Das schafft die Grundlage dafür, dass Unternehmen diese Kosten nach dem Verursacherprinzip in ihre wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen. Gleichzeitig entstehen durch die Einnahmen aus den Versteigerungen finanzielle Spielräume, um gezielt Klimaschutzmaßnahmen und die Entwicklung klimafreundlicher Technologien voranzutreiben. Diese Spielräume ermöglichen auch sozial ausgewogene Ausgleichsmaßnahmen.
Überblick
Versteigerungen von Emissionsberechtigungen als Grundzuteilungsregel
Die Versteigerung von Emissionsberechtigungen von der Bundesrepublik Deutschland findet bereits seit Anfang 2010 an der Leipziger Energiebörse EEX (European Energy Exchange) statt. Dem Start der deutschen Versteigerungen an der EEX gingen zwei Jahre direkter Veräußerung von Emissionsberechtigungen durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) voraus, siehe auch Factsheet Auktionierung.
Europaweit ist sie seit Anfang der dritten die Grundzuteilungsregel im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1). Seit der dritten Handelsperiode werden mehr als die Hälfte der Emissionsberechtigungen versteigert.
Dies gilt grundsätzlich auch für die 2021 gestartete vierte Handelsperiode. Die Bundesrepublik Deutschland hat an dieser europaweiten Auktionsmenge einen effektiven Anteil von etwa 22 Prozent.
Zum Thema
Factsheet: Auktionierung im EU-ETS 1 (01.09.2023, PDF, 310KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Was passiert mit den Erlösen?
Die Einnahmen aus den Versteigerungen fließen in Deutschland seit 2012 fast vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), ehemals Energie- und Klimafonds. Auch vor 2012 sind große Teile der Veräußerungserlöse in zahlreiche Projekte für den geflossen und leisteten somit einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Zwischen 2008 und 2024 konnte der Bund aus den Veräußerungen von über 1,8 Milliarden Emissionsberechtigungen insgesamt rund 41,5 Milliarden Euro erlösen.
Eine Tabelle mit den Versteigerungserlösen seit 2012 finden Sie hier
Versteigerungsergebnisse seit 2012
Rahmenbedingungen
Die EU-Auktionsverordnung bildet seit der dritten Handelsperiode den rechtlichen Rahmen für die Versteigerungen im EU-ETS 1. Im Jahr 2023 wurde im Zuge von grundlegenden Überarbeitungen eine neue EU-Auktionsverordnung verabschiedet, welche im Dezember 2023 in Kraft trat. Informationen zum europäischen Regelungsrahmen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
Reformmaßnahmen: Backloading und Marktstabilitätsreserve
Um das Anwachsen überschüssiger Emissionsberechtigungen zu verhindern, wurde 2014 das so genannte Backloading eingeführt, bei dem bestimmte Auktionsmengen zurückgehalten und zeitlich verschoben zur Versteigerung angeboten werden. Europaweit sollten demnach im Zeitraum 2014 bis 2016 insgesamt 900 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA) weniger versteigert werden als bislang vorgesehen war. Im Einklang mit diesem Beschluss wurden auch die deutschen Auktionsmengen im besagten Zeitraum um rund 175 Millionen EUA gekürzt. Nach damaliger Beschlusslage war vorgesehen, die zurückgehaltenen Mengen in den Jahren 2019 und 2020 in den Markt zurückzuführen.
Seit 2019 werden die Auktionsmengen zusätzlich zum Backloading durch die (MSR) regelbasiert gesteuert. Dies bedeutet, die Auktionsmengen werden durch die MSR jährlich gekürzt oder aufgestockt, wenn zu viele oder zu wenige Emissionsberechtigungen im Umlauf sind. Die durch das Backloading zurückgehaltenen Auktionsmengen wurden 2019 direkt in die MSR überführt. Dies gilt auch für solche Berechtigungen, die in der dritten Handelsperiode nicht kostenlos zugeteilt wurden, so genannte unallocated allowances. Das zu versteigernde EUA-Volumen wurde entsprechend des MSR-Mechanismus EU-weit im Zeitraum 2019 bis 2024 um über 2 Milliarden EUA reduziert, die deutschen Auktionsmengen wurden in diesem Zeitraum anteilig um fast 500 Millionen EUA gekürzt.
