4. Kontoschließung

Das Schließen eines Personen- (DE-121er-Konto) oder Handelskontos (EU-100er-Konto) kann jederzeit online im beantragt werden, sofern sich keine Zertifikate auf dem Konto befinden. Eine klickt beim Reiter "Kontoangaben" auf „Schließen“ und anschließend auf „Kontoschließung bestätigen“. Danach wird eine Antragsnummer (identifier) angezeigt, die zusammen mit der und dem Namen des Kontoinhabers in das Formular "Antrag auf Kontoschließung" einzutragen ist.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den ausgefüllten Kontoschließungsantrag an uns zu übermitteln:

  • Versenden über die Virtuelle Poststelle (VPS)
  • Versenden per Briefpost (Bitte beachten Sie, dass die Druckversion des Antrags durch die vertretungsberechtigten Personen des Kontoinhabers unterzeichnet ist.)

Die Kontoschließung wird erst wirksam, wenn die Registerverwaltung diese bestätigt hat. Das informiert die kontobevollmächtigten Personen über die abgeschlossene Kontoschließung per E-Mail. Diese enthält die Antragsnummer (identifier).

Kontobevollmächtigte Personen mit der Rolle Approver (bei EU-100er-Konten) bzw. zusätzliche kontobevollmächtigte Personen (bei DE-121er-Konten) können keine Kontoschließung initiieren.

Antrag auf Kontoschliessung