigungen von einem Handelskonto auf das Registerkonto übertragen werden. Die Einrichtung der Konten wird äquivalent zur Einrichtung von Konten im bereits bestehenden EU-ETS 1 verlaufen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Unionsregister (Link unten).

  • aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aufgrund von Hafenaufenthalten sind zu 100 Prozent vom Emissionshandel umfasst. Emissionen aus Fahrten zwischen einem Hafen im EWR und einem Drittstaat sind unabhängig von der Verkehrsrichtung nur zu 50 Prozent abgabepflichtig (vgl. Art. 3 ga Emissionshandelsrichtlinie). Fahrten beginnen und enden in Anlaufhäfen.

  • Ein Schiffseigner kann die EU-ETS-1-Pflichten nur an eine Person oder Organisation übertragen, wenn es den Schiffseigner als ISM-Manager vertritt. Deswegen ist es notwendig, dass der ISM-Manager ein "Document of Compliance" (ISM-DOC) vorhält, das ihn als ISM-zertifiziert ausweist und er alle Plichten und Verantwortlichkeiten nach dem ISM-Code für die betroffenen Schiffe vom Schiffseigner übernommen hat. und somit ISM-zertifiziert ist. Ist das der Fall, kann dieser ISM-Manager vom Schiffseigner die Verantwortung für die Erfüllung der EU-ETS-1-Verpflichtungen übernehmen (vgl. Art. 1 Abs. 3 (EU) 2023/2599). Nach ordnungsgemäßer Bevollmächtigung im Sinne dieser Vorschrift (Mandat) gilt der ISM-Manager als Schifffahrtsunternehmen im Sinne der EHRL (vgl. Art. 3 w) EHRL). Eine Mandatsvorlage kann über folgenden Link heruntergeladen werden:

Alle FAQ zum Seeverkehr

Allgemeine Informationen zum EU-ETS 1

EU-Emissionshandel verstehen

Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa.

Reform und Perspektiven

Der Emissionshandel in Europa wird im Zuge des „Fit-for-55“ Legislativpakets angepasst und erweitert. Künftig kann der Geltungsbereich erweitert und EU-ETS 1 und EU-ETS 2 miteinander verknüpft werden.

Internationale Entwicklungen im europäischen Emissionshandel

Nach der Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) im Jahr 2005 sind weltweit weitere nationale und regionale Emissionshandelssysteme entstanden.

Unionsregister

Im Unionsregister mit seinen verschiedenen Kontotypen finden die Prozesse und Transaktionen der europäischen Emissionshandelssysteme statt.

Prüfstellen

Akkreditierte oder zertifizierte Prüfstellen spielen eine zentrale Rolle im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1), denn sie verifizieren die Angaben der Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber.

Sanktionierung

Erfüllen Sie ihre Pflicht zur jährlichen Abgabe von Emissionsberechtigungen nicht rechtzeitig, werden Sanktionen fällig.

Versteigerung

Durch die Versteigerung von Emissionsberechtigungen werden die Klimakosten der Unternehmen sichtbar gemacht.

Auswertungen und Berichte

Hier finden Sie alle unsere Auswertungen und Berichte für den Bereich Europäisches Emissionshandelssystem 1 (EU-ETS 1).

Weiterführende Seiten

Seeverkehr

EU-ETS 1 im Seeverkehr

Alle Informationen seit Integration des Seeverkehrs in das bestehende Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) ab 2024.

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Seeverkehrsemissionen überwachen

Relevante Informationen über die Überwachung von Emissionen für Schifffahrtsunternehmen nach MRV-Seeverkehrverordnung.

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