Seeverkehr
Die von der Europäischen Union erlassene MRV-Seeverkehrsverordnung ist am 01.07.2015 in Kraft getreten. Auf nationaler Ebene wurde die Umsetzung der Sanktionsvorschriften und der nationalen Zuständigkeiten in einer Novelle des TEHG geregelt. Wir sind für die Aufgaben in Zusammenhang mit der Überwachung deutschflaggiger Schiffe zuständig und sind außerdem Bußgeldbehörde für die nationale Durchsetzung der MRV-Seeverkehrsverordnung für deutsche- und fremdflaggige Schiffe.
MRV-Pflichten und Aufgaben für Schifffahrtsunternehmen, Prüfstellen und Behörden
Die MRV-Seeverkehrsverordnung schreibt unten folgende Aufgaben und Pflichten für Schifffahrtsunternehmen, Prüfstellen und Behörden vor.
Die Aufgaben 1 bis 5 liegen vollständig in den Händen von Schifffahrtsunternehmen und Prüfstellen. Die Prüfung von Verstößen gegen die Berichtspflichten (6a und 7a) gemäß Art. 19 MRV-VO durch die zuständigen Behörden richtet sich ausschließlich auf die Überprüfung des Vorliegens eines verifizierten Emissionsberichts. Eine inhaltliche Überprüfung des Emissionsberichts findet durch die zuständigen Behörden nicht statt.