Beschaffung von Berechtigungen und Projektgutschriften

Letzte Aktualisierung 20.02.2024

Emissionshandelspflichtige Luftfahrzeugbetreiber müssen ihre jährlichen Kohlendioxid - Emissionen ( CO2 ) mit Berechtigungen ausgleichen. Die für die Abgabe benötigten Berechtigungen können aus verschiedenen Quellen bezogen werden.Im Verlauf des Jahres 2024 erarbeitet die Europäische Kommission die Regelungen zur Kompensation mit Projektgutschriften unter CORSIA für Luftfahrzeugbetreiber mit Sitz im EWR.

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Kostenlose Zuteilung

Luftfahrzeugbetreiber (LfzB) haben für den Europäischen Emissionshandel 1 für die Jahre 2012 bis 2023 eine kostenlose Zuteilung von Berechtigungen aufgrund Ihrer für das Jahr 2010 berichteten -Daten erhalten.

Für die Jahre 2024 und 2025 sind nun die für 2023 berichteten, zumeist abgabepflichtigen Emissionsmengen die Basis für die Neuberechnung der kostenlosen Zuteilung. Die von den einzelnen LfzB berichteten Emissionsmengen werden zunächst ins Verhältnis zur Gesamtmenge der berichteten Emissionen aller LfzB gesetzt. Anschließend wird dieses Verhältnis auf die Gesamtmenge der kostenlos zuzuteilenden Berechtigungen angewendet, um die kostenlose Zuteilung für die einzelnen LfzB zu ermitteln. Im Jahr 2024 werden noch 63,75 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Berechtigungen für den Luftverkehr kostenlos zugeteilt, im Jahr 2025 noch 42,5 Prozent. Die übrigen Berechtigungen werden versteigert. Durch die wurde die Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Berechtigungen für 2024 bereits , sie beträgt 28 866 578. Die Ausgabe der Berechtigungen erfolgt jeweils bis zum 30.06. des entsprechenden Jahres. Einen Antrag müssen LfzB dafür nicht stellen. Ab dem Jahr 2026 gibt es, mit Ausnahme für die Nutzung von SAF, keine kostenlose Zueilung mehr.

Ab 2024 können gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber jedes Jahr im Nachhinein eine Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen für das Tanken förderfähiger Flugkraftstoffe im Sinne des Artikel 3c Absatz 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie beantragen. Der Antrag sowie die Nachweisführung erfolgt mit dem des betreffenden Jahres. Die kostenlose Zuteilung wird nur für den Anteil an getankten förderfähigen Flugkraftstoffen gewährt, für den auch Berechtigungen des EU-ETS 1 abzugeben waren. Außerdem können Anträge für Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen auch für nationale Flüge von und nach Gebieten in äußerster Randlage gestellt werden.

Unter CORSIA ist keine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen oder Projektgutschriften vorgesehen.

Zum Thema

Beschluss (EU) 2023/2440 über die unionsweite Gesamtmenge der Zertifikate, die Luftfahrzeugbetreibern im EU-ETS 1 zugeteilt werden

Versteigerung

Eine weitere Möglichkeit Berechtigungen zu erhalten, ist die Teilnahme an den Versteigerungen von EU-Luftverkehrsberechtigungen, zum Beispiel an der Leipziger Energiebörse (EEX). Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Versteigerung

Andere Luftfahrzeugbetreiber oder sonstige emissionshandelspflichtige Unternehmen

Ein zentrales Element des Emissionshandels als „Cap and Trade“-System besteht darin, dass Berechtigungen zwischen den einzelnen Emittenten gehandelt werden können. Ein Handel mit Emissionsberechtigungen kann dabei auch zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen vom Emissionshandel umfassten Sektoren stattfinden. Dabei werden die unterschiedlichen Emissionsminderungskosten ausgenutzt: Ein Unternehmen, das die CO2-Emissionen zu einem niedrigeren Preis reduzieren kann als andere, kann seine überschüssigen Emissionsrechte verkaufen. Dies bedeutet Kostenvorteile für beide Akteure.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter EU-Emissionshandel verstehen

Finanzintermediäre (Händler, Banken)

Neben emissionshandelspflichtigen Unternehmen können alle juristischen und natürlichen Personen ebenfalls mit Berechtigungen handeln. In der Praxis bieten eine Vielzahl von Finanzintermediären entsprechende Dienstleistungen an. Auch die Hausbank kann eventuell weiterhelfen.

Beratungsunternehmen

Neben Finanzintermediären gibt es auch eine Reihe von spezialisierten Beratungsunternehmen, die ebenfalls bei der Beschaffung von Berechtigungen behilflich sein können.

Certified Emission Reduction (CER) und Emission Reduction Unit (ERU)

Eine Nutzung von und war durch einen Umtausch in Berechtigungen noch bis zum 30.04.2021 möglich. In der vierten ist eine Nutzung von Gutschriften, die aus Projekten außerhalb der EU stammen, nicht mehr vorgesehen.

Eventuell noch angebotene CER (und ERU) können daher nicht mehr verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Unionsregister