Mehr über die Markstabilitätsreserve finden Sie auf unserer Seite zur
Steigerung der Klimaschutzambition
Luftverkehr
Der Luftverkehr wird seit 2012 in den EU-ETS 1 einbezogen. Mit einem Versteigerungsanteil von 15 Prozent des Luftverkehr-Caps. Ausgesetzt wurde dieser jedoch von November 2012 bis September 2014 auf Grund des „Stopping the clock“-Beschlusses. 2012 versteigerte Deutschland als einziger Mitgliedstaat Luftverkehrsberechtigungen (EUAA), da die Auktion vor dem Beschluss stattfand.
Ab 2025 werden keine EUAA mehr auf dem Primärmarkt versteigert. Die entsprechenden Mengen werden zukünftig anteilig als EUA-Spot-Kontrakte bei den wöchentlichen Auktionen versteigert. Dies entspricht den Vorgaben der neuen EU-Auktionsverordnung. In Einklang mit den europäischen Vorgaben führte Deutschland in den Jahren 2012 sowie 2015 bis 2024 insgesamt zwölf Versteigerungen von EUAA durch. Mit der Auktion am 16.10.2024 wurden zum letzten Mal EUAA für Deutschland auktioniert.
Seeverkehr
Seit 2024 ist auch der Seeverkehr Teil des EU-ETS 1. Der Seeverkehrssektor wird vollständig in den EU-ETS 1 integriert, wobei 100 Prozent der Zuteilungsmenge versteigert wird. In den ersten zwei Jahren ist eine Übergangsphase vorgesehen und die Abgabepflicht besteht lediglich für einen Teil der geprüften Emissionen (40 Prozent für Emissionen aus dem Jahr 2024 und 70 Prozent für Emissionen aus dem Jahr 2025). Ab 2026 müssen für alle geprüften Emissionen Berechtigungen vorgelegt werden. Im Gegensatz zum Luftverkehr wurde für den Seeverkehr kein gesondertes Cap eingeführt. Stattdessen erfolgt die Einbindung in den bestehenden Markt für Emissionsberechtigungen (EUA). Um den erweiterten Geltungsbereich zu berücksichtigen, wurde das Cap im Jahr 2024 um rund 75 Millionen EUA erhöht.
Weitere Informationen zu den deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen finden sie in unseren monatlichen Auktionierungsberichten. Diese enthalten neben der detaillierten Auswertung der deutschen Versteigerungsergebnisse auch eine umfassende Übersicht zu den Entwicklungen auf dem .
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Versteigerungsergebnisse seit 2012
Um einen fließenden Übergang zwischen der zweiten und dritten zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern (so genannte Early Auctions). Neben den vorgezogenen Versteigerungen der dritten Handelsperiode, führte die EEX 2012 zudem die Versteigerungen des deutschen Anteils an Luftverkehrsberechtigungen durch.
Im Jahr 2024 wurden an der an der EEX insgesamt über 85 Millionen EUA und EUAA im Gesamtwert von über 5,5 Milliarden Euro für Deutschland versteigert. Der Durchschnittserlös im Jahr 2024 lag unter dem Vorjahreswert.
Die folgende Tabelle fasst die Versteigerungsergebnisse seit Beginn der dritten Handelsperiode auf Jahresbasis zusammen.
Funktionen der DEHSt bei den Versteigerungen
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Wie funktioniert das Auktionsverfahren?
Die EU-Auktionsverordnung garantiert den ETS-Teilnehmern einen harmonisierten, diskriminierungsfreien und kosteneffizienten Zugang zum europäischen für Emissionsberechtigungen.
Die Versteigerungen werden nach dem bewährten Einheitspreisverfahren mit einer Bieterrunde und geschlossenem Orderbuch durchgeführt. Beim Einheitspreisverfahren zahlen grundsätzlich alle erfolgreichen Bieter denselben Preis (siehe Grafik unten).

Beim Einheitspreisverfahren wird der Zuschlagpreis ermittelt, indem alle zugelassenen Gebote, beginnend mit dem höchsten Gebot, nach der Höhe des Gebotspreises gereiht werden.
