Durch politisch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.
Erklärfilm zum Europäischen Emissionshandel
Unser Erklärfilm zeigt die Funktionsweise des Emissionshandels und greift insbesondere seine Ausprägung im Europäischen Emissionshandelssystem 1 (EU-ETS 1) auf (Stand 2020).
Emissionshandel – Volkswirtschaft und Klimaschutz
Unser Erklärfilm zeigt die Funktionsweise des Europischen Emissionshandels.
Quelle: Produktion: joernbarkemeyer.de
Emissionshandel und Klimaschutz
Das Europäische Emissionshandelssystem 1 (EU-ETS 1) wurde in Europa aufgrund des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt. In Kyoto vereinbarten 1997 die teilnehmenden Vertragsstaaten erstmals international verbindliche Stabilisierungs- und Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen der Industrienationen.
Im Dezember 2015 wurde bei der UN-Klimakonferenz in Paris das sognannte Klimaschutzabkommen von Paris beschlossen, in dem sich die beteiligten Staaten darauf einigten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen.
Angestoßen durch den europäischen Green Deal von 2019 haben die EU-Staaten 2021 mit dem Klimaschutzpaket „Fit for 55“ zugestimmt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 treibhausgasneutral zu werden. Mit Bezug auf den Anwendungsbereich des EU-ETS 1 bedeutet das eine Reduktion von 62 Prozent gegenüber 2005. Die Änderungen im EU-ETS 1 umfassen des Weiteren eine schnellere Absenkung der jährlichen Obergrenze der (Cap) um 4,3 Prozent jährlich, und ab 2028 um 4,4 Prozent, statt bisher 2,2 Prozent sowie Änderungen bezüglich der , um Überschüsse zu begrenzen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des „Fit for 55“ Pakets das europäische Grenzausgleichssystem (CBAM) eingeführt.
Weitere Maßnahmen sind
- die Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 ab 2024,
- die Anpassung des Anwendungsbereichs für den Luftverkehr im EU-ETS 1 und
- die Einbeziehung der Sektoren Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren in den Emissionshandel (EU-ETS 2)
Ausführliche Informationen rund um die Reformierung des Europäischen Emissionshandels finden Sie in der Linkliste unten.
Der EU-ETS 1 ist auch ein wichtiges Finanzierungsinstrument für Investitionen im Bereich . Die Erlöse werden vollständig in eine aktive wirtschaftliche und gesellschaftliche Flankierung der Transformation zur Klimaneutralität verwendet. In Deutschland fließen die Erlöse in den Klimatransformationsfonds (KTF), der unter anderem Klimaschutzprojekte, den Ausbau erneuerbarer Energien und die der Industrie fördert.
Wie funktioniert der Emissionshandel?
Ein Beispiel:
Wer nimmt am Emissionshandel teil?
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1 und ab 2027 auch EU-ETS 2) wird in allen 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Außerdem haben sich Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-ETS 1 angeschlossen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden Großbritannien) nimmt – mit Ausnahme von wenigen Anlagen in Nordirland – seit Anfang 2021 nicht mehr am EU-ETS 1 teil, sondern hat ein eigenes Emissionshandelssystem eingeführt. Der EU-ETS 1 ist mit dem Emissionshandelssystem in der Schweiz verknüpft.
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die am EU-ETS 1 teilnehmenden Sektoren.
Kennzahlen
Europa | Deutschland |
Alle im EU-ETS 1 erfassten Anlagen emittierten rund 1,09 Milliarden Tonnen CO2-Äq im Jahr 2023. | Die 1.725 deutschen stationären Anlagen emittierten rund 289 Millionen Tonnen CO2-Äq im Jahr 2023. |
Die Emissionen der EU-ETS-1-Anlagen sanken von 2005 bis 2023 um rund 48 Prozent. | Die Emissionen deutscher Anlagen im EU-ETS 1 sanken von 2005 bis 2023 um rund 44 Prozent. |
Die Emissionen im innereuropäischen Luftverkehr stiegen 2023 um 8 Prozent auf knapp 52 Millionen Tonnen CO2-Äq. | 2023 emittierten die 71 von Deutschland verwalteten 7,6 Millionen Tonnen CO2-Äq. |
Der EU-ETS 1 erfasst etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgas-Emissionen in der EU. | |
9.000 stationäre Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien und Stahlwerke sind in den EU-ETS 1 eingebunden. | |
Im Jahr 2023 nahmen außer den 27 Mitgliedstaaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein am EU-ETS 1 teil. |
Alle Kennzahlen auf einen Blick finden Sie in unserer PDF-Datei EU-ETS-1-Kennzahlen