Verwendung der Erlöse

Letzte Aktualisierung 21.02.2024

Ein großer Teil der Erlöse aus den Versteigerungen wird bereits heute gezielt zur Förderung der Dekarbonisierung im Energiesektor und in der Industrie eingesetzt. Künftig sollen 100 Prozent der nationalen Auktionserlöse statt wie bisher 50 Prozent von den Mitgliedstaaten für den Klimaschutz verwendet werden.

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Innovations- und Modernisierungsfonds

Die beiden europäischen Fonds zur Förderung emissionsarmer innovativer Technologien in der Energie und Industrie (Innovationsfonds) und zur Modernisierung des Energiesektors (Modernisierungsfonds) werden durch die von (Emissions-) Berechtigungen mit finanziellen Mitteln ausgestattet. Der Umfang der Mittel soll künftig weiter steigen. Außerdem wird der Anwendungsbereich der Fonds erweitert.

Der Innovationsfonds soll auf die Sektoren Gebäude, Land- und ausgeweitet und die Menge der für den Fonds zugewiesenen Emissionsberechtigungen von bisher 450 Millionen auf mindestens 480 Millionen Berechtigungen (einschließlich 5 Millionen im Hinblick auf den Luftverkehr) erhöht werden: Emissionsberechtigungen, die wegen der geplanten Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) nicht mehr kostenlos zugeteilt werden, sollen ebenfalls in den Innovationsfonds fließen. Zudem werden dem Innovationsfonds 27 Millionen Emissionsberechtigungen aus der MSR zur Verfügung gestellt. Jedoch ist zugleich vorgesehen, dass aus dem Innovationsfonds Mittel in Höhe von 12 Milliarden Euro für Förderungen von Programmen zur und Verbesserung der Energieunabhängigkeit im Rahmen des „RePowerEU“ genutzt werden,

Industriebranchen, Nutzung beziehungweise Speicherung von (CCU/) in der Industrie oder dem Energiesektor, Erneuerbare Energien und Energiespeicher sowie der mit einer dafür vorgesehenen Teilmenge des Fonds sollen prioritär gefördert werden. Zudem können künftig auch Klimaschutzverträge (so genannte Carbon Contracts for Difference) über den Innovationsfonds gefördert werden.

Der Modernisierungsfonds, der gezielt ärmeren Mitgliedstaaten bei der Dekarbonisierung ihrer Energiesysteme helfen soll, wird ebenfalls aufgestockt: statt zwei Prozent des Caps sollen künftig weitere 2,5 Prozent des Caps für den Modernisierungsfonds bereitgestellt werden. Zudem wurde der Kreis der berechtigten Mitliedstaaten für einen Teil der Mittel um drei südeuropäische Länder (Griechenland, Portugal und Slowenien) erweitert.

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Klima-Sozialfonds

Um den zusätzlichen Belastungen des neuen Emissionshandelssystems (EU-ETS 2) für finanziell besonders vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer*Verkehrsnutzerinnen zu begegnen, wird ein neuer EU-verwalteter Klima-Sozialfonds geschaffen. Ein Jahr vor Einführung des EU-ETS 2 im Jahr 2026 fließen hierzu Einnahmen von 50 Millionen Berechtigungen aus dem EU-ETS 1 in den neugeschaffenen Fonds. Ab 2027 folgen weitere Erlöse aus dem EU-ETS 2. Insgesamt sollen so 65 Milliarden Euro durch die Auktionierung der Berechtigungen für den Klima-Sozialfonds erlöst werden (54,6 Milliarden Euro, sollte die Einführung des EU-ETS 2 um ein Jahr verschoben werden).

Der Fonds soll die Umsetzung nationaler Klimasozialpläne fördern. Dabei legen länderspezifische Höchstgrenzen fest, wie viele Mittel die Mitgliedstaaten maximal abrufen können. Förderfähig sind zum einen temporäre, direkte Einkommenshilfen. Zum anderen sollen Maßnahmen und Investitionen gefördert werden, die vulnerable Gruppen beim Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Technologien finanziell unterstützen. Zur Umsetzung der Klimasozialpläne sollen zusätzlich 25 Prozent aus nationalen Mitteln hinzukommen, sodass insgesamt schätzungsweise 86,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten ihre verbleibenden Erlöse aus dem EU-ETS 1 und EU-ETS 2 vollständig zur aktiven wirtschafts- und sozialpolitischen Flankierung der Transformation zur Klimaneutralität nutzen. In Deutschland fließen diese Mittel in den Klimatransformationsfonds, der ein breites Spektrum an Maßnahmen finanziert.

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UBA Texte 58/2022: Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket der europäischen Kommission – Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige Investitionsbedarfe