Bei gleichen Gebotspreisen werden die Gebote nach einem Zufallsverfahren sortiert. Vom höchsten Preisgebot ausgehend werden die Mengen der Gebote aufsummiert, bis die angebotene Menge (hier 2 Millionen ) erreicht wird. Der Gebotspreis, bei dem die Summe der Gebotsmengen die angebotene Menge an Berechtigungen erreicht oder überschreitet, legt den Zuschlagpreis fest und ist mit diesem identisch (hier Gebot F).
Bieter erhalten also genau dann einen Zuschlag in Höhe ihrer nachgefragten Menge, wenn ihr Gebotspreis mindestens der Höhe des Zuschlagpreises entspricht. Hat ein Bieter genau den Zuschlagpreis geboten, entspricht dessen Zuteilung der noch verbleibenden Angebotsmenge. Diese kann in Abhängigkeit von der Gebotsstruktur auch unterhalb der durch den Bieter nachgefragten Menge liegen. Haben mehrere Handelsteilnehmer genau den Zuschlagpreis geboten, kommt das zuvor genannte Zufallsverfahren zur Anwendung.
Bei Versteigerung am werden bestehende Infrastrukturen des Sekundärmarkts genutzt. In der gesamten EU finden Versteigerungen nur noch an Handelsplattformen statt, die Teil geregelter Märkte sind. Für die Versteigerungen von Luftverkehrsberechtigungen gelten dieselben Verfahrensregeln wie in den übrigen Versteigerungen.
Neben der Teilnahme an einer gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten beauftragten Auktionsplattform sieht die EU-Auktionsverordnung die Möglichkeit vor, dass Mitgliedstaaten eigene Plattformen betreiben können. Neben Deutschland hat sich auch Polen für diese Möglichkeit entschieden. Dies ermöglicht den Bietern, sich an den für sie individuell am besten geeigneten Handelsplätzen zu beteiligen. Verschiedene Handelsplätze fördern zudem den Wettbewerb auf dem .
Teilnahme an den Auktionen
Zugangsbedingungen
Die EU-Auktionsverordnung enthält Mindestanforderungen für angemessene Zugangsbedingungen. Dies soll eine hohe Bieterbeteiligung insbesondere von emissionshandelspflichtigen Anlagen- und Luftverkehrsbetreibern sowie Schifffahrtsunternehmen ermöglichen. Zusätzlich soll aber auch die Zuverlässigkeit und Integrität der Versteigerungsverfahren garantiert werden. Die Zugangsbedingungen orientieren sich an Sekundärmarktpraktiken und ermöglichen auch Personen, die nicht emissionshandelspflichtig sind, den Zugang zu den Versteigerungen. Neben einer direkten internetgestützten Teilnahme erlaubt die EU-Auktionsverordnung auch den indirekten Zugang über zugelassene Finanzintermediäre.
Handelsteilnehmer, die bereits am der Leipziger Energiebörse EEX zugelassen sind, können somit unkompliziert und ohne weitere Zulassungskosten an den Versteigerungen teilnehmen. Grundsätzlich dürfen die Gebühren für eine Teilnahme an den Versteigerungsverfahren nicht oberhalb vergleichbarer Standardgebühren auf dem Sekundärmarkt liegen.
Auction-only-Zugang
Der Auction-only-Zugang ist eine Zulassungsvariante der EEX, die die Teilnahme an den Auktionen für Emissionsberechtigungen erleichtert. Er berechtigt die Unternehmen ausschließlich zur Teilnahme an Primärauktionen mit vereinfachten Zulassungsanforderungen: Da hierfür kein technischer Zugang erforderlich ist, können die Gebote im Auftrag des Teilnehmers durch die Marktsteuerung der Börse in das Handelssystem eingegeben und zum Beispiel per E-Mail übermittelt werden. Dies spart unter anderem Kosten für geschulte Börsenhändler und deren Prüfung ein. Weiterhin entfällt bei der Nutzung der Gebotseingabe durch die Marktsteuerung das jährliche Entgelt. Für die alternative Nutzung eines technischen Zugangs zum Handelssystem fällt lediglich ein reduziertes jährliches Entgelt an. Ausführliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen sind auf der Internetseite der EEX zugänglich.
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