Die Emissionsobergrenze (Cap) wird dabei stärker begrenzt und es wird ein Grenzausgleichsystem (CBAM) für bestimmte Produkte eingeführt. Außerdem wird der Seeverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen. Die Sektoren Wärme und Verkehr werden mit einem separaten Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) erfasst.
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